Rundfunkbeitrag - offener Betrag trotz Zahlung von Partner?
Hallo Zusammen,
folgende Situation:
Meine Freundin und ich leben seit geraumer Zeit zusammen. Ich bezahle die Rundfunkgebühr über das Lastschriftverfahren. Obwohl sie nachweislich hier wohnt und ich die Gebühren verrichte, bekommt/bekam sie immer noch Briefe von den Herrschaften. Mein Gedanke war, dass die das doch in ihrer Kartei sehen müssten. Hier kann ja nur eine bestimmte Anzahl an Parteien wohnen, wenn diese alle ihre Gebühren zahlen, und meine Freundin angibt, dass ich auch bereits zahle - müsste man ja fein raus sein?!...
Naja denkste, die haben darauf bestanden, die Beitragsnummer von mir mitgeteilt zu bekommen. Leider war das gar nicht so einfach, die Nummer zu finden - da die nicht überall im Briefverkehr mit angegeben ist. So hat sich also die Meldung dieser Information zeitweilig verschoben. Dennoch kamen wir dem nach, und schickten auch die Infos meines Kontos an den Beitragsservice.
Nun kam ein Brief, dass sie das Konto meiner Freundin jetzt abgemeldet hätten, aber die offene Forderung ja immer noch bestünde, da sie ja quasi erst "jetzt" abgemeldet wurde.
Mal ganz ehrlich, das kann doch nicht wirklich so sein, oder? Ich zahle doch nachweislich von Anfang an, die Gebühren, und sie lebt nachweislich auch schon diese Zeit mit mir zusammen.
Komisch ist hier aber auch, dass sie "nur" eine Forderung von ca. 2 Quartalen (also Beitragssätzen) erhalten hat, nicht aber von der gesamtem Zeit, die sie hier schon wohnt.
Hat jemand eine ähnliche Erfahrung oder einen Tipp?
Danke und beste Grüße
2 Antworten
Grundsätzlich wirkt eine Abmeldung ab dem Ende des Monats, in dem diese dem Beitragsservice zugeht. Will man für die Vergangenheit eine Abmeldung erreichen, so muss nachgewiesen werden, dass man zu Unrecht doppelt zahlt.
Ihr müsst dem Beitragsservice also die Bestätigung des Meldeamts vorlegen, dass deine Freundin bereits vor einiger Zeit bei dir eingezogen ist.
Bewiest doch mit Hilfe des Einwohnermeldeamt ab wann die ummeldung war und ihr zusammen gewohnt habt. Ab da sollte sie keine Forderung mehr haben dürfen.