Brautkleid aufgrund von Mängeln zurückgeben?

3 Antworten

Da würde ich etwas mehr Druck machen. "Müsste eine neue sein" ist ja keine professionelle Aussage.

Natürlich ist der Umtausch ausgeschlossen ,weil es eine Sonderanfertigung ist. Aber eine Reklamation wegen unsauber ausgeführter Arbeiten ist nie ausgeschlossen. Du solltest das ganz klar sagen und hattest hoffentlich Begleiter, die sich ebenfalls vom schlechten Zustand und der unsauberen Arbeit überzeugen können. Am Ende würde ich persönlich keinen Cent für das Kleid bezahlen und auch bereits bezahlte Beträge zurück fordern. Allerdings wirst du wohl rechtlichen Beistand brauchen....


Milee907 
Beitragsersteller
 14.01.2022, 06:49

Begleiter hatte ich dabei. Werde meinen Anwalt mal anrufen. Vielen Dank für die Antwort.

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 Dies soll aus 2 Kleidern (Oberteil von dem einen, Unterteil von dem anderen ) gemacht werden.

Sonderanfertigungen sind immer vor dem Umtausch ausgeschlossen.

Aus diesem Grund wirst Du keine rechtliche Handhabe haben. Da wirst Du wohl einen Anwalt einschalten müssen, um Dein Geld wieder zu bekommen.


Milee907 
Beitragsersteller
 14.01.2022, 06:49

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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