Rückgabe von Kaffeevollautomat nicht möglich?

11 Antworten

recht-finanzen.de schreibt dazu:

Liegt ein Sachmangel vor, gilt die gesetzliche Gewährleistung (§ 437 BGB). Eine Ware ist mangelhaft, wenn sie zum Zeitpunkt der Übergabe nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist. In diesem Fall gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. [Bitte dort weiterlesen; Gerd]

Ein Kaffee ist zunächst per se bitter. Dass er bei einer anderen Brühart oder -temperatur bitterer wird, ist nachvollziehbar. Hier sollte aber zunächst das Handbuch geprüft werden mit der Frage: Habe ich auch wirklich nichts falsch gemacht? Habe ich vielleicht die falsche Kaffeesorte mit der ungeeigneten Einstellung gebrüht?

Wenn keine der Einstellungen und Bedienungsweisen ein befriedigendes Ergebnis liefern, könnte ein Sachmangel vorliegen. Dabeikommt es eben darauf an, welche Eigenschaften dem Käufer zugesichert worden waren - etwa im Prospekt oder auf der Verpackung oder im Verkaufs-Gespräch, vor allem aber im Kaufvertrag (s. oben: die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit).

Im Streitfall müsste dann noch ein Gericht darüber entscheiden, ob die Bitterkeit auf einen Sachmangel zurückzuführen ist - notfalls mit Hilfe von Gutachten.

Und wenn das Handbuch keine korrekte und vollständige Anweisung zum Gebrauch gibt, liegt ebenfalls ein Sachmangel der Ware vor! Denn das Handbuch gehört zur Ware!

Aber ob der fehlende Hinweis "Keinen Filterkaffee im Espresso-Modus aufbrühen!" einen Sachmangel darstellt, müsste im Streitfall wohl auch ein Gericht beurteilen ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

vreezer 
Beitragsersteller
 01.12.2020, 12:33

Nein, die BRD muss beendet werden. Die Kabale müssen in Leipzig auf die Anklagebank und auf dem Weg nach Guantanamo geschickt werden. Danach muss der Mensch wieder Recht erhalten und die deutsche Gesellschaft von den Indoktrinationsprogrammen geheilt werden. Erst dann können wir wohl über einen ordentlichen Kaffee sprechen...

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Eine bereits im Gebrauch gewesene Kaffeemaschine, möchte ich anschließend auch nicht kaufen.


vreezer 
Beitragsersteller
 01.12.2020, 12:05

Naja, bitteren Kaffee für 700€ ist inakzeptabel.

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DerHans  01.12.2020, 12:07
@vreezer

Geschmacksache. Das könnte auch sein, dass sie ihnen jetzt einfach nicht mehr gefällt, weil sie gesehen haben, was das für eine Scheißarbeit ist, das Ding immer wieder hygienisch sauber zu bekommen.

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vreezer 
Beitragsersteller
 01.12.2020, 12:23
@DerHans

Du bist auf dem Holzweg.

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DerHans  01.12.2020, 12:25
@vreezer

Das trifft wohl eher auf dich, (oder deine Eltern) zu

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Ist das rechtens ?

Ja, aber nicht wegen "Hygieneprodukt "

Also hätte man ihn online kaufen müssen damit man Recht erhält ? Das ist total krank und zeugt von einen System, das beendet werden muss.

Nein, es zeugt davon, dass du das Ganze nicht verstehst.

Ein Onlinekäufer soll genauso gestellt werden wie ein Käufer vor Ort. Er muss also das Produkt sehen und in dem Maße prüfen können, wie das im Laden möglich ist. Du hättest das Teil also auch nicht zurückgeben können, wenn es ein Online-Verkauf gewesen wäre, weil Du im Laden ja auch nicht die Möglichkeit hast, tagelang Deine Lieblingssorten zu testen. 

Wie wäre es mal eine andere Sorte aus zu probieren.

Wenn die Maschine gebraucht wurde ist es doch logisch, daß man sie nicht mehr zurück geben kann. Ist halt nicht wie ein PC den man zurück setzen kann und wieder verkaufen kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

vreezer 
Beitragsersteller
 01.12.2020, 12:02

Meine Eltern kaufen sehr hochwertige Bohnen, es liegt definitiv am Vollautomat. Soll man jetzt ein paar Volllautomaten kaufen, bis dann einer dabei ist der passt ?

Ist doch lächerlich.

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albatroz1102  01.12.2020, 12:03
@vreezer

Ja schon, dann ist es eine Reklamation und keine Rückgabe. Daher kannst Du eine Reparatur oder ein Austausch verlangen, aber keine Rückgabe.

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vreezer 
Beitragsersteller
 01.12.2020, 12:13

Meine Eltern sind seit 60 Jahren leidenschaftliche Kaffeetrinker, haben ganz spezielle hochwertige Bohnen. Ich werden ihnen nun sagen müssen, dass sie 700€ gerade weggeworfen haben.

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Rücknahme ist nicht verpflichtend und wenn das Gerät nicht defekt ist schon dreimal nicht!

Wie wäre es mit anderen Bohnen?


peterobm  01.12.2020, 11:46

direkt im Geschäft gekauft - ja

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vreezer 
Beitragsersteller
 01.12.2020, 12:22

Sie sind seit 60 Jahren Kaffeeliebhaber und kaufen hochwertige Bohnen.

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