Wenn du das Geld definitiv richtig überwiesen hast und der Empfänger trotzdem behauptet, er hätte das Geld nicht bekommen, dann gibt es ja einen Beleg dafür (Kontoauszug), den du ihm vorlegen kannst. Wenn er das nicht akzeptiert, solltest du deine Bank beauftragen, zu überprüfen, ob die Zahlung auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde  (das kostet dich Gebühren und dauert ca. 2 Tage). Es bleibt dann nur der Rechtsweg.

Wenn du das Geld an einen falschen Empfänger überwiesen hast, dann wird das nicht so einfach. In diesem Fall wendest du dich im ersten Schritt an die Bank, der du das Geld falscher Weise überwiesen hast. Diese Bank bittest du, den falschen Empfänger zu kontaktieren und ihn zu bitten, eine Rücküberweisung zu veranlassen. Sollte er zustimmen, ist das Thema erledigt.

Schwierig wird es dann, wenn der falsche Empfänger der Bitte seiner Bank nicht nachkommt und dir das Geld nicht freiwillig zurücküberweist. Dann bleibt nur der Weg zu Polizei, denn die Bank des Empfängers rückt die Daten ihres Kunden (Telefon, Name, Anschrift etc.) aus Datenschutzgründen nicht heraus. Es bleibt dann auch hier nur der Rechtsweg.

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Das geht nun erst einmal zum Staatsanwalt und kann ein paar Wochen dauern.

Wenn ihr zuvor noch nie straffällig geworden seid, dann wird der Staatsanwalt dies  höchst wahrscheinlich nicht weiterverfolgen und wegen Geringfügigkeit einstellen.

Sollte er dennoch wider erwarten ein Verfahren einleiten (z. B. weil ihr schon einmal straffällig geworden seid) entscheidet ein Gericht. Die Strafen für Diebstahl sind Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (definitiv nicht für euch bei der Sachlage) bei Volljährigen. Für euch sollte das Jugendstrafrecht, d. h. dass es mit höchster Wahrscheinlichkeit schlimmstenfalls zu Sozialstunden oder ähnlichem kommen sollte.

Nichtsdestoweniger solltet ihr euch klar sein, dass dies kein Kavaliersdelikt ist. Sollte es ein nächstes Mal geben, sieht die Sachlage schon wieder anders aus.

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Die Polizeidienststelle muss eine Strafanzeige entgegennehmen.

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Linksabbieger auf Kreuzung als Geradeausfahrer reingefahren

Hallo zusammen,

meine Frage lautet folgender maßen:

Ich fuhr vor ein paar Tagen eine große Ampelgesteuerte Kreuzung an und hatte mind. 1 bis 2 Sekunden Grün bis ich angefahren bin. Ich wollte nur geradeaus und hab mich von insgesamt 3 Spuren auf der rechten eingeordnet mit Geradeauspfeil und Rechtspfeil. Vorrauschauend war meine Spur und sogar die links von mir (Mittelspur) frei , als ich dann in den 2. Gang schaltete bei ca. 20kmh stand aufeinmal ein PKW vor mir das noch nach links wollte und es war leider zu spät auszuweichen. Bin dann in das Fahrzeug kollidiert.

Hab ich gute Chancen vor Gericht wenn es soweit kommen muss ? weil die Gegenpartei behauptet Sie stand bereits da und ich sei Ihr reingefahren oder wird das von den Versicherungen intern geregelt. Selbst wenn die Gegenpartei dort stand hat was aber wirklich nicht der Fall war hat Sie sich doch total falsch eingeordnet, man muss sagen es war stockender Berufsverkehr und ich glaube das sich die Gegenpartei bei zuvor 3 linksabbiegende obwohl die Kreuzung sehr voll war noch rangedrängelt hat ohne vorrausschauend zu denken vielleicht sogar bei Oranger oder später Grünphase der Ampel.

Warum ich weiß das 3 Pkw´s vor Ihr standen mussten weil ich sie bei meiner Rotphase über die Kreuzung fahren gesehen habe, Auf der Linken Spur meiner befahrenen Straße war ein Linksabbiegerspur, das heißt voreinander Links abbiegen, schätze mal so konnte ich die Gegenpartei nicht erahnen

Vielen Dank Porcello

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Du hast die Polizei gerufen, die den Unfall aufgenommen haben? Erster Schritt zum Recht ist die Dokumentation und ggf. Zeugenberichte.

