Rundfunkbeitragspflicht Befreiung?

2 Antworten

Wenn dein Kollege schon den Rundfunkbeitrag für genau diese Wohnung zahlt, musst du nicht ein weiteres Mal zahlen. Du musst dann dem Beitragsservice den Namen deines Kollegen und dessen Beitragsnummer (9 Stellen) und die Tatsache mitteilen, dass ihr zusammen in einer Wohnung wohnt. Sollte er beim Beitragsservice noch unter einer alten Adresse gemeldet sein, so sollte er vorher dem Beitragsservice über das Änderungsformular die neue Adresse mitteilen (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, in einer "Wohngemeinschaft" (ein Haushalt) zahlt nur eine Person, die sich dann bei dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eintragen muß und als "Haushaltseigentümer" einträgt.

Haben wir dann per Brief formuliert und durchgeführt und es wurde dann nur 1x gezahlt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung