Vorzeitiger Auszug Mietminderung?
Ich habe meine Wohnung zum 01.07. gekündigt und weiß, dass ich im Mai schon ausgezogen sein werde. Mein Vermieter verweigert die vorzeitige Schlüsselübergabe. Ich kann mir die Miete im Juni aber wahrscheinlich gar nicht mehr leisten (Kurzarbeit Corona). Habe ich Möglichkeiten eine Schlüsselübergabe einzufordern?
mir ist auch aufgefallen, dass mein Mietvertrag gar nicht stimmt, weil mir ein Abstellraum, ein Kellerraum und ein Waschraum gar nicht zur Verfügung stehen, die dort aufgeführt sind. Wäre da dann vielleicht noch eine Mietminderung möglich? Ich wohne seit 20 Jahren in der Wohnung und habe immer pünktlich bezahlt...
5 Antworten
Du kannst den Schlüssel auch zurück geben, ohne den Vermieter persönlich zu treffen. Das ändert aber nichts an deiner Zahlungsverpflichtung.
Eine Mietminderung für die fehlenden Räumlichkeiten ist grundsätzlich möglich, aber keinesfalls rückwirkend.
nach 20 Jahren fällt dir das verdammt spät sein, das reklamiert man direkt nach Bekannt werden. Du hast die Miete so akzeptiert, du hast diesbzgl. keine Rechte mehr.
Du kannst deinen Vermieter höflich bitten dass er einen Nachmieter akzeptiert, was er nicht muss
du hast die Verpflichtung bis zum Mietende die Miete zu zahlen. Als Vermieter würde ich mich auf eine vorzeitige Wohnungsübergabe gar nicht einlassen
Das kommt davon, wenn man keinen Ärger machen möchte *seufz
den Raum sollte ich wieder zurück bekommen und bei dem Waschraum hieß es, kommt noch...
Meine Mamma hat diesen Fehler in ihrer Mietanlage leider auch erst mal gemacht und gezahlt. ) Da ging es allerdings um eine konkrete Mieterhöhung , die sie anders als Mitbewohner der Anlage einfach mal so zahlte , statt sich dagegen sofort zu wehren .
"Aktive" Mitbewohner ihrer Wohnanlage bekamen nach umgehender Erwehrung sogar recht in ihrer Verweigerung der Anerkenntnis . Mutter fragte leider erst viel zu spät und zahlte , bevor sie sich mal an helfende Personen ihres Umfeldes wandte .
Nun liegt bei Ihr das Kind leider im Brunnen.
Bei Dir ist nun aber das besondere Problem , ob gewisse Raumgrößen in Kellern oder auf Dachböden konkreter Bestandteil Deines Mietvertrages und damit berücksichtigender Bestandteil Deiner Mietzins-Zahlungen für den bewohnbaren und abgerechneten Nutzflächenanteil im MV wären .
Du wirst die Miete bis zum Auszug zahlen müssen. Kannst du es wegen Kurzarbeit durch coronaderzeit nicht, kannst du die Zahlung zwar jetzt aussetzen, musst sie aber auf jeden Fall nachholen.
Ich weiß es gehört sich nicht so, aber ich würde einfach ausziehen und die Miete Ratenweise abzahlen.
Die Zahlungspflicht besteht bis zum Ende des Vertrags, unerheblich ob bereits ein Auszug oder die Schlüsselübergabe stattgefunden hat. Daraus lässt sich kein Recht auf Mietminderung ableiten.
Die fehlenden Gebrauchsräume hingegen, wenn sie vertraglich zugesichert wurden, könnten (uU!) eine Mietminderung jedoch rechtfertigen.
Ein Kellerraum wurde mir weggenommen und der Waschraum sollte noch gebaut werden. Das ist jetzt ein Heizungsraum...