Wie läuft bei einer islamischen Eheschließung die Scheidung ab?

8 Antworten

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Auch das auf Koran und Überlieferung gründende Scheidungsrecht benachteiligt die Frau gegenüber dem Mann: Die traditionelle Verstoßungsformel "Ich verstoße Dich", für die der Mann keinerlei Gründe benennen muss, reicht heute in vielen Ländern zwar nach staatlichem Recht nicht mehr aus. Dennoch wird sie teilweise weiter so praktiziert und dann auch vielfach gesellschaftlich anerkannt. Aber auch dann, wenn der Mann die Scheidung per Gerichtsprozess durchsetzen muss, ist sie für ihn nach wie vor einfacher als für die Frau. Sie muss - wenn sie überhaupt die Möglichkeit besitzt, eine Scheidung zu betreiben - immer einen Gerichtsprozess anstrengen und kann keine Verstoßung aussprechen. Sie benötigt zudem stichhaltige Gründe sowie meist Beweise für ein Fehlverhalten des Mannes, damit es zu einer Scheidung kommt. Vor allem gelten diejenigen Gründe als Fehlverhalten, die bereits die Scharia vorsieht, wie z. B. schwere geistige oder körperliche Krankheit, dauerhafte Erwerbslosigkeit bzw. Gefängnisaufenthalt, Vernachlässigung und Gewaltanwendung. Gleichzeitig wird eine Scheidung eine Frau häufig sozial stigmatisieren und wirtschaftlich in verzweifelter Lage zurücklassen. 
Auch die "widerrufliche" Scheidung ist dem Mann allein erlaubt, indem er die Scheidungsformel nur einmal ausspricht und seine Frau wochen- und monatelang in einem Schwebezustand zwischen Scheidung und Ehe halten kann. Die Entscheidung, ob der Ehemann spätestens vor Ablauf des vollendeten dritten Monats die Scheidung zurücknimmt und die Ehe fortsetzt oder den letzten Tag der Zurücknahmemöglichkeit einfach verstreichen lässt und die Frau als verstoßen gilt, liegt allein bei ihm. In den letzten Jahrzehnten haben allerdings etliche Länder die einfache Scheidung per Scheidungsformel für den Mann erschwert, indem z. B. nur dann Scheidungspapiere ausgestellt werden, wenn vor Gericht ein oder zwei Versöhnungsversuche nachgewiesen oder Vermittler berufen wurden.

Quelle: Die Scharia von Christine Schirrmacher, S. 44-45

Im Islam gibt es grundsätzlich 3 "Bänder" der Scheidung.

Wenn der Mann die Scheidung einmal ausspricht, ist das erste Band durchtrennt. Das alleinige aussprechen von Sätzen wie "ich scheide dich" sind ausreichend. Die beiden sind somit geschieden, können jedoch wieder zusammen kommen, wenn beide Parteien zustimmen.

Wenn der Mann die Scheidung 3x vollzieht, sind alle 3x Bänder der Scheidung zertrennt. Sie sind entgültige geschieden und können nicht wieder heiraten, ohne dass die Frau zwischendurch mit einer anderen Person verheiratet war.

Die Frau kann die Scheidung selber nur aussprechen, sofern sie sich bei der Eheschließung eine "Scheidungsvollmacht" angefordert hat. Ansonsten kann sie die Scheidung nur über einen Qadi (islamischer Richter) anordnen.

Wie läuft bei einer islamischen Eheschließung die Scheidung ab?

Da gibt es 2 Meinungen:

Der Mann muss 1x die Scheidung aussprechen.

Der Mann muss mit Wartezeit (je 1 Periode der Frau) 3x die Scheidung aussprechen.

In der Zeit darf es keinen Sex und keine Versöhnung ("Zurücknehmen der Frau") geben, sonst ist die Scheidung unwirksam.

Will die Frau sich scheiden lassen, muss sie das vor einem islamischen Gericht einklagen und begründen können, denn sie kann nicht einfach einen Spruch aufsagen und ist dann geschieden.

Glücklicherweise werden heutzutage im Islam auch Eheverträge meist akzeptiert, da kann man der Frau ebenfalls das Recht der Scheidung einräumen.

Eheschließung ist Eheschließung, und Scheidung ist Scheidung. Logischerweise gibt es bei der Eheschließung keine Scheidung.

Beim Mann ist es ausreichend, wenn er die Scheidung ausspricht: du bist geschieden. Spricht er sie sofort dreimal aus, ist es entgültig. Spricht er es einmal aus, kann er es noch zweimal zurücknehmen. Beim dritten Mal ist es auch entgültig.

Eine Frau kann das nicht einfach so aussprechen. Sie muss die Scheidung beim Familiengericht beantragen. Beide aber müssen immer einen islamisch anerkannten Grund vorbringen können. Das geht nicht aus Lust und Laune.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

marcWestKing  28.08.2024, 19:01
Beim Mann ist es ausreichend, wenn er die Scheidung ausspricht: du bist geschieden. 
Eine Frau kann das nicht einfach so aussprechen. Sie muss die Scheidung beim Familiengericht beantragen.

Wo ist das denn bitte gerecht?

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Beim MANN ist das einfach - Aussprechen reicht

Bei der FRAU ist es unendlich schwer bis unmöglich: SIE muss die Scheidung bei einem Imam - d.h. einem MANN! - beantragen und begründen! - Ihr MANN muss gehört werden! - Wenn ihr MANN nicht einverstanden ist, hat sie mehr als nur "schlechte Karten", weil ein MANN darüber entscheidet, ob sie sich scheiden darf!

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