Roller frisiert und angehalten was nun?

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Theoretisch könnte es eine sperre geben aber ich ich kenne niemanden bei dem das so war, ich kenne Leute deren Mofas fuhren 80kmh und mehr und denen ist am ende auch nichts passiert als sie erwischt wurden

Wie die Sache weiter abläuft, das ist die Entscheidung des zuständigen Richters. Da es sich um fahren ohne gültige Fahrerlaubnis handelt, handelt es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Es ist sehr wahrscheinlich, dass eine Führerscheinsperre verhängt wird. Auf jeden Fall wird dir kein Führerschein ausgehändigt, bevor nicht das Verfahren abgeschlossen ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so
Auf jeden Fall ist es so ausgegangen dass mein Roller 45 km/h lief obwohl ich laut gesetzt nur 25 km/h fahren durfte (Mofa-Prüfbescheinigung),

Held.

Nun wollte ich fragen ob jemand ungefähr weiß (Erfahrung etc) ob mir jetzt eine Führerschein-Sperre droht, denn ich würde sehr gerne den Klasse-A1 Führerschein machen und habe schon damit angefangen und auch alles schon bezahlt

Das Geld war dann wohl für die Tonne. Hier liegen gleich zwei Verstöße vor. Einmal "Fahren ohne Fahrerlaubnis", und zum anderen "Fahren ohne BE". Letzteres ist eine bußgeldbewehrte OWI, üblicherweise irgendetwas im Bereich von € 50.--. Ersteres ist allerdings eine Straftat, und in § 21 StVG mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr belegt. Bei Minderjährigen wird das meistens mit Auflagen / Sozialstunden o.ä. abgegolten. Außerdem gibt das 3 Punkte in Flensburg, und da es sich um einen A-Verstoß handelt, dürfte auch eine FS-Sperre hinzukommen.

Allerdings wird bei Ersttätern das Verfahren häufig wegen Geringfügigkeit eingestellt. Da musst du jetzt wohl hoffen, dass die STA das auch so sieht.

Ich bin 15 Jahre alt und das war meine aller erste Straftat
ich habe alles direkt zugegeben

Somit sind die Voraussetzungen für das Diversionsvverfahren erfüllt, d.h. der Staatsanwalt kann das Verfahren gegen Auflagen, i.d.R. Sozialstunden, einstellen. Zu einer Gerichtsverhandlung kommt es dabei nicht, die Verfahrenskosten (Gutachter, Sicherstellung usw) trägt in dem Fall die Staatskasse.

Bis zum Abschluss des Verfahrens, d.h. bis zur vollständigen Erfüllung aller Auflagen, bleibst du für die Fahrerlaubnisprüfungen gesperrt.