Gebrauchtwagen zulassen - Reicht Kopie vom Fahrzeugschein?
Kann ich mit einer Kopie "vorläufig" anmelden und später das Original vorzeigen, oder muss das Original bei der Anmeldung dabei sein? Danke!
5 Antworten
Man kann kein Fahrzeug nur "vorläufig" anmelden. Auch benötigst du die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2, den letzten HU-Bericht, die evb-Nummer von der Versicherung und deinen Perso. Alles im Original natürlich.
Meines Wissens hat man das Dokument vorzulegen. Keine Kopie.
Davon abgesehen ist der Fahrzeugschein ohnehin immer mitzuführen, wenn man mit dem Auto unterwegs ist.
Eine "vorläufige" Anmeldung ist mir gar nicht bekannt.
Es geht nur mit dem Original, Kopie wird nicht anerkannt
nur mit dem Orginal. Hast den Verloren geht´s hier weiter: https://www.kreis-re.de/default.asp?asp=showschlagw&zae=1043
https://www.kreis-re.de/dok/schlagworte/36/file/Verlusterklaerung.pdf
Du meinst sicher ummelden.Bei einer Neuzulassung hast du keinen Schein,weil der Schein bei der Abmeldung eingezogen wird
Schein wird nicht eingezogen. Das war mal
http://www.neustadt.eu/index.php?&ModID=10&FID=1441.111.1&object=tx%7C1441.613.1
Heute wird die Abmeldung auf dem Teil I der Zulassungsbescheinigung eingetragen und das Dokument wieder ausgehändigt.