Scheidung & Versorgungsausgleich?
Ich habe heute mit einem neuen Bekannten telefoniert und er raschelte sehr laut mit Papier.
Daraufhin fragte ich ihn, was er da tut, da es sehr laut war und er erzählte mir, dass er einem Freund Fotos von seinen (die seines Freundes) Scheidungsunterlagen schicken soll.
Mein Bekannter sagte es gings in dem Brief wohl um einen „Versorgungsausgleich“ und das Gericht hätte entschieden, dass diese Unterlagen an eine andere Adresse (also die meines Bekannten) geschickt werden muss.
Irgendwie kommt mir dies doch recht komisch vor und mittlerweile interessiert es mich:
-Warum dürfen diese Unterlagen nur an 3. versendet werden und nicht an die beiden geschiedenen oder bald geschiedenen Personen selbst?
-Ist dies bei jeder Scheidung so?
-Warum veranlast das Gericht soetwas?
Danke im Vorraus ☺️
1 Antwort
Hallo Ahooiibrause123,
die Unterlagen im Ehescheidungsverfahren dürfen vom Gericht nur an die Ehegatten selbst bzw. an deren Rechtsanwälte verschickt werden.
Die Unterlagen betreffend den Versorgungsausgleich werden vom Gericht natürlich auch noch zum Auskunftsersuchen an die jeweiligen Versorgungsträger verschickt.
Möglicherweise wurde dein Bekannter von einem Ehegatten, der sich in einem Ehescheidungsverfahren befindet, gegenüber dem Gericht als Zustellungsbevollmächtigter benannt. Das Gericht benennt niemals automatisch einen Zustellungsbevollmächtigten oder veranlasst dies. Das geschieht nur, wenn einer der am Ehescheidungsverfahren beteiligten Ehegatten dem Gericht ausdrücklich seinen Wunsch mitteilt, einen Zustellungsbevollmächtigten benennen zu wollen.
Das ist z.B. dann sinnvoll, wenn sich ein Ehegatte im Ausland befindet. Das Gericht muss, um das Ehescheidungsverfahren durchführen zu können, bestimmte Unterlagen zwingend an den Ehegatten zustellen. Wohnt dieser im Ausland, kann eine Zustellung sehr lange dauern und das Ehescheidungsverfahren erheblich verzögern. Daher kann dieser Ehegatte gegenüber dem Gericht einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benennen. Dieser bekommt dann die Unterlagen vom Gericht zugestellt und leitet sie dem Ehegatten weiter, z.B. per E-Mail.
Einfacher ist es dann immer, wenn der Ehegatte, der sich im Ausland befindet, die Scheidung von Anfang an selbst einreicht, beispielsweise per Online Scheidung. Dann bekommt der Rechtsanwalt die Unterlagen vom Gericht zugestellt und kann Sie dem im Ausland lebenden Ehegatten beispielsweise per E-Mail weiterleiten.
Ich hoffe, ich konnte dir mit meiner Antwort weiterhelfen.
Viele Grüße