Rundfunkgebühren nicht bezahlt, Vollstreckungsbescheid..?
Ich hatte gerade einen Vollstreckungsbescheid im Kasten, wegen der Rundfunkgebühren, leider lebe ich aber derzeit vom Bürgergeld. Nun meinte ein Freund von mir, das man hinten am Leistungsbescheid immer eine Seite hat, die man da hin schicken muss, eine Art Befreiung der Rundfunkgebühren.
Ich wusste das leider nicht und habe es nie da hin geschickt, nun weiß ich nicht was ich tun soll. Wenn ich alles nach reiche, muss ich das Geld dann nicht bezahlen? Die wollen knapp 250 Euro von mir, das kann ich mir nicht leisten.😔
7 Antworten
Dann stellst Du einen Antrag auf Befreiung, legst diese Bestätigung vom Jobcenter dazu und weißt nach, dass Du für die Vergangenheit auch schon Leistungen bezogen hast.
Eine rückwirkende Befreiung ist bis zu 3 Jahren möglich.
Das muss man tun, bevor ein Titel erwirkt wird. Wer soll denn diese Kosten, die der FS verursacht hat, sonst tragen?
Er muss vorher mindestens einen Mahnbescheid per Einschreiben bekommen haben.
Kopf in den Sand stecken, was leider viele Schuldner tun, ist ganz falsch, weil immer mehr Kosten auflaufen, die am Ende meist ein Vielfaches von der ursprünglichen Schuldsumme sind.
Steht ganz unten, Woher ich das weiß: Berufserfahrung !
Selbst wenn es da bisher schon Kosten gab, wenn die Voraussetzungen erfüllt waren, ist eine rückwirkende Befreiung für bis zu 3 Jahren möglich.
Was ist denn dann mit anderen Schulden, wenn da auf Anschreiben nicht reagiert wird und selbst auf Anschreiben vom Gerichtsvollzieher nicht und es käme irgendwann ggf.zu einem Haftbefehl ?
Dann sind ja auch erhebliche Kosten entstanden, wenn der Schuldner aber dann im letzen Moment doch noch eine Vermögensauskunft abgibt, früher eidesstattliche Versicherung, kann man den Knast auch noch abwenden.
Habe ich zumindest schon so gesehen und gehört.
Es gibt eine Befreiung wegen des Bezugs von Bürgergeld. Die kannst du beantragen. Sie wird auch rückwirkend gewährt, maximal bis zu 3 Jahren. Der Beitragsservice beruft sich dann nicht auf die Bestandskraft der Festsetzungsbescheide. den Antrag findest du hier: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html
Das ist richtig, die Befreiungsanträge sind immer den Bescheiden der Rundfunkanstalt zugefügt. Gibt es sonst auch auf deren Homepage.
Ich habe das jahrelang nicht gemacht, irgendwann waren über 600 € aufgelaufen und die Stadt wollte vollstrecken. Dann habe ich das endlich mal wenigstens für den laufenden Bewilligungszeitraum abgeschickt, damit es nicht noch mehr wird.
Erstaunlicherweise haben die mir dann alles komplett erlassen, ohne dass ich die alten Zettel mitgeschickt habe. Stadt meinte nur auf meine E-Mail hin, "Hat sich erledigt."
Also, schick das ab, es gibt eine gewisse Chance. Wenn Du die alten Bürgergeld-/Hartz-Bescheide noch hast, die anderen Zettel natürlich am besten gleich dazu packen.
Die Vollstreckung wird jetzt durchgeführt. Es geht um Kosten, die du verursacht hast, weil du dich nicht rechtzeitig gekümmert hast.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Die Forderung ist anscheinend bereits tituliert, wenn eine Vollstreckung angekündigt wird. Somit kann Dir die Einzugsstelle bis zum Jahre 2053 nachlaufen.
Ich kann nur empfehlen, eine Teilzahlung zu erbitten.
Die Vollstreckung wird trotzdem durchgeführt.