Reitbeteiligung, Pferd Unfall - Tierarzt kosten?

7 Antworten

Prinzipiell nicht. Wenn du einen tüchtigen Rechtsanwalt hast, kannst du sie vielleicht verklagen - wenn du nachweisen kannst, dass sie fahrlässig gehandelt hat. Hätte sie wissen müssen, dass der Strick zu lang ist? Das würde aber schwierig nachzuweisen.

Sie haftet nur für grobe Fahrlässigkeit ... und dann springt ihre Haftpflichtversicherung ein.

Allerdings wird das bei RBs schwierig, weil die von den Versicherungen meist mit dem Besitzer gleichgestellt werden.

Versuch es, das kostet ja nix.

PS: Persönlich betrachte ich das aber als Dein normales Lebens Risiko, wenn Du fremde Leute ans Pferd läßt ... die hat das Tier ja nicht bewußt von den Beinen gerissen oder mit einem Messer attackiert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Pferdehaltung/Reiten seit 1970

Wenn du das vertraglich festgehalten und sie es unterschrieben hat, dass sie die Kosten im Falle eines von ihr verursachten Unfalls oder aufgrund einer Fahrlässigkeit zu tragen hat, dann soll sie die Rechnung bitteschön auch bezahlen.

Ansonsten bist du der Pferdebesitzer und hast für die Kosten auf zu kommen.

Falls du Glück hast, hast du eine Versicherung, die Fremdreiter (RBs) mitversichert hat, dann trägt die evtl. die Kosten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Eigenes Pferd

FunnyFanny  31.05.2024, 09:05

Äh, nein, eine Fremdreiter"versicherung" trägt doch nicht die Schäden am eigenen Pferd ... allenfalls die am "Fremdreiter" ...

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Honeysuckle18  31.05.2024, 12:48
@FunnyFanny

Meine Fremdreiter-Versicherung haftet ebenso nur bei Schäden AM Reiter - nicht bei Schäden am Pferd oder bei Schäden Dritter...

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FunnyFanny  31.05.2024, 17:10
@Honeysuckle18
nicht bei Schäden am Pferd oder bei Schäden Dritter...

Dann hast Du aber eine ziemlich sinnlose Versicherung ... denn genau für die Schäden Dritter ist sie doch gedacht.

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Honeysuckle18  31.05.2024, 18:15
@FunnyFanny

Für Schäden greift meine Haftpflicht - meine Pferde sind in meiner "normalen" mit drin !

Die Fremdreiterversicherung - übrigens auch mit enthalten - greift, wenn dem Reiter etwas passiert...

Mit "Dritten" meinte ich nicht den "Fremdreiter"...

Im Übrigen schreiben wir beide doch dasselbe...;)

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da du an dem tag am stall warst, hast du sie quasi beaufsichtigen können und hättest den anbindefehler feststellen müssen.

also nein.

wenn deine RB ein sehr anständiger mensch ist, wird sie dir eine kostenbeteiligung von alleine anbieten.

allerdings sollte deine tierhalterhaftpflich das trotzdem übernehmen.

wenn ihr in den ringen am putzplatz eingeknotete strohbindfäden hättet, durch die der strick zum anbinden ausschliesslich geführt wird, wäre dieser unfall nicht passiert.

ach ja - in der schweiz spränge in dem fall die privathaftpflicht der RB ein. die übernehmen im zweifelsfall auch schäden an teuren "sportgeräten".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachgerechter Umgang ist aktiver Tierschutz!

FunnyFanny  31.05.2024, 12:30
allerdings sollte deine tierhalterhaftpflich das trotzdem übernehmen.

Na, mit Sicherheit übernimmt diese Versicherung NICHT den Schaden am EIGENEN Pferd ... die ist für Schäden da, die das Pferd DRITTEN zufügt.

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