Rücktritt vom Kaufvertrag weil kein Interesse?
Ich komme bei diesem Fall nicht weiter. Kann er einfach seine Willenserklärung widerrufen? Es erfolgte ja noch keine Zahlung oder Übergabe des Rings..
6 Antworten
Es besteht ein Zahlungsanspruch, da der Kaufvertrag wirksam abgeschlossen wurde. Man könnte hier nur noch höchstens an den den Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB denken, aber das ist etwas weit hergeholt.
Der Juwelier kann sowohl den Kaufpreis fordern, als auch verlangen dass K den Ring abholt. Nach Abschluss des Kaufvertrages ist K nämlich zu beidem Verpflichtet, es sei denn es gibt einen Mangel, zum Beispiel eine verspätete Lieferung.
Er hat eine Dienstleistung geordert und ist damit einen Kaufvertrag eingegangen.
Sagen wir das wurde über das Internet abgewickelt, dann besteht das 145-Tägige Wiederrufsrecht.
Sofern dies nicht explizit aufgegeben wurde, besteht dies auch hier.
Nach dem Widerruf, muss er trotzdem den Auftrag zahlen, weil dies als Schaden gesehen wird.
Er hat eine Dienstleistung geordert und ist damit einen Kaufvertrag eingegangen
Was denn nu?😁
Auch wenn der Kaufpreis noch nicht bezahlt wurde? Aber K hat ja erklärt dass er kein Interesse mehr an dem Ring hat?
Dir ist schon klar, was ein Kaufvertrag bewirkt, oder?
Völlig egal..
Wenn wir beide Abmachen, dass ich dein Handy für 200€ kaufe, dann muss ich dir die 200€ und du mir das Handy geben.
Ist dies nicht Möglich, kann ein geschätzter Wert ausgetauscht werden anstatt der Ware (z.B. weil dir das Handy kaputt gegangen ist)
Das spielt keine Rolle. Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten.
Rücktritt vom Kaufvertrag weil kein Interesse?
Nein.
Ich komme bei diesem Fall nicht weiter. Kann er einfach seine Willenserklärung widerrufen?
Nein.
Es erfolgte ja noch keine Zahlung oder Übergabe des Rings..
Ja...und?
Man könnte über einen Wegfall der Geschäftsgrundlage auch noch nachdenken
Auch wenn der Kaufpreis noch nicht bezahlt wurde? Aber K hat ja erklärt dass er kein Interesse mehr an dem Ring hat?