Rechtliche Lage, Hund verteidigt Besitzer?
Hallo,
Zur Zeit mache ich über den Verein ein Sachkundeseminar. Darin unterhielten wir uns eben auch über die Rechte im Zusammenhang mit dem Hund.
Eine Geschichte des Seminarleiters beschäftigt mich besonders. Es handelt sich dabei um einen Fall, indem eine junge Frau von zwei Männern vergewaltigt wurde, der Rottweiler, den sie mit sich führte, fand das dann doch irgendwann nicht mehr so toll und verteidigte sein Frauchen, daraufhin hat sie eine saftige Strafe am Hals... hab diesen Fall leider nirgends in den Medien gefunden, da mich die Details sehr interessiert hätten. Naja, die Debatte im Seminar darüber war natürlich sehr bewegt. Ich frage mich inzwischen auch, ob vor Gesetz eine Vergewaltigung als Nichtigkeit betrachtet wird im Vergleich zu einem Hundebiss, wie ich in so einer Situation handeln sollte, nach dem Motto " wartet, ich binde meinen Hund am Baum fest, danach könnt ihr mit mir machen was ihr wollt ..." und welche Mittel zur Selbstverteidigung überhaupt erlaubt wären ? Alles rein theoretisch natürlich, aber ich würde mich über Meinung dazu freuen.
9 Antworten
Ich bin mir sicher, dass der Fall sich nicht so ereignet hat.
In Notwehr gibt es keine "Verhältnismäßigkeit". Man darf sich mit allen Mitteln verteidigen, ob mit einem Stock oder einem Stein oder ob es der eigene Hund ist, der dazwischen eingreift, ist es egal.
Natürlich endet die Notwehr, sobald die Gefahr auch vorüber ist.
Soll heißen, ist der Angreifer bereits außer Gefecht, sollte man nicht weiter schlagen und ihn sogar töten. Oder den Hund auf ihn aufhetzen.
Ich kann mir nur vorstellen, dass der Hund die fliehende Personen, die seine Frauchen vielleicht "nur" bedroht oder belästigt hatten, verfolgt und zerbissen hat.
Das kann natürlich ein böse Nachspiel werden, insbesondere wenn gar keine Vergewaltigung stattgefunden hat, was ich persönlich für wahrscheinlicher halte.
Danke für die Antwort, wenn man den Fall so betrachtet würde er natürlich eher Sinn machen.
Bist du sicher dass es diesen Fall wirklich gab und nicht einfach erfunden war? Denn es ist schon sehr abwegig dass überhaupt jemand auf die Idee kommt wenn ein entsprechend großer Hund dabei ist - Rasse mal Außen vor gelassen. Ich kenne so einen Vorfall nämlich nur mit einer Frau und zwei Windhunden. Da hatte die Frau allerdings keine Strafe bekommen.
Ich denke in so einem extremen Fall sollte das als Notwehr gelten. Natürlich finde ich es sinnvoll den Hund danach einen Wesenstest machen zu lassen. Hunde sind bekanntlich super gut im falsch verknüpfen - also einfach nach solch einem extrem Fall prüfen ob der Hund nun generell Menschen als negativ abgespeichert hat.
Kann mir wirklich nicht vorstellen dass die Frau deswegen, sollte es den Fall geben, eine Strafe bekommen hat.
LG
Ja mach das am besten. Vielleicht hat er das ja auch nur mal von jemand anderem gehört - heißt er wollte vielleicht auch gar nicht "lügen" über solch einen Vorfall.
Ich denke dass jeder Hund, egal welcher Rasse, bei einem normal guten Verhältnis zum Besitzer, diesen verteidigen würde. Aber Verteidigung sollte natürlich nicht der Grund sein sich einen (speziellen) Hund zu holen.
Ich bin ganz bei dir, verteidigen soll kein Hund ! Das steht außer Frage, ich selbst bin ja auch ein Freund davon solchem Verhalten beim Hund lieber entgegen zu wirken, allerdings haben wie du auch schreibst, die meisten Hunde bei Situation in denen das Herrchen in Gefahr ist, doch den Impuls einzuschreiten. Und selbst wenn ich durch bestmögliche, präventive Erziehung versuche dem Hund beizubringen sich nicht einzumischen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass er es doch tut gegeben. Und hier ist eben dann diese gesetzliche Unklarheit, die mich beschäftigt. Die Meinungen gehen auseinander, mancher sagt ein Hund dürfe NIE beißen, andere kommen mit Notwehr ... ich habe jetzt keine Sorge, dass so ein Fall bei mir eintreten würde, mich interessiert es rein theoretisch 🙈
Im Rahmen. Verhältnismäßigkeit ist da manchmal so ne Sache. Wenn die Personen ablassen und der Hund nicht aufhört, kann das schon nicht mehr im Verhältnis stehen.
