Wann ist man nach einem Termin geschieden?
Meine Freundin hat morgen endlich nach 4 Jahren den Termin zur Scheidung.
Ab wann darf sie wieder neu Heiraten?
Sie ist seid 5 Jahren in einer neuen Beziehung so wie der Ex Mann auch . Beide wollen morgen die Scheidung.
Sind es ca 6 Wochen oder sobald sie das Gericht verlassen?
LG und vielen Dank
3 Antworten
Sobald das Scheidungsurteil rechtskräftig ist. Nach Zustellung des Urteils gibt es eine Frist von einem Monat, innerhalb der Rechtsmittel eingelegt werden können. Mit Ablauf der Frist wird das Urteil rechtskräftig.
Die Parteien können auch im Termin den Verzicht auf Rechtsmittel erklären, sofern beide Seiten anwaltlich vertreten sind.
Neu heiraten kann sie erst, wenn der Scheidungsbeschluss rechtskräftig ist und das Gericht eine Bescheinigung über die Rechtskraft ausgestellt hat.
"Rechtskräftig" bedeutet, dass gegen den Scheidungsbeschluss kein Einspruch mehr eingelegt werden kann. Entweder, weil die einmonatige Einspruchsfrist (Rechtsmittelfrist) bereits abgeaufen iist. Oder weil beide Eheleute erklärt haben, auf die Rechtsmittelfrist zu verzichten.
Auf die Rechtsmittelfrist zu verzichten mit der Folge, dass der Scheidungsbeschluss sofort rechtskräftig wird, ist nur möglich, wenn beide Eheleute durch jeweils einen eigenen Anwalt die Verzichtserklärung abgeben. Ansonsten ist der Ablauf wie folgt: Nach dem Scheidungstermin dauert es ca. 1 Woche, bis der schriftliche Scheidungsbeschluss beiden Eheleuten zugestellt wird. Ab dem Tag der Zustellung läuft dann die einmonatige Einspruchsfrist. Ist der Monat abgelaufen, ohne dass jemand Einspruch eingelegt hat, ist der Beschluss rechtskräftig. Die schriftliche Bestätigung seitens des Gerichts dauert dann auch noch mal rund 1 Woche, manchmal auch länger.
Ab wann darf sie wieder neu Heiraten?
sobald sie die Scheidungsurkunde unterschrieben hat.
dann halt keine Urkunde - aber irgend ein behördliches Papier
Es gibt ein Urteil des Familiengerichts. Das muss aber genau wie andere Urteile nicht von den Beteiligten unterzeichnet werden.
Die Geschiedenen müssen keine Urkunde unterschreiben.