Rückgaberecht 14 Tage bei Brautkleid?
Guten Tag,
ich habe an einem Verkaufsoffenen Sonntag ein Brautkleid in einem türkischen Laden gekauft. Es gab vom Laden aus an diesem Tag 40% Rabatt.
Als ich das Kleid zuhause noch einmal auspackte, sah ich, dass am Tüllrock kleine Flecken und Löcher waren. Ich brachte es also direkt wieder zurück und die Dame sagte, dass sie vom Herrsteller einen neuen Rock dran nähen lassen würde. Und das Kleid würde einen Monat vor der Hochzeit fertig sein. „Wenn wir uns nicht Ende Januar telefonisch melden, dann rufen Sie uns an.“
Dazu gesagt: ich habe einfach nur mit Karte das Geld bezahlt, den Bon erhalten und fertig.
Nun ist mir das alles zu unsicher. Es ist 4 Tage her, kann ich von dem Kauf ganz normal in den 14 Tagen zurücktreten?
Vielen Dank für die Hilfe.
6 Antworten
Es gibt kein 14 tägiges Rückgaberecht wenn du etwas im Laden kaufst. Rechtlichen Rückhalt hast du nicht, sie hätte auch nicht den Rock austauschen lassen müssen "Gekauft wie gesehen" gilt an der Stelle weil dir die Löcher vorher hätten auffallen müssen
Der erste Teil stimmt. Aber die Löcher sind ein Mangel und fallen unter Gewährleistung.
Du hast keine 14-tägiges Rücktrittsrecht, wenn du im Laden gekauft hast. Die Verkäuferin darf nachbessern, der Kaufvertrag steht.
Du hast kein Rückgaberecht bei einem Ladenkauf. Das hast du nur bei Onlinekäufen. In Geschäften hast du nur einen Anspruch auf Reparatur. Alles Andere ist Kulanz des Händlers.
Mir wäre nicht bekannt, dass bei Brautkleidern ein 14-tägiges Rücktrittsrecht gilt sobald eine Anzahlung gemacht wurde. Bei mir war es so, dass ich im Laden ein Musterkleid an hatte und nach Anzahlung das Kleid beim Hersteller neu bestellt wird. Nach der Anzahlung wird das in Auftrag gegeben. Da gab es kein Rücktrittsrecht. Vielleicht machen sie das bei dir bei Anfrage auf Kulanz aber müssen tun sie nicht und Rabattartikel sind normalerweise sowieso vom Umtausch ausgeschlossen.
Nein du hast im Handel vor Ort kein "Normales 14 Tägiges Rückgaberecht" , ein Rückgaberecht ist freiwillig, ob dies besteht, ist entweder im Geschäft angeschlagen oder steht auf dem Kassenbon.