Darf der Nachbar ein Bäumchen am Zaun pflanzen?
Hallo,
unser Nachbar hat mal ein Bäumchen am Zaun gepflanzt. Es war nicht so groß, würde aber noch wachsen. Wie ist das denn alles? Darf er das einfach? Muss er vorher fragen? Vom eigenen Garten aus sieht man dann dauernd auf den Baum. Normalerweise spricht man sich doch schon etwas ab. Was kann ich machen, wenn er da einfach etwas pflanzt?
Viele Grüße,
PParker
7 Antworten
Wenn es sein Garten und Grundstück ist, darf er dort auch etwas pflanzen.
Aber nur mit "entsprechendem" Abstand zur Grundstücksgrenze.
Gruß Michael
Üblicherweise sind da Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze einzuhalten, z.B. 2 m.
Wenn das eingehalten wurde, musst Du das hinnehmen.
Er hat einen Baum am Zaun gepflanzt........welchen Unterschied macht es, wenn er ihn 1 Meter zurück , rechts oder links gepflanzt hätte.
Vom eigenen Garten aus sieht man dann dauernd auf den Baum.
Wäre es euch lieber, wenn ihr auf ´ne Betonwand gucken würdet?
Ja, ihr guckt von eurem Grundstück drauf. Und? Eure Nachbar muss euch doch nicht fragen, was er in SEINEN Garten pflanzen darf. Habt ihr mit ihm abgesprochen, was ihr in euren Garten pflanzt?
Warum hab ich hier bloß Trollverdacht......
Auch dann muss der Fragesteller drauf gucken - das ist es doch, worüber er sich beschwert.
Das wird in den Kommunen und Gemeinden individuell geregelt.
Aber einen Abstand sollte/muss er einhalten.
Und meist ist auch die Höhe vorgeschrieben.
Wichtig:
Habt ihr das erst einmal über die gesetzl. Verjährungszeit gedultet, könnt ihr nichts mehr machen.
Und Überwuchs müsst ihr euch nicht gefallen lassen, könnt zum Rückschnitt auffordern.
Das gleiche gilt für das Wurzelwerk.
In den meisten Bundesländern darf man Hecken bis etwa zwei Meter Wuchshöhe mit mindestens 50 Zentimeter Abstand zur Grenze pflanzen.
Höhere Hecken müssen mindestens einen Meter oder mehr von der Grenze entfernt stehen.
Jetzt ist die Frage wie hoch „ das Bäumchen“‘ ist/wird?
Quelle;
Lg
Wenn der Nachbar das Bäumchen nun mit 2 m Abstand zur Grenze gepflanzt hat, guckt der FS immer noch drauf. Das scheint ihn ja zu stören...........dass er kein Mitspracherecht hatte.
Naja... die 20 m hohe Eiche in Nachbars Garten stört mich auch manchmal ( vor allen Dingen im Herbst) 😅. machen kann ich aber nichts.
Bis das kleine Bäumchen in Nachbars Garten die Größe einer dicken Eiche erreicht hat (sofern es auch eine solche ist und kein Hibiskusbäumchen) hat der Fragesteller ein Alter erreicht, in dem er vielleicht schon im betreuten Wohnen residiert. ......wenn nicht gar ganz woanders.... :-)
Unter Umständen einen sehr großen Unterschied.
Gruß Michael