Rottweiler in Wohnung verboten, obwohl keinen Kampf- oder Listenhund im Bundesland?

4 Antworten

Ein Vermieter muss nicht jede Hunderasse in seinem Haus dulden.

Die Familie meiner Vermieter hat immer Rottweiler gehabt und auch diese Rasse gezüchtet. Jetzt gibt es einen Ridgeback, der nicht ganz ihrem Empfinden entspricht. Ich habe sie gefragt, ob der nächste Hund wieder ein Rottweiler wird. Die Antwort lautete wie aus der Pistole geschossen:

„Spinnst du nicht in der heutigen Zeit!“

Will heissen, man muss nicht mit einem Hund provozieren. Verschiedene Rassen oder Mischlinge Sorgen immer wieder für voraussehbaren Ärger.

Dieses Risiko muss ein Vermieter nicht eingehen.

der Vermieter kann bestimmen, ob er in seiner Wohnung die Haltung eines Rottweilers erlauben will.

Macht einen Wesenstest mit dem Hund und zeigt das eurem Vermieter. Anders wird das wohl nicht gehen,

Was steht im Mietvertrag zur Hundehaltung? Wenn nur drinnen steht Hundehaltung ist erlaubt, dann kann der Vermieter euch keine bestimmte Rasse verbieten. Wenn die Hundehaltung nicht grundsätzlich im Mietvertrag erlaubt ist, dann müsst ihr leider nach den Regeln spielen


Mertcan07 
Fragesteller
 05.08.2020, 20:45

Im Vertrag steht, dass Hunde erlaubt sind, nur keine Kampfhund. Es ist nur nicht geregelt im Vertrag, dass bestimmte Rassen wie ein Rottweiler trotzdem als Kampfhund zählen.

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