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Kinder sind laut dem Gesetz zum Unterhalt gegenüber den Eltern verpflichtet, wenn sich die Situation so ergibt. Von daher kann dich das Amt über den Rechtsweg (Familien Gericht) zur Zahlung von Unterhalt quasi zwingen und zwar in der Höhe, daß dir von deinem monatlichen Lohn maximal 950,-€ Netto verbleiben, als sog. Selbstbehalt / Existenzminimum.