Rücktritt vom Kaufvertrag weil kein Interesse?

6 Antworten

Es besteht ein Zahlungsanspruch, da der Kaufvertrag wirksam abgeschlossen wurde. Man könnte hier nur noch höchstens an den den Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB denken, aber das ist etwas weit hergeholt.

Der Juwelier kann sowohl den Kaufpreis fordern, als auch verlangen dass K den Ring abholt. Nach Abschluss des Kaufvertrages ist K nämlich zu beidem Verpflichtet, es sei denn es gibt einen Mangel, zum Beispiel eine verspätete Lieferung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Er hat eine Dienstleistung geordert und ist damit einen Kaufvertrag eingegangen.

Sagen wir das wurde über das Internet abgewickelt, dann besteht das 145-Tägige Wiederrufsrecht.
Sofern dies nicht explizit aufgegeben wurde, besteht dies auch hier.
Nach dem Widerruf, muss er trotzdem den Auftrag zahlen, weil dies als Schaden gesehen wird.


VirageXO  20.01.2020, 19:45
Er hat eine Dienstleistung geordert und ist damit einen Kaufvertrag eingegangen

Was denn nu?😁

Tramilauraa 
Beitragsersteller
 20.01.2020, 19:46

Auch wenn der Kaufpreis noch nicht bezahlt wurde? Aber K hat ja erklärt dass er kein Interesse mehr an dem Ring hat?

VirageXO  20.01.2020, 19:47
@Tramilauraa
Auch wenn der Kaufpreis noch nicht bezahlt wurde? Aber K hat ja erklärt dass er kein Interesse mehr an dem Ring hat?

Dir ist schon klar, was ein Kaufvertrag bewirkt, oder?

XGamer11208  20.01.2020, 19:47
@Tramilauraa

Völlig egal..

Wenn wir beide Abmachen, dass ich dein Handy für 200€ kaufe, dann muss ich dir die 200€ und du mir das Handy geben.
Ist dies nicht Möglich, kann ein geschätzter Wert ausgetauscht werden anstatt der Ware (z.B. weil dir das Handy kaputt gegangen ist)

uni1234  20.01.2020, 20:11
@VirageXO

Ja aber er hat doch kein Interesse mehr am Ring!11!!!!

VirageXO  20.01.2020, 20:12
@uni1234

😁 Hab überlegt, noch auf den insoweit unbeachtlichen Motivirrtum und den 313 einzugehen, aber....

Rücktritt vom Kaufvertrag weil kein Interesse?

Nein.

Ich komme bei diesem Fall nicht weiter. Kann er einfach seine Willenserklärung widerrufen?

Nein.

Es erfolgte ja noch keine Zahlung oder Übergabe des Rings..

Ja...und?

Man könnte über einen Wegfall der Geschäftsgrundlage auch noch nachdenken