Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung der Ausbildung?
Ich wollte nachfragen wie das mit dem Schadensersatz aussieht, welcher im Ausbildunsvertrag laut §7 Kündigung, Absatz 5: Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung steht.
Ich habe nämlich keine Lust die Gebühren für angefallene Kosten bzw Lehrgänge zu bezahlen die ich bis jetzt hatte, auch wenn es nicht viele sind. Ich hab im Netz schon viel geschaut aber habe nie wirklich was rausbekomme, außer das man einen Grund in der Kündigung angeben muss wie z.b. "Ich habe mich für einen anderen Berufsweg entschieden", anstatt zu sagen das man aus persönlichen Gründen kündigt, um nichts bezahlen zu müssen.
Im Prinzip möchte ich nur wissen wie ich das formulieren muss damit es nicht schlimm für mich ausgeht und ob das überhaupt möglich ist.
Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?Ich wäre wirklich sehr dankbar, Vorallem weil heute Sonntag ist😅
2 Antworten
Das ist eigentlich ganz einfach. Du darfst nach Ablauf der Probezeit nur noch ordentlich kuendigen, wenn du die Berufsausbildung ganz aufgeben oder wenn du dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst. Der Kuendigungsgrund, also eine der beiden genannten, muss im Kuendigungsschreiben angegeben werden.
Wenn du diese Regelung befolgst und auch die vierwoechige Kuendigungsfrist einhaeltst, kann auch kein Schadensersatz von dir verlangt werden.
Die gesetzliche Grundlage findest du in den §§ 22 und 23 BBiG.
Reden wir von DE? Da wäre so eine Klausel schlicht unzulässig.
Da wäre so eine Klausel schlicht unzulässig.
Warum denn das? Steht sogar im BBiG §23, dass die Möglichkeit besteht bei vorzeitiger Beendigung.
Dann ließ den mal korrekt, insbesondere den Abs. 1 S. 2 :-)
Defacto ist ein Schadensersatz unmöglich.
Hihi, mit wichtigem Grund kündigen und dann noch Schadensersatz geltend machen, Witzbold :-)
Dann ließ den mal korrekt, insbesondere den Abs. 1 S. 2 :-)
Defacto ist ein Schadensersatz unmöglich
Ich habe sogar extra das Wort „Vorzeitig“ fett markiert, es geht im BBiG §23 und in der Klausel der Frage um eine VORZEITIGE Beendigung, nicht um eine fristgerechte Beendigung durch Kündigung 🤷♂️
Bei einer FRISTLOSEN Kündigung kann es keine vorzeitige Beendigung geben, sagt eigentlich schon das Wort FRISTLOS.
So besser verstanden?
Bist Du verwirrt? BBiG §22 Abs. Nr.2 den Du als Einwand einbringst ist nicht fristlos, vielleicht solltest Du dich mal damit auseinandersetzen bevor Du hier schreibst 🤷♂️
Ach, du verstehst das was du verstehen willst, süß :-) ich glaube, wir können uns die Diskussion sparen
ich glaube, wir können uns die Diskussion sparen
Solange Du weiterhin nicht verstehst worum es geht, ja.
Ach, komm, sparen wir uns die Diskussion. Ist mir zu blöd. :-)
Kein Mensch spricht hier von einer Kuendigung nach BBiG § 22 Absatz 2 Nummer 1. Du ja bislang auch nicht, sonst haettest du ja nicht mit BBiG § 22 Absatz 2 Nummer 2 argumentiert.
Vielen dank erstmal! Aber was heißt denn "wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat" ich kann mit dem Satz nicht wirklich was anfangen 😅