die ehefrau bekommt keinen unterhalt?

13 Antworten

Hallo dietrich24,

die Frau hat nach der Scheidung Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wenn sie bedürftig ist und selber außerstande ist, eigenes Geld zu verdienen. Wer die Trennung verschuldet hat, spielt dabei erst mal keine Rolle. Der Anspruch besteht, sobald der Mann zur Zahlung oder Auskunft über seine Einkommensverhältnisse aufgefordert wurde. Zahlt er nicht, bleibt nur der Anwalt.

Weitere Details liest du auch hier:

https://www.trennung.de/unterhalt-wegen-erwerbslosigkeit.html

iurFRIEND AG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Doch.....während der Trennungsphase, die 1 Jahr beträgt , muss er Trennungsunterhalt zahlen !

Scheue Dich nicht zu einem Anwalt zu gehen. Erkundige Dich vorab beim Amtsgericht ob dir PKH gewährt wird.

Bei den Amtsgerichten kann neben bzw. vor der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe auch eine Beratungshilfe in Anspruch genommen werden

Hallo Dietrich,

doch, der Mann muss Unterhalt zahlen. Dafür ist zunächst einem egal, wer das Aus der Ehe "verschuldet" hat. Vielmehr kommt es darauf an, wer den Standard der ehelichen Lebensverhältnisse nicht mehr aufrechterhalten kann. Da es in Deinem Fall offenkundig große Abweichungen gibt, hat die Frau wohl einen Anspruch auf Zahlung von Unterhalt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rechtswissenschaft (Jura)

Es gibt keine Schuldfrage mehr bei einer Trennung!

Ob der Mann Unterhalt zahlen muß kann einem der Anwalt sagen.

Bis zur Scheidung hat der Mann Trennungsunterhalt zu zahlen. Bei Weigerung, bitte einen Anwalt konsultieren.

PS: es ist egal, wer die Trennung verschuldet hat: das "Schuldprinzip" wurde 1977 (!!!) abgeschafft!