Ich bin in Irak geheiratet und in in Irak geschieden und die Scheidungsurteil habe ich nach Oberlandesgericht Frankfurt geschickt aber leider die haben nicht ?
Ich bin in Irak geheiratet und in in Irak geschieden und die Scheidungsurteil habe ich nach Oberlandesgericht Frankfurt geschickt aber leider die haben nicht anerkannt ob wohl ich habe beim Gericht in Irak geschieden lassen meine Frage was soll ich tun jetzt ich habe fast 3 jahre auf deutsche Gericht gewartet bis jetzt ist die Scheidung noch nicht durch weil ich nochmal heiraten möchte.
4 Antworten
Naja, welche Möglichkeiten gibt es denn?
a) Die Scheidung entsprach nach deutschem Recht nicht den Formanforderungen, dann bist du noch verheiratet, oder
b) Die Heirat selbst entsprach schon nicht deutschen Formanforderungen, dann warst du nie verheiratet.
Letzteres dürfte dem OLG auch aufgefallen sein, ist also mehr als unwahrscheinlich.
Sollte das Urteil des OLG nicht grobe Rechtsfehler aufweisen, wird eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht weder zugelassen werden, noch wäre sie aussichtsreich.
Es bleiben somit nur folgende Optionen:
1) Du beantragst erneut die Scheidung, diesesmal vor einem ordentlichen Gericht, desen Rechtsprechung diesbezüglich auch anerkannt wird, oder
2) Du heiratest eben nicht.
Aber das wird dir dein Anwalt auch sagen.
wenn Du noch verheiratet bist, kannst du nicht erneut heiraten
wenn Du die Entcheidung des OLG für unrichtig hälst, gibt es dagegen Rechtsmittel
Dann hast du in dem Ablehnungsschreiben auch eine Begrpndung darüber bekommen.
Ohne weiters lehnen die es ja nicht ab.
Einfach mal lesen, was die für einen Grund angegeben haben.
Dann kannst du ja gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.
Gleiches Gericht bei Heirat und Scheidung. Dann bist Du möglicherweise gar nicht regulär verheiratet gewesen. Frag mal das OLG, ob die das so sehen.
Die Begründung ist es handelt um private Scheidung
Dann wird eine Revision auch nicht zugelassen werden.
aber das ist nicht richtig ich bin in gleicher Gericht damals geheiratet und in selber Gericht geschieden
Das bedeutet aber nicht, dass die Scheidung ebenso ein hoheitlicher Akt nach irakischem Recht war, wie die Heirat, respektive hier zwingend von einer sog. Heimatstaatenentscheidung auszugehen wäre.
Bei der Anerkennung von Scheidungen im Ausland gelten nämlich nach FamFG wesentlich höhere Anforderungen. Zitat:
"Keine Heimatstaatenentscheidung liegt vor, wenn einer der Ehegatten zum Scheidungszeitpunkt außer der Staatsangehörigkeit des Scheidungsstaates noch eine weitere Staatsangehörigkeit besaß oder wenn zumindest einer der Ehegatten im Scheidungszeitpunkt als heimatloser Ausländer, Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling einem anderen Personenstatut als dem des Scheidungsstaates unterstand.
Die sogenannte Heimatstaatklausel in § 107 Abs. 1 Satz 2 FamFG ist als Ausnahmeregelung nach allgemeinen Grundsätzen und mit Blick auf den Zweck des Anerkennungsverfahrens restriktiv anzuwenden. Das Anerkennungsverfahren ist durchzuführen, wenn im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass einer der Ehegatten zum Scheidungszeitpunkt eine weitere oder andere Staatsangehörigkeit als die des Scheidungsstaates besessen hat. Die maßgebliche Staatsangehörigkeit kann in Zweifelsfällen oft erst nach zeitaufwendigen Prüfungen abschließend festgestellt werden. Dabei gehört es nicht zu den Aufgaben des Standesbeamten, die Staatsangehörigkeit einer Person zu einem bestimmten Zeitpunkt in eigener Zuständigkeit festzustellen. Eine für alle Behörden und Gerichte verbindliche Feststellung der Staatsangehörigkeit kann letztlich nur gem. § 43 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) durch ein Verwaltungsgericht getroffen werden."
Zitat Ende, Quelle: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/anerkennung_ausl__ehescheidungen/02_arten_scheidung/index.php
Ein Anwalt kann dir bestimmt helfen.
Die Begründung ist es handelt um private Scheidung aber das ist nicht richtig ich bin in gleicher Gericht damals geheiratet und in selber Gericht geschieden?