Rundfunkbeitrag muss ich dennoch zahlen?

TheNightDriver1  18.07.2023, 00:26

Wieviel wollen die denn für die 4 Jahre von dir haben?

AannaLe 
Beitragsersteller
 18.07.2023, 10:00

nochmal nach gelesen es sind die letzten 3 J. ca 700 euro

3 Antworten

Da dein Vater als Bürgergeldempfänger vermutlich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit ist, muss jemand anderes diesen für eure Wohnung zahlen. Da kommen nur volljährige Mitbewohner in Betracht. Der Beitragsservice hat offensichtlich erst durch den letzten Meldedatenabgleich erfahren, dass du auch in der Wohnung wohnst und fordert daher grundsätzlich zu Recht die Rundfunkbeiträge für die letzten 4 Jahre nach. Dabei kann er sich aussuchen, von wem er das fordert, wenn mehrere Mitbewohner da sind.

Die Forderung wäre auch nicht teilweise verjährt, da die 3-jährige Verjährungszeit nur für Leute gilt, die sich schon beim Beitragsservice selbst angemeldet hatten. Das hattest du aber nicht gemacht, obwohl du dazu verpflichtet gewesen wärst. Du könntest allerdings von deiner Schweseter verlangen, dass sie dir die Hälfte der Summe ab ihrer Volljährigkeit erstattet, wenn dieser Zeitpunkt innerhalb der 4 Jahre liegt, sonst für die ganzen 4 Jahre.

Es gibt aber eine Möglichkeit um die Forderung herumzukommen: Wenn dein Vater einen Befreiungsbescheid vom Beitragsservice hat, kannst du dich darauf berufen, dass seine Befreiung auch ausnahmsweise für dich gilt für die Zeit, in der du unter 25 Jahre alt warst. Dazu musst du dem Beitragsservice den Namen deines Vaters und seine Beitragsnummer und die Tatsache mitteilen, dass du mit ihm zusammen in einer Wohnung wohnst. Berufe dich dabei auf § 4 Abs. 3 Nr. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

AannaLe 
Beitragsersteller
 18.07.2023, 09:32

Wenn ich jetzt Rückwirkend zahle ist das dann nicht wie doppelt gezahlt weil mein Vater freigestellt wurde.

gorbi210  19.07.2023, 23:42
@AannaLe

Nein, da die Befreiung eben nur eine persönliche für deinen Vater ist.

Wenn dein Dad ihn bezahlt hat ist alles gut, er muss nur 1x pro Haushalt entrichtet werden

2020, 2021, 2022 und 2023 kommt in die Verlosung.

2019 und früher dürfte verjährt sein.


GanzEgal0815  18.07.2023, 01:35

Ist die Verjährung nicht 2 Jahre bis bis Kalenderende also 2021?

DietmarBakel  18.07.2023, 05:08
@GanzEgal0815

Bei Forderungen vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

>>> 2020, 2021, 2022 >>> 3 Jahre

Die Verjährungsfrist endet am 31.12.2022

Ab 1. Januar 2023 ist die Forderung verjährt. (§ 195 BGB)