Muss ich dafür Sorgen, dass der Käufer vor der Übergabe jederzeit in das Haus kann?
Ich habe im Februar mein Haus verkauft. Zahlung und Übergabe war für Ende August vereinbart. Am 7. August meldeten sie die Käufer, weil ein Gutachter ihrer Bank in das Haus wollte. Es waren Schulferien. Ich war verreist und konnte erst am 20.8. einen Gutachtertermin ermöglichen. Durch die daran anschließende Bearbeitungszeit der Bank, dann erst noch Grundschuldbestellung beim Notar… erfolgte die Zahlung und Übergabe erst am 18.9. - 20 Tage zu spät. Die Verzugszinsen, die für die verspätete Zahlung im Vertrag vorgesehen sind, will der Käufer nicht zahlen, weil ich den Prozess durch meine Abwesenheit verzögert habe. Ich hätte für die Zeit meiner Abwesenheit dem Makler den Schlüssel geben müssen. Aber ich konnte doch gar nicht damit rechnen, dass diese Anfrage kommt.
kennt sich hier jemand aus?
ich selbst hatte mir Geld geliehen, dass ich am 1.&. Zurückzahlen sollte, konnte dies nicht und musste auch Verzugszinsen zahlen. Teurer Urlaub😬
1 Antwort
Eigentlich richtig gehandelt.
Die Haustürschlussel gibt es erst wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist.
Gab Mal ein paar Fälle wo der Käufer zum Ausmessen in die Wohnung wolltenund gleich einzogen ist.
Und ein anderer Fall wo dann Käufer und Verkäufer im selben Haus gewohnt haben.
Guck Mal Hausbesetzer Günther Krause oder eine andere Reportage von Spiegel TV