In Deutschland wirst du ja sogar bestraft, wenn ein Einbrecher einbricht und der Hund zubeißt...
der Trick dabei ist,den Hund vorher anleinen.alsö Leine und Halsband und auf den einbrecher loslassen. So kannst du evtl. vor Gericht sagen das der Hund so stark gezogen hat das du ihn nicht mehr halten konntest. Dieses gilt in den eigenen vier wänden wie draussen. Und...du glaubst doch wohl nicht das "mein" Hund nachts mit Maulkorb draussen bei mir ist wenn es vorgeschrieben wäre. Was soll er denn mit Maulkorb bei einem Angriff bewirken? P.S: Ich habe keinen Hund,schreibe nur aus Sicht wie ich es sehe.
Danke für deine Antwort. Vermutlich liegt es wirklich daran, wie der Richter vor Gericht entscheidet... hab mittlerweile schon alles gelesen, von Hunden die als Held gefeiert wurden und eben Leuten, die durch den Eingriff des Hundes mehr Probleme hatten wie ohne ...
Im Sinne dessen, dass die Person ablässt? Wie lange ist denn die Notwehr gerechtfertigt?
Verhältnismäßigkeit ist denke ich das "wie stark" man jemanden davon abbringen möchte, richtig? Dann wäre das natürlich der falsche Begriff.
Wie lange ist denn die Notwehr gerechtfertigt?
Notwehr ist rechtmäßig, silange ein rechtswidriger Angriff andauert.
Richtig und dieser ist ja meist mit dem Angriff eines Hundes beendet. Der Hund hört aber wenn er zugebissen hat oftmals nicht auf - darin sehe ich die Krux.
Sehe ich nicht, weil man einen Hund, der nicht ausgebildet ist, nicht ausschalten kann. Das ist ein Risiko, welches der Angreifer eingeht, wenn er jemanden angreift, der einen Hund führt.
Er kann sich danach nicht auf Überschreiten der Notwehr berufen.
Das hast du nicht finden können, weil der Hund so zusagen im Auftrag der Frau deren Recht auf Notwehr ausgeübt hätte.
Der Meinung war ich auch, allerdings heißt es im Gesetzestext auch, dass Diensthunde als Hilfsmittel zur Ausübung körperlicher Gewalt dienen. Auch wenn der Hund in diesem Fall kein offizieller Diensthund war, wurde er anscheinend als Waffe eingestuft und damit war die verhältnissmäßige Abwehr im Falle von Notwehr anscheinend nicht mehr gegeben. Die Frage ist also auch, ab wann so ein Hund als Waffe zählt und nicht nur als bloße Sache. Danke auf jeden Fall für deine Antwort:)
Bei Notwehr gibt es keine Verhältnismäßigkeit. Die gibt es nur beim gerechtfertigten Notstand.
Ich halte diese Geschichte für frei erfunden. Man müßte schon ziemlich dumm sein ausgerechnet eine Frau zu vergewaltigen die einen Rotti mit sich führt. Mit dem würde auch was nicht stimmen wenn er erst während der Vergewaltigung eingreift.
Naja, hab nachgeforscht und eine Story gefunden von 2014 glaub ich, in der haben sich auch drei Männer an einer Frau mit rotti vergangen ... die Hündin hat allerdings alle drei Abgewehrt ... so abwegig ist es anscheinend nicht 🤦♀️ allerdings wurde dieser Hund als Held gefeiert, deshalb wundert mich mein beschriebener Fall auch
Naja, hab nachgeforscht und eine Story gefunden von 2014 glaub ich, in der haben sich auch drei Männer an einer Frau mit rotti vergangen ... die Hündin hat allerdings alle drei Abgewehrt ... so abwegig ist es anscheinend nicht
Sorry, das passt nicht. Entweder haben sie sich an ihr vergangen oder es nur versucht und der Hund hat es verhindert?
Weil es wo steht muß es nicht stimmen. Gewalttäter - dazu zählt man auch Vergewaltiger - suchen sich immer Opfer aus die schwächer sind als sie oder sie sie zumindest dafür halten. So dumm kann keiner sein sich ausgerechnet ein Opfer mit Rotti zu suchen.
Ok, war ein Raubüberfall
Danke für deine Antwort. An der Glaubhaftigkeit des Seminarleiters zweifle ich eigentlich nicht, da dieser in unserem Rasseclub eigentlich schon sehr aktiv und lange dabei ist und sich eben auch für die Rasse einsetzt ... deshalb war die Diskussion in der Runde ja so hitzig... werde ihn beim nächsten mal nochmal darauf ansprechen, ob der Fall nochmal irgendwo zum nachlesen ist