Rückerstattung nach Scam?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Man bekommt nichts 80%
Man bekommt das Geld zurück 20%
Man bekommt die Ware 0%
Ratefuchs007  05.01.2022, 17:12

Die übliche Nachfrage: Wie hast Du bezahlt?

BorborSy 
Beitragsersteller
 05.01.2022, 17:15

Tja leider über PayPal Freunde und Familie

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Hier muss zunächst zwischen Straf- und Zivilrecht unterschieden werden!

Du schreibst:

Ich wurde auf Ebay Kleinanzeigen verarscht und habe 150 Euro für eine nicht gelieferte VR Brille gezahlt.

Zivilrecht: Zwischen dir und dem Verkäufer ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen.

Der Kaufvertrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des BGB, im speziellen den Bestimmungen des Vertragsrechts nach § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Strafrecht: Betrug nach § 263 StGB. Wer einen anderen in der Absicht täuscht, sich selbst einen Vermögensvorteil zu verschaffen, begeht Betrug.

Geschäfte unter Privatleuten:

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst bzw. der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB).

Vor diesem Hintergrund ist eine Strafanzeige wegen Betrug nicht gerechtfertigt.

Der Gesetzgeber sieht sieht zudem vor, dem Verkäufer zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Damit soll der Verkäufer die Möglichkeit erhalten, den Vertrag doch noch erfüllen zu können.

Nachdem die Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verlaufen ist befindet sich der Verkäufer in Verzug. Erst jetzt kann der Käufer vom Vertrag zurück treten und Schadenersatz verlangen.

Der Verkäufer hat ein Recht auf Nacherfüllung. Wird dem Verkäufer dieses Recht verwehrt, verliert der Käufer seine Gewährleistungsansprüche.

Betrug setzt Vorsatz voraus! Das heißt, du musst beweisen, dass der Verkäufer dich getäuscht und die Ware nicht verschickt hat.

Ist der Paketversand versichert, haften Unternehmen wie DHL oder Hermes im Verlustfall in der Regel bis zu einer bestimmten Summe: Die Standard DHL-Versicherung etwa bis zu einem Betrag von 500 Euro. Kommt die Sendung nicht an, muss der Absender einen Nachforschungsauftrag stellen.

Auch hiervon ist in deiner Frage nichts zu lesen.

Du schreibst:

Ich habe online eine Anzeige bei der Polizei erstellt.

Die Frage ist jetzt ob (falls der Fall geklärt wird) ich mein Geld zurückbekomme oder eine VR Brille oder was auch immer.

Die Frage ist jetzt, ob du dich nicht selber strafbar gemacht hast?

Gemäß den Bestimmungen in § 164 Strafgesetzbuch (StGB) werden falsche Verdächtigungen als Straftat gewertet. Welches Strafmaß ist bei falschen Verdächtigungen möglich? Laut StGB werden falsche Verdächtigungen entweder mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet.

Tathandlung und gesetzliche Grundlage

Wird jemand zu Unrecht bei der Polizei angeschwärzt, reagieren Betroffene häufig mit einer Gegenanzeige. Denn eine falsche Verdächtigung ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Doch was genau ist vom Tatbestand erfasst? Und wo ist er gesetzlich verankert?

https://www.bussgeldkatalog.org/falsche-verdaechtigung/

Gut zu wissen:

Sollte der Verkäufer wegen Betrug verurteilt werden, müsste Schadenersatz dennoch zivilrechtlich über ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren eingeklagt werden.

Meine persönliche Meinung ist:

  • Die Betrugsanzeige ist unbegründet.
  • Als Käufer trägst du das Versandrisiko.
  • Anspruchsvoraussetzungen wurden nicht erfüllt.
  • Einen Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigungen ist denkbar.

Deine Beschreibung ist leider sehr allgemein formuliert. Erfahrungsgemäß reagieren Geschädigte nicht so entspannt und machen eine Umfrage.

Zum Tatvorwurf machst du keine weiteren Angaben. Auf Nachfrage im Bezug auf die Zahlart antwortest du du: "Tja leider über PayPal Freunde und Familie".

Woher du die Adressdaten des Verkäufers für die Anzeige hast, bleibt ebenso unbeantwortet, wie der Kontakt zu eBay Kleinanzeigen als Ansprechpartner.

Für die optimale Beantwortung deiner Frage wären solche Informationen hilfreicher gewesen als die 3-Fragen-Umfrage:

  • Ja
  • Nein
  • Vielleicht

Entsprechend allgemein konnte deshalb auch nur die Antwort ausfallen. Vielleicht kannst du trotzdem die eine oder andere Info für dein Anliegen gebrauchen.

Viel Erfolg!

BorborSy 
Beitragsersteller
 14.01.2022, 20:36

Wie meinst du das mit der Verdächtigung. Es ist eben so dass ich das Paket nicht bekommen habe und es auch nicht losgeschickt wurde. Ich habe ebenfalls vor kurzem erfahren dass der Verkäufer auf ebay gebannt wurde also ist es ja kein Verdacht?

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Man bekommt das Geld zurück

Du mußt den Betrüger auf Rückerstattung zivilrechtlich verklagen. Das hat überhaupt nichts mit der Strafanzeige bei der Polizei zu tun.

ob (falls der Fall geklärt wird) ich mein Geld zurückbekomme

Nein. Das Geld ist weg.
Zumal sollte es zu einem Prozess kommen, so läuft es unter Strafrecht. Da bekommst eh kein Geld. Wenn musst du Zivilrechtlich gegen denjenigen vorgehen


BorborSy 
Beitragsersteller
 05.01.2022, 17:16

Also wie genau?

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geheim007b  05.01.2022, 17:29
@BorborSy
  1. Strafanzeige stellen
  2. wenn Täter ermitelt (sehr unwarscheinlich) Geld einfordern
  3. wenn kein Geld kommt 30€ zahlen und Mahnbescheid erstellen
  4. wenn titel da ist nochmal Geld zahlen und Gerichtsvollzieher bestellen
  5. am Ende ärgern dass nichts zu holen ist und du noch mehr geld drauf gezahlt hast
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Tja leider über PayPal Freunde und Familie

Ächz...

Durch Deine Zahlung per PayPal Family & Friends hast Du ein Geldgeschenk gemacht, das nur für ein Familienmitglied oder einen Freund gedacht ist.

PayPal wird Dir wegen Deines Verstoßes gegen deren Nutzungsbedingungen deshalb auch in keinster Weise helfen, die können Dich deswegen sogar rausschmeißen.

Und eBay Kleinanzeigen hilft Dir ebenfalls nicht, weil die außer einer Wegwerf-Mailadresse keinerlei weitere Daten ihrer Nutzer haben.

Anzeige zu erstatten war schon mal richtig, aber selbst wenn der Täter aufgespürt werden sollte, dann hast Du noch längst nicht Dein Geld zurück:

Das darfst Du nämlich anschließend zivilrechtlich einfordern oder einklagen, Kostenrisiko bei Dir.

http://iceolli.de/mahn/

https://www.online-mahnantrag.de/

Bedenke auch, dass Du gemäß § 447 BGB bei einem Privatkauf ab dem Zeitpunkt das Verlustrisiko trägst, an dem der Verkäufer die Sendung an den Versanddienstleister übergeben hat:

https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

Und fürs nächste Mal:

Klicken: eBay Kleinanzeigen | Tipps für Deine Sicherheit

Man bekommt nichts

Theoretisch ja, praktisch nein. Geld ist weg.