Unfall der Versicherung Melden, auch der Rechtsschutzversicherung?
Jemand hatte wieder ein zu großes Ego beim Parken und konnte kein "Du Du Du" verkraften, dieses mal wurde mein Auto erwischt durch absichtliches nach links ziehen.
Wirtschaftlicher Totalschaden, rechte Seite min 5 CM tief eingedrückt und von der Beifahrertür bis zum Hinterreifen mit Dellen und Kratzer übersäht.
Gemeldet bin ich bei der HUK und werde da auch nachher hin fahren um den Unfall zu melden, jetzt habe ich noch eine Rechtsschutzversicherung bei ÖRAG, wie läuft es da mit? Muss ich denen auch sofort Bescheid geben? Läuft das Automatisch oder reicht es wenn ich erst im Rechtsstreit dort hin gehe, Unser freund und Helfer ist nämlich mal wieder auf der Täterseite?
3 Antworten
Aus deinem etwas wirren Post entnehme ich, dass die Polizei dich abgedrängt hat. Wenn das wirklich der Fall gewesen sein sollte, dann ist das schon ein Skandal und wird auf jeden fall ein gerichtliches Nachspiel haben. dem entsprechend solltest du dir von deiner Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage holen und danach einen Anwalt konsultieren.
Du benötigst doch deinen Rechtsschutz gar nicht, sondern evtl. einen Anwalt und dessen Kosten übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung!
Gemeldet bin ich bei der HUK
Was soll das bedeuten? Klingt als ob das deine eigene Kfz Versicherung ist? Die hat mit dem Fall doch erstmal nichts zu tun (erst wenn die Gegenseite behauptet du seist Schuld und Geld von dir will). Du musst bei der GEGNERISCHEN Kfz Versicherung deine Ansprüche geltend machen. Wenn sich andeutet dass es Streit gibt macht es auch Sinn dich gleich bei deiner RS Versicherung zu melden.