Ich kann mir nicht vorstellen, dass du deinem Lehrer nie einen Grund gegeben hast, ich weiß aber auch, dass wenn ein Lehrer einen auf der Abschussliste stehen hat, dass man da nur sehr schwer wieder rauskommt.
Wichtig in so einer Situation ist es nun zu kommunizieren, und zwar auf einer wertschätzenden Ebene. Behandle den Lehrer nicht herablassend und schieb ihm den schwarzen Peter für deine Noten zu sondern
1) Bitte um ein persönliches Gespräch mit ihm nach der Stunde oder in seiner Sprechstunde. 2) Lege ihm deine Position sachlich dar (Ich-Botschaften... Ich fühle mich nicht ganz fair behandelt... NIEMALS so etwas wie SIE behandeln mich unfair, IHR Unterricht ist schlecht oder irgendetwas... Gegen eine Ich-Botschaft kann der Lehrer nichts sagen, denn du formulierst ja deine persönlichen Gefühle. 3) Bitte den Lehrer darum, seine Sicht der Dinge darzulegen. 4) Bitte den Lehrer darum, dir konkrete Dinge zu benennen, die du in Zukunft besser machen kannst, um auf deine Wunschnote zu kommen 5) Bitte den Lehrer um Dokumentation der Gesprächsergebnisse
Ab diesem Zeitpunkt solltest du dich an alle Absprachen penibel halten. Nach 3-4 Wochen bittest du um ein weiteres Gespräch und erkundigst dich, ob eine Besserung erkennbar ist.
Solltest du dich deiner Meinung nach an die Vorgaben des Lehrers gehalten haben, dieser aber immer noch auf einer 5 beharren, dann suchst du das Gespräch mit der Klassenlehrerin, der du auch mit ICH-Botschaften begegnest. Dann solltest du das gemeinsame Gespräch mit ihr, dir, dem Lehrer und deinen Eltern suchen und allen deine bisherigen Bemühungen darstellen.
Wenn es dann immer noch nicht - trotzdem du alle Erwartungen des Lehrers erfüllst - zu einer Änderung kommen, dann sprich mit den Stufenleitern... Erst der letzte Weg führt zum Direktor...
Allgemein sind die Lehrer nach den Schulgesetzen verpflichtet, ihre Erwartungen transparent zu machen. Sonstige Mitarbeitsnoten z. B. sind auch keine mündlichen Noten! Wenn du im Unterricht immer ruhig und konzentriert an den Aufgaben arbeitest, ist eine 4 schon kaum zu rechtfertigen, eine 5 schon gar nicht... Jeder Klassenarbeit muss ein Erwartungshorizont anhängen, auf dem die Erwartungen erkennbar sind... Sollte der Lehrer dies alles nicht haben, oder dir seine Erwartungen in den Gesprächen nicht ganz klar transparent machen können, dann ist das in letzter Instanz, . d. h. wenn alle vorherigen Maßnahmen und Gespräche nichts gebracht haben, auch ein Klagegrund... Zwar ist der Ermessensspielraum bei der Benotung Sache des Lehrers, aber fehlende oder ständig wechselnde, subjektive Erwartungskriterien sind gesetzeswidrig.