Rundfunkbeitrag - Was passiert bei Ummeldung?

2 Antworten

Solange sich dein Mitbewohner beim Beitragsservice nicht umgemeldet hat, wurden seine Zahlungen für eure bisher gemeinsame Wohnung verbucht.

Schwierig wird es, wenn er sich, was er eigentlich tun müsste, rückwirkend auf seine neue Wohnung umgemeldet hat. Dann werden die von ihm geleisteten Zahlungen tatsächlich auch rückwirkend auf seine neue Wohnung umgebucht.

Das hat dann zur Folge, dass für deine Wohnung der Rundfunkbeitrag nicht bezahlt ist. Du musst dich dann selbst beim Beitragsservice für die Zeit ab seinem Auszug neu anmelden.

Das Wichtigste ist also, dass du klärst, mit welchem Datum er sich beim Beitragsservice umgemeldet hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Beitragszahler kann seinen Betrag auch noch Wochen bis Monate später auf seine neue Wohnung anrechnen lassen.

Was passiert jetzt nach der Ummeldung?

Du wirst Dich soweit Du nun alleiniger Mieter bist, selbst als Beitragszahler anmelden müssen.

Von Dir können im exotischen Fall rückwirkend Beiträge für bis zu 3 Jahren eingefordert werden.