Sagt man "wird explizit ausgeschlossen" , oder ist das gedoppelt?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich halte das für einen halbschwarzen Rappen, aber manchmal kann man durchaus deutlicher werden, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden.

Dann steht es für "ausdrücklich verboten".

https://www.duden.de/rechtschreibung/explizit

https://www.duden.de/rechtschreibung/ausdruecklich

Gruß, earnest


earnest  26.02.2022, 16:14

Danke für den Stern!

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ecem810 
Beitragsersteller
 25.02.2022, 15:15

Wenn ich ausdrücklich sage, ist es dann immer nich ein "schwarzer Rappe"?

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earnest  25.02.2022, 15:17
@ecem810

Nicht unbedingt, siehe auch oben.

Wenn sich zum Beispiel jemand nach einem Verbot erkundigt, dann kann jemand durchaus sagen: "Das steht doch ausdrücklich so in § XY StGB."

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Ja, sagt man. Denn etwas kann ganz allgemein ausgeschlossen sein, aber eben auch ausdrücklich ('explizit'). Will man gebildet wirken, kann man auch 'expressis verbis' ('in Worten ausgedrückt') sagen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

das explizit hört sich für mich an wie "nur das oder speziell das" wird ausgeschlossen also nichts ist verdoppelt

explizit heißt ausdrücklich

Daher kann man das so sagen.