Vorzeitiger Auszug Mietminderung?

5 Antworten

Du kannst den Schlüssel auch zurück geben, ohne den Vermieter persönlich zu treffen. Das ändert aber nichts an deiner Zahlungsverpflichtung.

Eine Mietminderung für die fehlenden Räumlichkeiten ist grundsätzlich möglich, aber keinesfalls rückwirkend.

nach 20 Jahren fällt dir das verdammt spät sein, das reklamiert man direkt nach Bekannt werden. Du hast die Miete so akzeptiert, du hast diesbzgl. keine Rechte mehr.

Du kannst deinen Vermieter höflich bitten dass er einen Nachmieter akzeptiert, was er nicht muss

du hast die Verpflichtung bis zum Mietende die Miete zu zahlen. Als Vermieter würde ich mich auf eine vorzeitige Wohnungsübergabe gar nicht einlassen


Luna2801 
Beitragsersteller
 28.03.2020, 12:42

Ein Kellerraum wurde mir weggenommen und der Waschraum sollte noch gebaut werden. Das ist jetzt ein Heizungsraum...

Parhalia2  28.03.2020, 12:47
@Luna2801

Dann hättest Du damals schon reagieren müssen bei Wegnahme des Kellerraumes .

Durch stillschweigende Akzeptanz der Änderung hast Du ansonsten quasi durch weitere Zahlung des regulären Mietzinses der Veränderung zugestimmt .

Luna2801 
Beitragsersteller
 28.03.2020, 12:57
@Parhalia2

Das kommt davon, wenn man keinen Ärger machen möchte *seufz

den Raum sollte ich wieder zurück bekommen und bei dem Waschraum hieß es, kommt noch...

Parhalia2  28.03.2020, 13:11
@Luna2801

Meine Mamma hat diesen Fehler in ihrer Mietanlage leider auch erst mal gemacht und gezahlt. ) Da ging es allerdings um eine konkrete Mieterhöhung , die sie anders als Mitbewohner der Anlage einfach mal so zahlte , statt sich dagegen sofort zu wehren .

"Aktive" Mitbewohner ihrer Wohnanlage bekamen nach umgehender Erwehrung sogar recht in ihrer Verweigerung der Anerkenntnis . Mutter fragte leider erst viel zu spät und zahlte , bevor sie sich mal an helfende Personen ihres Umfeldes wandte .

Nun liegt bei Ihr das Kind leider im Brunnen.

Bei Dir ist nun aber das besondere Problem , ob gewisse Raumgrößen in Kellern oder auf Dachböden konkreter Bestandteil Deines Mietvertrages und damit berücksichtigender Bestandteil Deiner Mietzins-Zahlungen für den bewohnbaren und abgerechneten Nutzflächenanteil im MV wären .

Du wirst die Miete bis zum Auszug zahlen müssen. Kannst du es wegen Kurzarbeit durch coronaderzeit nicht, kannst du die Zahlung zwar jetzt aussetzen, musst sie aber auf jeden Fall nachholen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

hargon  28.03.2020, 13:57

Das ist Privatrecht, der Mieter hat keinen Anspruch auf Stundung

Ich weiß es gehört sich nicht so, aber ich würde einfach ausziehen und die Miete Ratenweise abzahlen.

Die Zahlungspflicht besteht bis zum Ende des Vertrags, unerheblich ob bereits ein Auszug oder die Schlüsselübergabe stattgefunden hat. Daraus lässt sich kein Recht auf Mietminderung ableiten.

Die fehlenden Gebrauchsräume hingegen, wenn sie vertraglich zugesichert wurden, könnten (uU!) eine Mietminderung jedoch rechtfertigen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung