S-pedelec, keine Zulassung, einfach Batterie entfernen?
Wenn ich mir ein s Pedelec hole das keine deutsche Zulassung hat und zusätzlich ohne Führerschein fahre, ist es wieder legal wenn ich die Batterie entferne und so rumfahre? Es ist deutlich zu erkennen, dass keine Batterie drin ist. (Sodass ich es nutzen kann solange ich keinen Führerschein und Einzelzulassung habe)
3 Antworten
im Ped Forum war damals zu lesen, daß manche das Kennzeichen abmachen, die es als S-Ped erkennbar machen & Akku & Kennzeichen in den Rucksack stecken
Nur wirkliche Spezialisten würden ein S-Ped erkennen.
Sie schweizer Staatsbahn nimmt auch S-Ped mit. Da ist hier die Bahn etwas ulkig. Da gibt es auch viel mehr S-Ped, dürfen dort auch auf dem Radweg fahren
Nein.
Du müsstest den Motor ausbauen, nur dann ginge es. Der Akku spielt dabei keine Rolle. Es wäre ohne Akku dennoch jederzeit schnell wieder fahrbereit.
Ich empfehle es dir auch aus einem anderen Grund nicht. Bist du dann alt genug, ist wieder einige Zeit vergangen und dann würdest das selbe Bike viel günstiger oder ein viel besseres Bike bekommen, da die Technik rasant fortschreitet. Zudem würde der Akku auch bei Nichtnutzung altern.
Es geht um das Fahren eines motorisierten Fahrzeuges. Mit Motor bleibt es eben motorisiert. Vergiss alle anderen Komponenten. Alles was Antrieb ist muss raus und in einer Weise, dass es nicht schnell wieder einsatzfähig wäre. Es wäre faktisch ein finanzieller Totalschaden. Es macht also keinen Sinn.
Hallo,
auch ohne Akku bleibt es technisch ein Kraftfahrzeug, welches zur Nutzung im öffentlichen Straßenverkehrswesen selbst schiebend entsprechend in der KFZ-Haftpflicht zu versichern wäre. Letzteres klappt aber mangels Typenfreigabe in DE auch nicht.
Von daher könntest Du ohne kompletten Rückbau sämtlicher Antriebstechnik und entsprechender Umtypisierung in DE nichts mit diesem Fahrzeug anfangen.
LG
auch wenn ich zusätzlich Display und Bedienelemente entferne?
Es muss alles dem Fremdantrieb direkt dienliche entfernt werden, und dann muss das Teil insgesamt offiziell per Einzelabnahme so entkernt zum "Fahrrad" umtypisiert werden.
Ein Moped bliebe ansonsten technisch zulassungsrechtlich auch ohne Tank und Motor immer noch ein versicherungspflichtiges Kleinkraftrad laut KBA-Typengenehmigung.
auch wenn ich zusätzlich Display und Bedienelemente entferne?