Rundfunkbeitrag muss ich dennoch zahlen?
Hallo
ich habe vor kurzem ein Brief erhalten das ich für die letzten 4 Jahre den Rundfunkbeitrag nachzahlen soll. Ich lebe mit meinem Vater( bekommt Bürgerheld)und Schwester ( vor 2 Jahren berufsausbildung abgeschlossen) zusammen ich selbst habe vor 4 Jahren meine Berufsausbildung abgeschlossen und arbeite nun. Meine frage muss ich nachzahlen? wieso wurde mir nicht von anfang an gesagt das ich Zahlen muss wieso erst 4 Jahre später ? ich danke für jede hilfreiche Antwort
Wieviel wollen die denn für die 4 Jahre von dir haben?
nochmal nach gelesen es sind die letzten 3 J. ca 700 euro
3 Antworten
Da dein Vater als Bürgergeldempfänger vermutlich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit ist, muss jemand anderes diesen für eure Wohnung zahlen. Da kommen nur volljährige Mitbewohner in Betracht. Der Beitragsservice hat offensichtlich erst durch den letzten Meldedatenabgleich erfahren, dass du auch in der Wohnung wohnst und fordert daher grundsätzlich zu Recht die Rundfunkbeiträge für die letzten 4 Jahre nach. Dabei kann er sich aussuchen, von wem er das fordert, wenn mehrere Mitbewohner da sind.
Die Forderung wäre auch nicht teilweise verjährt, da die 3-jährige Verjährungszeit nur für Leute gilt, die sich schon beim Beitragsservice selbst angemeldet hatten. Das hattest du aber nicht gemacht, obwohl du dazu verpflichtet gewesen wärst. Du könntest allerdings von deiner Schweseter verlangen, dass sie dir die Hälfte der Summe ab ihrer Volljährigkeit erstattet, wenn dieser Zeitpunkt innerhalb der 4 Jahre liegt, sonst für die ganzen 4 Jahre.
Es gibt aber eine Möglichkeit um die Forderung herumzukommen: Wenn dein Vater einen Befreiungsbescheid vom Beitragsservice hat, kannst du dich darauf berufen, dass seine Befreiung auch ausnahmsweise für dich gilt für die Zeit, in der du unter 25 Jahre alt warst. Dazu musst du dem Beitragsservice den Namen deines Vaters und seine Beitragsnummer und die Tatsache mitteilen, dass du mit ihm zusammen in einer Wohnung wohnst. Berufe dich dabei auf § 4 Abs. 3 Nr. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Wenn dein Dad ihn bezahlt hat ist alles gut, er muss nur 1x pro Haushalt entrichtet werden
2020, 2021, 2022 und 2023 kommt in die Verlosung.
2019 und früher dürfte verjährt sein.
Bei Forderungen vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019
>>> 2020, 2021, 2022 >>> 3 Jahre
Die Verjährungsfrist endet am 31.12.2022
Ab 1. Januar 2023 ist die Forderung verjährt. (§ 195 BGB)
Wenn ich jetzt Rückwirkend zahle ist das dann nicht wie doppelt gezahlt weil mein Vater freigestellt wurde.