Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung der Ausbildung?

2 Antworten

Das ist eigentlich ganz einfach. Du darfst nach Ablauf der Probezeit nur noch ordentlich kuendigen, wenn du die Berufsausbildung ganz aufgeben oder wenn du dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst. Der Kuendigungsgrund, also eine der beiden genannten, muss im Kuendigungsschreiben angegeben werden.

Wenn du diese Regelung befolgst und auch die vierwoechige Kuendigungsfrist einhaeltst, kann auch kein Schadensersatz von dir verlangt werden.

Die gesetzliche Grundlage findest du in den §§ 22 und 23 BBiG.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/


4YouTube 
Beitragsersteller
 17.11.2024, 14:50

Vielen dank erstmal! Aber was heißt denn "wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat" ich kann mit dem Satz nicht wirklich was anfangen 😅

notting  17.11.2024, 15:29
@4YouTube
wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat

Ich vermute sowas wie dein Chef oder ein Kollege hat dich geschlagen oder andere Gründe, die jmd. anderes zu vertreten hat, dass das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört ist.

notting

Reden wir von DE? Da wäre so eine Klausel schlicht unzulässig.


Antitroll1234  17.11.2024, 14:35
Da wäre so eine Klausel schlicht unzulässig.

Warum denn das? Steht sogar im BBiG §23, dass die Möglichkeit besteht bei vorzeitiger Beendigung.

Jurafuchs  17.11.2024, 14:36
@Antitroll1234

Dann ließ den mal korrekt, insbesondere den Abs. 1 S. 2 :-)

Defacto ist ein Schadensersatz unmöglich.

Jurafuchs  17.11.2024, 14:38
@DerCaveman

Hihi, mit wichtigem Grund kündigen und dann noch Schadensersatz geltend machen, Witzbold :-)

Antitroll1234  17.11.2024, 14:39
@Jurafuchs
Dann ließ den mal korrekt, insbesondere den Abs. 1 S. 2 :-)
Defacto ist ein Schadensersatz unmöglich

Ich habe sogar extra das Wort „Vorzeitig“ fett markiert, es geht im BBiG §23 und in der Klausel der Frage um eine VORZEITIGE Beendigung, nicht um eine fristgerechte Beendigung durch Kündigung 🤷‍♂️

Jurafuchs  17.11.2024, 14:40
@Antitroll1234

Bei einer FRISTLOSEN Kündigung kann es keine vorzeitige Beendigung geben, sagt eigentlich schon das Wort FRISTLOS.

So besser verstanden?

Antitroll1234  17.11.2024, 14:42
@Jurafuchs

Bist Du verwirrt? BBiG §22 Abs. Nr.2 den Du als Einwand einbringst ist nicht fristlos, vielleicht solltest Du dich mal damit auseinandersetzen bevor Du hier schreibst 🤷‍♂️

Jurafuchs  17.11.2024, 14:43
@Antitroll1234

Ach, du verstehst das was du verstehen willst, süß :-) ich glaube, wir können uns die Diskussion sparen

Antitroll1234  17.11.2024, 14:44
@Jurafuchs
ich glaube, wir können uns die Diskussion sparen

Solange Du weiterhin nicht verstehst worum es geht, ja.

DerCaveman  17.11.2024, 14:53
@Jurafuchs

Kein Mensch spricht hier von einer Kuendigung nach BBiG § 22 Absatz 2 Nummer 1. Du ja bislang auch nicht, sonst haettest du ja nicht mit BBiG § 22 Absatz 2 Nummer 2 argumentiert.

DerCaveman  17.11.2024, 14:34

Ach ja? Wohl nur, wenn man BBiG § 23 mal einfach ignorieren wuerde.