Satz aus Mietvertrag?
Hallo zusammen, kann mir einer diesen Satz erklären aus einen Mietvertrag :
Die Regelung des paragr. 545 BGB wonach sich ein beendetes Mietverhältniss Im Fälle der Gebrauchsfortsetzung durch den Mieter auf unbestimmte Zeit verlängert wird ausgeschlossen.
Danke schon mal.
7 Antworten
d.h. der Mietvertrag wird nicht stillschweigend verlängert wenn du NICHT ausziehst obwohl gekündigt wurde. es folgen weitere Schritte bis zur Zwangsräumung, die Miete in der Zeit bleibt geschuldet
Hallo,
Nach dem Gesetz begründet die Hinnahme des Weiterwohnens nach Ende des Mietvertrages seitens des Vermieters die stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages. Diese Regelung findet sich in § 545 BGB. Dies hat man im Mietvertrag ausgeschlossen. Damit wird das Mietverhältnis durch das bloße Wohnenbleiben nach Ende des Mietverhältnisses nicht verlängert.
§545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses.
Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt
für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs,
für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.
D.h. du darfst nicht einfach dort wohnen bleiben, wenn man dir nach Ablauf der Mietzeit nicht eine gesonderte Kündigung zukommen lässt. Aka "Befristungsende des Mietvertrags heißt : Du musst raus auch ohne dass man dir das noch einmal mitteilt" ;)
Das heisst : Du kannst den Mietvertrag nicht kündigen , es dir dann anders überlegen und weiterhin in der Wohnung bleiben . Was ja laut diesem Paragraphen möglich wäre .