Satz aus Mietvertrag?

7 Antworten

d.h. der Mietvertrag wird nicht stillschweigend verlängert wenn du NICHT ausziehst obwohl gekündigt wurde. es folgen weitere Schritte bis zur Zwangsräumung, die Miete in der Zeit bleibt geschuldet

Hallo,

Nach dem Gesetz begründet die Hinnahme des Weiterwohnens nach Ende des Mietvertrages seitens des Vermieters die stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages. Diese Regelung findet sich in § 545 BGB. Dies hat man im Mietvertrag ausgeschlossen. Damit wird das Mietverhältnis durch das bloße Wohnenbleiben nach Ende des Mietverhältnisses nicht verlängert.

§545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses.

Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt

für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs,

für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

"Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt 

1.

für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs,

2.

für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält." das ist der 545 BGB.

Es bedeutet, wenn du den Mietvertrag kündigst, aber die Sache dann trotzdem nach Ablauf der Kündigungsfrist weiter benutzt, entsteht kein neuer Mietvertrag.

D.h. du darfst nicht einfach dort wohnen bleiben, wenn man dir nach Ablauf der Mietzeit nicht eine gesonderte Kündigung zukommen lässt. Aka "Befristungsende des Mietvertrags heißt : Du musst raus auch ohne dass man dir das noch einmal mitteilt" ;)