Wechselmodell. Ein kind will, das andere nicht?

4 Antworten

Wenn es vor das Gericht geht, dann wird das Gericht einen Verfahrensbeistand bestellen. Außerdem wird das Jugendamt aufgefordert, einen Bericht abzugeben. Die Kinder werden vom Gericht angehört.

Das Gericht versucht dann im Gerichtstermin auf eine Einigung hinzuwirken - eine gerichtliche gebilligte Einigung hat die gleiche Rechtskraft wie ein Beschluss. Gelingt das nicht, dann entscheidet das Gericht über den Umgang. Entscheidender Maßstab ist hier das Kindeswohl.

Vielleicht könntet ihr einfach mal nach den Osterferien eine Testwoche machen - dann wüssten beide Kinder, auf was sie sich möglicherweise einlassen und wie sie das finden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Es kann für jedes Kind eine eigene Umgangsregelung erarbeitet werden. So oder so kommt es nicht gut an wenn man es beim Amt nicht mal versucht eine Einigung zu finden, ein Gerichtstermin belastet auch immer die Kinder, da sie die Stimmung mitbekommen und ggf auch angehört werden. Sollte es außergerichtlich nicht klappen, ist der Gang ans Gericht zu empfehlen um klare Regelungen zu erhalten.

Bei mir kommt es gerade so an als wäre bislang kein Antrag beim Gericht gestellt worden. Da stellt sich mir die Frage warum nicht wenn doch eine außergerichtliche Regelung abgelehnt wird. Wenn ich das falsch verstanden habe, bitte ich um Korrektur.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich bin mir sicher, dass niemand - auch kein Richter - das jüngere Kind zwingen wird, zu seinem Vater zu gehen wenn es nicht möchte. Schließlich hat das Wohlbefinden / das Kindeswohl immer oberste Priorität. Möglicherweise könnte es darauf hinauslaufen, dass das ältere Kind das Wechselmodell mitmacht und das jüngere nicht.

Das sollte ja insgesamt kein Problem sein. Die Geschwister können unabhängig von einander Umgang haben. Für den großen ein WEchselmodell. Am besten überlegt er sich, wie er das gestaltet haben möchte und macht einen Plan für das Jahr inklusive Ferien. Damit ist das Kind am besten vorbereitet und solche Pläne - wenn sie wirklich fair für alle sind, werden gerne übernommen.

Für die kleine wird es dann wohl das klassische Modell geben und sie darf an jedem zweiten Wochenende zum Vater (plus Ferien). Ich halte es für sinnig, dass sie diese Zeiten eher zusammen mit ihrem Bruder geht - muss aber nicht so gemacht werden.

Solltest du zum Jugendamt gelanden werden, solltst du dne Termin aber unbedingt wahrnehmen. Alles andere kann dir als mangelnde Kooperationsbereitschaft ausgelegt werden. Sollte dort eine Einigung nichtmöglich sein, ist der nächste Schritt Gericht. Ansonsten sie gewiss, dass auch das Jugendamt Möglichkeiten hat,gegen Verstöße von Vereinbarungen vorzugehen. Auch das, was zusammen mit dem Jugendamt vereinbart und ausgearbeitet wird, ist verbindlich.


Inkognito-Nutzer   01.04.2025, 13:17

Nein, leider hat das Jugendamt keine Möglichkeiten gegen Verstöße vorzugehen, ich war beim Jugendamt wegen Umgangsregeln, wenn er sich nicht dran hält passiert überhaupt nichts, wenn dann muss ich vor Gericht.