Wenn du Vorfahrt hattest, dann sollte das Recht hier zunächst auf deiner Seite sein. Wie ein Gerichtsverfahren ausgehen wird, ist von weiteren Faktoren abhängig. Aber du wolltest nur die Wahrscheinlichkeit bewertet haben, also: Nach dem geschilderten Sachverhalt: gute Chancen

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Zunächst abhängig von den Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Wenn er einen Einlass für unter 18 bzw. unter 16-jährige gewährt, dann ist das möglich.

Laut Jugendschutzgesetz darfst du dann solange dort bleiben, wie du es dann pünktlich bis 22 Uhr nach Haus schaffst. Dann nämlich musst du als unter 16-jähriger zuhause sein, bzw. darfst dich nicht ohne einen Erziehungsberechtigten draußen aufhalten.

Ansonsten besteht nur die Möglichkeit, wenn deine Erziehungsberechtigten (also deine Eltern) den Erziehungsauftrag für den gesamten Zeitraum an deinen 18jährigen Freund schriftlich übertragen (nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz). Dieser muss sich dann bewusst sein, dass er für dich haftet (d. h. auch dafür rechtlich verantwortbar ist, wenn du z. B. betrunken bist oder dir sonst etwas passiert)

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Fragen ist absolut angemessen; eine Verpflichtung zur Entlohung besteht vonseiten des Arbeitgebers für Praktikanten allerdings nicht.

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Das ist schwer pauschal zu beantworten.

Wie viel Kaltmiete zahlt ihr zur Zeit? Habt ihr bereits laufende Kredite oder Schulden? Habt ihr evtl. Personen, die als Bürgen eintreten könnten (z. B. Eltern, die selbst Eigentum haben?

Beachten solltet ihr, dass aber zu dem Kaufpreis noch die Grunderwerbssteuer (bei der Stadt oder Kommune zu erfragen) und Notarkosten zu dem Kaufpreis hinzukommen. Diese Beträge plus die 29.000 EUR minus die 6000 EUR Eigenkapital wäre euer benötigtes Kapital

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Ja, hast du sie denn gewaschen oder die Etiketten entfernt oder irgendwie sonst gegen die AGB verstoßen?

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Das Video ist Satire oder Parodie, nichts Ehrverletzendes in meinen Augen, sondern das Spiel mit Klischees. Auch wird hier keine lebende Person beleidigt...

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Auf Urkundenfälschung (hierzu zählt das Fälschen einer Unterschrift) steht nach Strafgesetzbuch bis zu 5 Jahre Gefängnis oder Geldstrafe (in leichten Fällen) oder bis zu 10 Jahren in schweren Fällen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass du deinem Lehrer nie einen Grund gegeben hast, ich weiß aber auch, dass wenn ein Lehrer einen auf der Abschussliste stehen hat, dass man da nur sehr schwer wieder rauskommt.

Wichtig in so einer Situation ist es nun zu kommunizieren, und zwar auf einer wertschätzenden Ebene. Behandle den Lehrer nicht herablassend und schieb ihm den schwarzen Peter für deine Noten zu sondern

1) Bitte um ein persönliches Gespräch mit ihm nach der Stunde oder in seiner Sprechstunde. 2) Lege ihm deine Position sachlich dar (Ich-Botschaften... Ich fühle mich nicht ganz fair behandelt... NIEMALS so etwas wie SIE behandeln mich unfair, IHR Unterricht ist schlecht oder irgendetwas... Gegen eine Ich-Botschaft kann der Lehrer nichts sagen, denn du formulierst ja deine persönlichen Gefühle. 3) Bitte den Lehrer darum, seine Sicht der Dinge darzulegen. 4) Bitte den Lehrer darum, dir konkrete Dinge zu benennen, die du in Zukunft besser machen kannst, um auf deine Wunschnote zu kommen 5) Bitte den Lehrer um Dokumentation der Gesprächsergebnisse

Ab diesem Zeitpunkt solltest du dich an alle Absprachen penibel halten. Nach 3-4 Wochen bittest du um ein weiteres Gespräch und erkundigst dich, ob eine Besserung erkennbar ist.

