Religiöse Einrichtungen?
Hallo,
es gibt ja Einrichtungen, es ie z.b Krankenhäuser, Kindergärten... in denen man nur arbeiten darfst, wenn man christlich (Teil einer Kirchengemeinde) und getauft ist. Ist das nicht Diskriminierung, jemanden wegen eines anderen Glauben abzulehnen? Wenn dies aufgrund der Herkunft passiert, ist das ja auch Rassismus?
4 Antworten
In Altenheimen der Diakonie und der Caritas arbeiten auch Menschen ohne oder mit einer anderen Religion.
Wenn aber ein Kindergarten beispielsweise das Ziel hat, Kinder im biblischen Sinne zu erziehen, wird er auch auf entsprechendes Personal achten, denn es wäre eine Zumutung beispielsweise für eine muslimische Kindergärtnerin, ständig gegen ihren eigenen Glauben arbeiten zu müssen.
Das gilt natürlich vor allem für Leitungsposten. Der Chef der Metzgerinnung wird auch kein bekennender Veganer sein können.
Bis auf die Bereitstellungskosten, die der Staat für jedes Kind, auch in einem islamischen oder säkularen, Kindergarten aufwendet.
Rechtlich gesehen ist das so nicht mehr wirklich erlaubt und wird idR auch schon lange nicht mehr so praktiziert. Wenn es irgend einer Einrichrung aber wichtig ist, gibt's halt einen anderen Ablehnungsgrund.
Ich selbst arbeite in einer christlichen Einrichtung und wir haben hier nicht nur Atheisten, sondern auch praktizierende Moslems beschäftigt. Bei uns wird lediglich vorausgesetzt, dass man sich mit den christlichen Werten identifizieren kann.
dass man sich mit den christlichen Werten identifizieren kann.
Wie genau meinst du das?
Wir meinen damit die klassischen humanistischen Werte wie Nächstenliebe, Fürsorge etc. Da wir eine Salesianische Einrichtung sind, liegt dabei natürlich der Fokus auf diesen Werten.
Jepp das ist Diskriminierung allererster Güte, die endlich abgeschafft gehört!
Der Oberhammer daran ist ja noch, das die Kirchen nur ein paar Prozent der Kosten tragen, den Rest trägt der Staat, und mit den paar Prozent erkaufen sie sich ihre diskriminierenden Sonderrechte, die sich kein anderer Arbeitgeber erlauben dürfte.
Dabei geht es ja nicht nur um die erzwungene Religionszugehörigkeit und die Diskriminuerung aller anderen, sondern auch weitreichende andere Eingriffe ins Privatleben der Mitarbeiter.
So dürfen die von ihren Mitarbeitern eine Christliche Lebensführung nach ihrer Auslegung verlangen. Bedeutet konkret:
Homosexualität: Verboten
Unverheiratet zusammenleben: Verboten
Scheiden lassen und erneut heiraten: Verboten
Uneheliche Kinder: Verboten...
Das kommt darauf an wo du arbeitest und als was. Als Reinigunskraft in KIndergarten ist es egal ob du jüdisch bist, muslimisch oder gar nichts.
Wenn du aber mit Kindern arbeitest dann ist es schon richtig wenn man der christlichen Kirche angehören soll. Denn du sollst ja den Kinder unter anderem auch den glauben näher bringen. Und das kann eine Muslima wohl schlecht.
Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun.
Dann sollte dieser Kindergarten aber auch zu 100% von der Kirche finanziert werden, und nicht nur zu 4-20%
Außerdem bleibt es dennoch diskriminierend, denn es wäre z.B. nicht erlaubt einen Atheistischen Kindergarten zu eröffnen, und nur Atheisten einzustellen.