Schadensersatz, da AG die Arbeitsbescheinigung nicht ausstellt?

1 Antwort

Wenn der AG säumig ist, musst du das der Arbeitsagentur mitteilen. Diese wird ihm ein Bußgeld und ggfs sogar Erzwingungshaft androhen.

Der AG ist zur Abgabe dieser Erklärung gesetzlich verpflichtet.

Und ja, wenn du daraus einen wirtschaftlichen Schaden hast, wird der AG ersatzpflichtig. Den musst du natürlich dann belegen.


Maggy2 
Beitragsersteller
 08.05.2021, 13:06

Danke, die Arbeitsagentur hat schon 2 Fristen gesetzt, jetzt die 3. dann sind es genau 8 Wochen, also Monatsende wird die Miete wieder fällig und die Frist läuft hinaus, da ich alleinerziehend bin und meine Tochter Ausbildung macht, bekomme ich auch kein Geld vom Jobcenter als Vorschuss, soll ich zum Anwalt?

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DerHans  08.05.2021, 14:10
@Maggy2

Du hättest aber längst bei der Arbeitsagentur einen Vorschuss beantragen können, dann wäre dir gar kein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Unter dieser Voraussetzung, wäre der Vorschuss auch genehmigt worden.

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Maggy2 
Beitragsersteller
 08.05.2021, 15:06
@DerHans

Vorschuss wurde abgelehnt, ich soll zum Jobcenter gehen. Leider hat man (coronabedingt alle Arbeitsämter zu)keinen persönlichen Ansprechpartner, man kann nur die Hotline anrufen und jedesmal ist ein anderer Sachbearbeiter dran. Einige Formulare habe ich schon doppelt und dreifach ausgefüllt. Es ist wirklich eine Katastrophe....trotzdem vielen Dank

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DerHans  08.05.2021, 16:15
@Maggy2

An der hotline hast du IMMER das gleiche CallCenter. Da sitzen irgendwelche Studenten, die im Schnellgang ausgebildet wurden, die Leute abzuwimmeln.

Den Antrag hättest du SCHRIFTLICH stellen sollen und auch auf einen SCHRIFTLICHEN Bescheid drängen müssen.

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