Solltest du dich deiner Meinung nach an die Vorgaben des Lehrers gehalten haben, dieser aber immer noch auf einer 5 beharren, dann suchst du das Gespräch mit der Klassenlehrerin, der du auch mit ICH-Botschaften begegnest. Dann solltest du das gemeinsame Gespräch mit ihr, dir, dem Lehrer und deinen Eltern suchen und allen deine bisherigen Bemühungen darstellen.

Wenn es dann immer noch nicht - trotzdem du alle Erwartungen des Lehrers erfüllst - zu einer Änderung kommen, dann sprich mit den Stufenleitern... Erst der letzte Weg führt zum Direktor...

Allgemein sind die Lehrer nach den Schulgesetzen verpflichtet, ihre Erwartungen transparent zu machen. Sonstige Mitarbeitsnoten z. B. sind auch keine mündlichen Noten! Wenn du im Unterricht immer ruhig und konzentriert an den Aufgaben arbeitest, ist eine 4 schon kaum zu rechtfertigen, eine 5 schon gar nicht... Jeder Klassenarbeit muss ein Erwartungshorizont anhängen, auf dem die Erwartungen erkennbar sind... Sollte der Lehrer dies alles nicht haben, oder dir seine Erwartungen in den Gesprächen nicht ganz klar transparent machen können, dann ist das in letzter Instanz, . d. h. wenn alle vorherigen Maßnahmen und Gespräche nichts gebracht haben, auch ein Klagegrund... Zwar ist der Ermessensspielraum bei der Benotung Sache des Lehrers, aber fehlende oder ständig wechselnde, subjektive Erwartungskriterien sind gesetzeswidrig.

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Lernen funktioniert dann gut, wenn

1) der Lerngegenstand persönliche Relevanz für dich hat (versuche den Sinn darin zu erkennen) 2) der Lernstoff möglichst mit vorhandenem Wissen verknüpft wird (z. B. über Eselsbrücken oder Bilder etc.) 3) möglichst viele Sinne angesprochen werden (z. B. Schrift, Bilder, Tonaufnahmen... mit letzterem habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht... Einfach auf ein Diktiergerät sprechen bzw. eine solche Handyapp und sich immer wieder anhören...) 4) etwas mit positiven Emotionen (Freude) gelernt wird (meist, wenn es einen interessiert) ... die Liste lässt sich fortsetzen... Eines aber gehört zum Lernen immer dazu: Wiederholung

Es ist auch abhängig von dem IQ, wie viel Wiederholungsbedarf man hat, d. h. wie viel Zeit man fürs Lernen aufwenden muss, bis etwas behalten wird...

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Die Küche gehört dem Vermieter doch offensichtlich nicht, wenn ich das richtig verstanden habe, oder? Dann hat er kein Recht dazu, denn er kann ja nichts vermieten, was ihm nicht gehört.

Kann es sein, dass der Vermieter der Vor-Vor-Mieterin die Küche abgekauft hat? Was sagt der Mietvertrag diesbezüglich? Ist eine Küche drin? Dann sollte der Vermieter aber diese auch selbst bezahlt haben, wenn er sie vermietet, ansonsten wäre das schon beinahe Betrug. Gibt es Chancen die Vor-Vor-Mieterin diesbezüglich zu kontaktieren? Sonst wäre es schon alleine schwer nachzuweisen, wem die Küche gehört.

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Der Staat (in dem Fall der Bund) verpflichtet sich Gesetzen zu folgen und das Kindergeld ist durch das Bundeskindergeldgesetz geregelt (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bkgg_1996/gesamt.pdf).

Dem Vater sollte das Kindergeld m. E. weiter vom deutschen Staat zustehen. Das Kindergeld muss aber aktiv beantragt werden. Lediglich wenn die Kinder im Ausland leben und dort "kindergeldähnliche Leistungen" erhalten, so wird kein Kindergeld gewährt (§4 Abs. 1). Solch ein Doppelbezug wäre dann (wahrscheinlich in beiden Staaten) sogar strafrechtlich relevant.

