Reisekosten teilweise zurückfordern?
Hallo, ich finde leider nichts wirklich bei meiner Suche im internet über das thema und wollte mal schauen ob mir hier jemand weiterhelfen kann.
Mein Freund und seine noch Ehefrau kommen beide aus Irland. Sie haben eine gemeinsame Tochter(5) welche in Irland lebt. Wir sind nun von Deutschland aus für 2 Wochen nach irland geflogen um besagte Tochter zu sehen. Alles war vorher abgesprochen. Wann wir sie sehen, wie oft und was wir unternehmen.
Kurz vorab: es gibt ein Gerichtsurteil aus dem hervor geht das er seine Tichter im Monat 32 Stunden, in Begleitung einer Dritten Person, sehen darf.
Nun sind wir 4 Tage hier und haben die Kleine 2 mal sehen dürfen für jeweils eine Stunde. Was vorher so nicht ausgemacht war. Wir tragen alle Kosten selber. Den Flug, das Hotel, Mietwagen und Eintrittspreise plus Verpflegung für uns, die Tochter und eine Begleitperson. Vieles musste auch schon vorab gebucht werden.
Nun hat die Mutter uns mitgeteilt das sie nicht möchte das wir die kleine weiter sehen und wir sind quasi fast umsonst hergekommen. Man muss dazu sagen sie hat nun eine Einstweilige Verfügung gegen meinen Freund erwirkt, da er ihr eine Nachricht geschrieben hat in der er sich darüber beschwert das er sein Kind nicht wie abgemacht sieht und da leider auch sehr auffällig geworden ist. Da er ihr gegenüber schon früher recht beleidigend geworden ist, hat sie die Recht schnell bekommen.
Es war aber nicht geplant das wir uns mit ihr treffen oder das sie mitkommt zu irgendwelchen Veranstaltungen, da das Verhältnis der beiden nicht das beste ist. Sondern ihr Vater, für den wir mitgefahren.
Nun die Frage: Können wir ihr gegenüber irgendwie einen Teil der Kosten geltend machen ? Wie die Tickets für zum Beispiel ein Theater Besuch den wir jetzt nicht wahrnehmen können ?
2 Antworten
Ihr könnt gar nichts geltend machen. Punkt 1: ihr seit von Anfang nach Irland geflogen und habt quasi einen Urlaub gebucht.
2. Dein Freund muss im Vorfeld ja schon massiv auffällig gewesen sein, ansonsten hätte es die Regelungen mit der dritten Person nicht gegeben.
3. Wer meint trotz der offensichtlichen Vorgeschichte immer noch so auffällig werden zu müssen, der sollte mal ganz genau überlegen warum den ein Gericht so schnell eine Verfügung verhängt.
Da könnt ihr nichts anderes tun, als die Mutter auf Vertragserfüllung zu verklagen (Ausgang SEHR ungewiss)