Rechtsfrage aus Interesse: Nachbar bepflanzt Grundstück seines Nachbarn bei Abwesenheit.

4 Antworten

A hat zivilrechtliche Ansprüche gegen B. Es handelt sich um Sachbeschädigung, sowie Hausfriedensbruch. A kann Beseitigung der Pflanzen verlangen und einen etwaigen weiteren Schaden geltend machen. Strafrechtlich ist die Angelegenheit nicht relevant.

Hallo, wir waren im Oktober in unser Eigenheim eingezogen, unser Nachbar vor uns im April des gleichen Jahres.

Im Frühjahr pflanzten die Nachbarn 1 Meter in unserem Grundstück Büsche rein. Sie hatten auch schon Rindenmulch aufgetragen. Wir stellten sie zur Rede! Sie fragten, ob wir ein Problem damit hätten, sie nicht! Frecher ging es wohl nicht. Sie mussten natürlich alles wieder raus nehmen und pflanzten dafür genau auf die Grenze. Inzwischen ist alles hoch gewachsen und wir sehen sie von der Seite wenigstens nicht mehr!

Dafür erfindet der Nachbar immer wieder was Neues. reden kann man nicht!!

Gruß

Ria

das ist von unserer Seite - (Garten, Nachbarn, Nachbarschaft)

Das ist verboten. Es gibt gesetzliche Regelungen, wie weit eine Pflanze vom Nachbarzaun entfernt sein muss. Der Abstand beträgt zwischen 0,3 - 1m, das kommt darauf an, was für eine Pflanze das ist.

Eine Pflanze darf in KEINEM Fall einen Zaun überragen.


budspencer12 
Beitragsersteller
 08.08.2013, 02:59

naja nur das eben der eine Nachbar auf seinem eigenen Grundstück stehend das Nachbargrundstück "bepflanzt" mit was auch immer.

und ein Zaun ist nicht vorhanden. aber durch die Einfahrt vom Fremd- Bepflanzer abgegrenzt

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1401Lu  08.08.2013, 23:26
@budspencer12

Zaun war auch das falsche Wort, ich meinte Grundstücksgrenze. Da ist es egal, ob Mauer, Zaun oder Einfahrt. Nichts darf über die Grenze ragen und schon gar nicht in fremde Gärten gepflanzt werden.

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UweBeh  09.08.2013, 06:37

Eine Pflanze darf keinen Zaun überragen? Wo steht das denn????

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1401Lu  10.08.2013, 01:19
@UweBeh

Nachbarschaftsrechtsgesetz Hessen: http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/17hj/page/bshesprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-NachbGHE1962rahmen%3Ajuris-lr00&showdoccase=1&documentnumber=1&numberofresults=64&doc.part=X&doc.price=0.0&paramfromHL=true#jlr-NachbGHE1962V1P38%20jlr-NachbGHE1962pP38


11. Abschnitt

§ 38 Grenzabstände für Bäume Sträucher und einzelne Rebstöcke

Dort wird angegeben, wie weit entfernt Pflanzen von der Grenze zum Nachbargrundstück entfernt sein müssen. Der Abstand muss - je nach Pflanze - zwischen 0,5m - 4m betragen.

§ 39 Grenzabstände für lebende Hecken

Hecken müssen je nach Höhe zwischen 0,25m und 0,75m entfernt von der Grenze liegen.


Wie oben erwähnt: Das gilt für Hessen. Du musst also ggf. einmal in das Nachbarrechtsgesetz deines Bundeslandes schauen.

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Ich würde sagen, dass der gute Herr A mit der Pflanze machen kann was er möchte wenn er es bemerken tut. Entweder er lässt sie stehen wenn sie ihm gefällt oder er Holz sie ab. Aber Anzeigen oder so muss ja nicht gleich wegen nem doofen Gewächs unter Nachbarn sein