Am besten das Gesetz studieren und/oder die Familienkasse kontaktieren, um 100% Klarheit zu bekommen.

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Ich würde dir empfehlen in ein Fitnessstudio zu gehen, in dem kompetente Trainer arbeiten (am besten ein Sport- und Gesundheitszentrum oder so etwas und NICHT McFit und co.). Dort schreibt man dir einen individuellen Trainingsplan. An Geräten solltest du den Rücken gut trainieren können. Hol dir aber vorher das OK von deinem Arzt

Auch wenn es schon gesagt wurde: Kraulschwimmen. Sehr gutes Rückentraining. Ganz egal wie dein Bein aussieht, ganz sicher haben die meisten Menschen großen Respekt davor, dass du nach einem offensichtlich schlimmen Unfall trotzdem wieder Sport treibst. Ich jedenfalls habe ihn ;)

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Was du gelesen hast, ist korrekt. Fett wird immer zuerst an nicht lebensnotwendigen Stellen (Beinen, Armen abgebaut) und erst ganz zum Schluss dort, wo die wichtigen Organe sind. Was du brauchst ist ein Trainingsplan und Ernährungsplan, den man zur Definition verwendet. Ohne ein Kaloriendefizit wirst du die Wampe nicht los.

Das bedeutet viel Ausdauersport (am besten Laufen, Rudern, Schwimmen, Crosstrainer oder Spinning) und eine komplette Umstellung der Ernährung hin (keine schlechten Fette, abends keine Kohlenhydrate etc.).

Definition ist das schwierigste am Bodybuilding. 99% der Pumper in meinem Studio haben viele Muskeln, die aber von noch mehr Fett verdeckt werden. Das sind die Leute, die so klobig rüberkommen und von denen man nie sagen kann, ob sie dick sind oder stark. Warum ist das so? Weil kaum jemand die Disziplin hat, das Programm durchzuziehen.

Wundermittel gibt es nicht. Allenfalls unterstützend können Fatburner-Supps oder L-Carnitin wirken. Beides habe ich ausprobiert und beides hat bei mir keine erfolge erzielt. Einzig und allein eiserne Disziplin und Zeit hilft dir, den Speck wegzubekommen.

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Energydrink wirkt im Grunde genauso wie Kaffee... Trinkst du Kaffe bzw. nimmst Koffein regelmäßig zu dir, dann wirst du nicht zwangsläufig aufgedreht. Zudem lässt die Wirkung von Koffein sehr schnell nach und im Anschluss an die Wirkung kommt erst einmal eine "Schwächephase". Wenn also, dann so eine 1/4 Stunde vor der Prüfung. Bist du nicht an Koffein gewöhnt, lass es lieber mal sein, weil du tatsächlich unruhig werden könntest und hippelig..

Konzentration steigerst du auch mit Traubenzucker (z.B. Dextro Energy, was du an jeder Tankstelle bekommst). Das wirkt sehr schnell, macht aber nicht zwangsläufig wacher. Zudem ist die Wirkungszeit auch sehr kurz. Das solltest du also unmittelbar vor dem Umdrehen des Zündschlüssels einwerfen ;)

Viel Erfolg bei der Prüfung

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Muskelaufbau und Definition von Muskulatur geht ernährungs- und trainingstechnisch nicht zusammen.

Bau erst Bauchmuskulatur auf, iss entsprechend viel proteinhaltige Speisen und Ergänzungen...

Im Anschluss machst du ab Januar oder Februar Definitionstraining. Das heißt ruhig zwischen 12 und 20 Wiederholungen pro Satz und mehr als 3 Sätze pro Einheit. Dazu Cardiotraining (am besten Schwimmen, Laufen, Rudern, Spinning oder Crosstrainer) und die Ernährung umstellen (wenigstens darauf achten, keine Fett und zugleich kohlenhydrathaltigen Sachen zu essen und das ganze erst recht nicht vor dem Schlafen), dazu als Ergänzung nacht dem Training 100% Whey zum Halten der Muskulatur. Beim Training evtl. L-Carnitin zum Fettabtransport... Wenn du hartnäckig am Ball bleibst, hast du im Sommer einen Sixpack...

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