Gibt es eine Möglichkeit ein Auto ohne Fahrzeugbrief kurzfristig legal fahren zu können?
Hallo,
Ich habe mir vor einiger Zeit einen schönen Volvo von einem kleinen Autohändler gekauft. Der hat nun aber den gültigen Fahrzeugbrief verloren. Ist auch schon alles soweit geklärt, er hat einen neuen beantragt und gibt mir ein bisschen Geld für die Wartezeit wieder. Dazu sei gesagt, dass das Auto momentan abgemeldet ist.
Nun zu der eigentlichen Frage: ich möchte demnächst(vorraussichtlich vor Ausstellung des neuen Fahrzeugbriefes) einen Freund über seinen Geburtstag in den Niederlanden besuchen und bin, aufgrund weiterer mitreisender, auf ein großes Auto angewiesen. Der Trip soll 3-4 Tage dauern. Kennt jemand eine Möglichkeit das Fahrzeug ohne Fahrzeugbrief für den genannten Zeitraum sorgenfrei in die Niederlande und zurück bewegen zu können? Stichwort Rote Nummer o. ä.? Kenne mich da leider nicht so gut aus, vielleicht kann mich da ja jemand aufklären.
Vielen Dank schonmal an die Menschen, die sich mein Anliegen wenigstens durchgelesen haben :)
3 Antworten
Gibt es eine Möglichkeit ein Auto ohne Fahrzeugbrief kurzfristig legal fahren zu können?
Ja, sogar dauerhaft. Fahrzeugbriefe gibt es schon 17 Jahre nicht mehr, der Ersatz dafür ist nicht die Zulassungsbescheinigung Teil II, die immer noch so aussieht wie die früheren Fahrzeugbriefe, sondern die Zulassungsbescheinigung Teil I, die umgangssprachlich auch als Fahrzeugschein bezeichnet wird und die man immer mitführen muss.
er hat einen neuen beantragt
Das ist nicht mehr möglich. Man kann nur noch Zulassungsbescheinigungen beantragen. Aber auch das wäre nicht erforderlich gewesen.
Einfacher wäre es gewesen, dass Du selbst mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und dem Kaufvertrag zu Deiner Zulassungsstelle gegangen wärst und bei der Zulassung gegen Gebühr eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und II bekommen hättest. Da die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht auf Deinen Namen lautete, hättest Du ggf noch einen Eid ablegen müssen, dass Du tatsächlich der Eigentümer bist, das wäre alles gewesen.
Zu Deiner eigentlichen Frage:
Du kannst unter Vorlage einer Ausfuhr- eVB und einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I eines abgemeldeten Kfz, ein Zoll- bzw. Ausfuhrkennzeichen für bis zu einem Jahr beantragen, damit kannst Du dann ins Ausland und auch wieder zurück fahren.
Geht nicht. Ein Kurzzeitkennzeichen fällt auch aus, da hierzu die Papiere im Orginal inkl gültigem TÜV vorliegen müssen. Zudem darfst du damit nicht unbedingt ins Ausland fahren, da dieses nicht von allen Ländern anerkannt wird.
Normal sollte aber der Brief überhaupt kein Problem sein. Wenn du den Schein hast, geht man damit zur Zulassungstelle und lässt den Brief aufbieten. Dann bekommst du normal am gleichen Tag einen neuen
lässt den Brief aufbieten
Das war mal..... als es noch Farhzeugbriefe gab. Das dauerte aber 6 wochen.
Heute legt man einfach die Zulassungsbescheinigung I des Vorbesitzers bei der Zulassungsstelle vor und bekommt bei Zulassung beide, also Zulassungsbescheinigung Teil I und II neu ausgestellt. Ggf wird allenfalls nach dem Kaufvertrag gefragt.
Schlimer ist es, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) fehlt und das Fahrzeug noch nicht, oder nicht mehr auf den eigenen Namen zugelassen ist. Dann wird eine Eidestattliche Erklärung über die Eigentumsverhältnisse verlangt.
Man kauft kein Auto ohne Papiere. Es wurde viel richtiges geschrieben. Aber in den Cofeshop fahre mit dem Fahrrad.
Dann hast du auch gesagt bekommen wie es weiter geht.
Habe ungünstigerweise erst beim Versuch das Auto anzumelden gemerkt, dass der Fahrzeugbrief, den er mir gegeben hat schon ungültig war:)