Sachkundeprufüng Hund?
Hallo,
in ein paar Tagen hole ich mir einen Cane Corso-Bordeauxdogge mix Welpen und komme aus Rheinland Pfalz.
Kennt sich jemand aus und weißt ob man sachkundeprufüng machen muss um den Hund zu halten? Ich habe zwar nachgeschaut und eigentlich muss man es nur für Listenhunde machen (American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier) aber will mir sicher sein und wollte nochmal nachfragen.
3 Antworten
Es scheint da wirklich nur noch die drei Rassen auf der Liste zu geben. Wenn du ganz sicher sein willst, dann ruf das Ordnungsamt deiner Gemeinde an und frag nach.
Allerdings solltest du höchste Priorität darauf legen, dass der Hund sehr Menschenfreundlich erzogen wird aber frühzeitig lernt, niemanden anzuspringen etc.
Jeder Hund kann als gefährlicher Hund eingestuft werden. Da reicht es schon wenn so ein Kaliber von Hund Einfach spielerisch jemanden anspringt und derjenige dich anzeigt.
Und das wird passieren, weil jeder junge Hund hochspringt. Das ist einfach sein natürliches Verhalten und Instinkt. Dass Menschen das nicht wollen, muss er erst lernen. Beim Welpen ist das noch niedlich, aber später nicht mehr…..
Habe mal nachgeschaut... scheint tatsächlich nur für Listenhunde der Fall zu sein.
Als "Listenhunde" gelten in Rheinland-Pfalz die Hunderasse unter § 1 Abs. 2 LHundG RLP. Sie gelten als besonders gefährlich, ihnen wird aufgrund ihrer Rasse eine größere Aggressivität und Gefährlichkeit unterstellt. Das gilt auch für Kreuzungen dieser Hunderassen.
Gefährliche Hunde gem. § 1 Abs. 2 LHundG RP sind:
• American Staffordshire Terrier,
• Staffordshire Bullterrier,
• American Pit Bull Terrier,
• sowie Hunde, die von einer dieser Rasse oder diesem Typ abstammen.
Quelle:
Der letzte Punkt ist in meinen Augen das Problem... "Rassen die von diesem Typ abstammen"... gehört da ein Cane Corso-Bordeauxdogge mix dazu?
An deiner Stelle würde ich mich mal schlau machen und mich bei den zuständigen Stellen erkundigen, welche Rassen damit gemeint sind.
Auf Aussagen hier würde ich mich bei sowas nicht verlassen.
Grundsätzlich gilt das Landesgesetz. Da stehen in RLP nur der Pitbull, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier auf der Liste.
Es kann aber sein, dass deine Gemeinde eigene Regeln hat. Unser Ort in RLP richtet sich nach Landesgesetz, direkt nebenan in einem anderen PLZ-Gebiet sind wesentlich mehr Rassen als gefährlich eingestuft.
Ich würde mich bei deiner Gemeinde/Stadtverwaltung informieren.