Rechtliche Frage zum Thema Pferd, Notfallversorgung und ausländische Tierärzte?
Hallo an alle, Pferdenarren,
um die Frage etwas besser zu verstehen würde ich gerne einmal diese Situation erstmal schildern, da diese etwas kompliziert ist: — sorry für die Länge —
- 1) Mein Pferd hatte einen Notfall. Er steht in einem Reitstall in SüdDeutschland, jedoch als der Notfall an einem Wochentag vormittags geschehen ist, wurde weder ich noch meine Kontaktperson, noch meine Familie vom Stallbesitzer benachrichtigt.
- 2) Zudem wurde mein normaler deutscher Tierarzt „nicht gefunden“laut Stallbesitzer & es wurde auch kein anderer deutscher Umgebungs Tierarzt benachrichtigt.Es wurde einen schweizer Tierarzt geholt, wegen den Notfall.
- 3) Die Benachrichtigung des Notfalls vom Stallbesitzer erhielt ich erst einen ganzen Tag später in Form von einer normalen Nachricht ohne „Notfall“ oder sonstiges wichtiges, auch keinen Anruf. Der Stallbesitzer erzählte mir erst von dem Geschehen als ich diesen sofort anrief wegen der komischen Nachricht, welche ich von ihm erhielt.
- 4) der Schweizer Tierarzt verlangt nun für den Notfalleinsatz an einem Wochentag/Werktag, eine Rechnung von CHF 1000 wegen Medikamente und Notfallgebühr.
- 5) Die nachkontrolle 3 Tage später wollte ich mit meinem deutschen Tierazt vereinbaren und hatte dies der Schweizer Tierazt Praxis auch gemeldet da Tierarzt nicht erreichbar. Ich ging in den Stall um meinem Pferd die Medikamente zu geben und nachdem rechten zu sehen.
- 6) Da wurde ich vom Stallbesitzer angesprochen, dass doch am morgigen Tag der Schweizer Tierarzt schon im Stall wäre & ich mich doch für die nachkontrolle anreihen könnte. Praktisch gedacht, war das eine gute Option,der Tierarzt vom Notfall war im Stall. Ich wollte persönlich mit ihm sprechen, da dies nicht geschehen war, nur telefonisch. Also Termin am nächsten Tag am Mittag 12 Uhr mit Stallbesitzer und Tierarzt ausgemacht.
weiter geht es in der hinzugeschriebenen Info:
Vielen Dank für Hinweise
LG Infashion333
- 7) nächster Tag -unterwegs zum Stall & bekam mitgeteilt, dass der Schweizer Tierarzt bzw. diesmal sein Kollege schon weggefahren sei & die Kontrolle schon viel früher gemacht wurde, obwohl der Termin für mich erst um 12 Uhr war!!
- 8) Ich als Pferdebesitzer konnte weder Informationen zu der Notfallbehandlung noch zu der 2.Behandlung oder zu dem möglichen Kosten ingesamt bekommen, da sich der Tierarzt & bekannte Stallbesitzer nicht an den Termin gehalten haben.
- 9) Die Rechnung für die 2.Behandlung habe ich bekommen: fast CHF1000 & es wurde gleich berechnet: obwohl der Tierarzt schon da war & es eine 2. Behandlung war. Anfahrkosten Medikamente alles ! Es war aber kein Notfall!
Erstmal an alle Antworten und Hilfen. Vielen herzlichen DANK!!!!
Was steht denn im Mietvertrag?
Hallo, vertraglich ist es so geregelt, dass ich als Besitzer zu erst kontaktiert werde und auch mein Tierarzt angerufen wird. Sonst falls verfügbar der Stall Tierarzt.
6 Antworten
Schwierig, wenn kein konkretes Vorgehen im Notfall vereinbart wurde. Ich bin ebenso Stallbetreiber und ich habe mit fast allen Besitzern vereinbart, dass im Notfall mein Personal oder ich einen TA rufen dürfen. Dies ist im Idealfall der vom Besi angegebene Tierarzt, wenn nicht (schnell genug) verfügbar, ein TA unserer Wahl. Im Regelfall dann die hiesige Pferdeklinik. Natürlich wird aber parallel der Besi bzw. dessen Notfallkontakte (2) verständigt. Sollte tatsächlich gar niemand erreichbar sein (den Fall hatte ich bisher ein Glück noch nicht) entscheide ich das weitere Vorgehen.
Etwas befremdlich, dass dein Stallbetreiber scheinbar nicht mal versucht hat, dich zu erreichen? Und auch ziemlich undurchsichtig mit dem 2. TA-Besuch. Wenn der ohnehin im Stall war, dann wird die Anfahrt anteilig auf die behandelten Pferde abgerechnet. Und wofür du so eine krass teure Rechnung beim 2. mal bezahlen sollst, wenn es kein Notfall mehr war und auch die ohne deine Zustimmung verordneten Medis würde ich keinesfalls so akzeptieren.
Auch wenn das viele Pferdebesitzer nicht gern hören:
Der Stallbesitzer ist für die medizinische Versorgung überwiegend verantwortlich, kann die Kosten unverzüglich vom Eigentümer jedoch einfordern! Er darf bei jeder Behandlungsbedürftigkeit entscheiden, welchen Tierarzt er dazu zieht! (Ergibt sich auch aus den diversen Urteilen die es gegeben hat, zu lasten der Stalleigner)
In der Regel wird das im Vorfeld besprochen, damit es keinen Ärger gibt!
Auch ist es nicht zwingend in einem Notfall den Besitzer des Tieres zu informieren, wenn dadurch schuldhaft die Behandlung des Tieres verzögert wird! Gilt im übrigen auch im Rahmen einer Nottötung. Auch hier hat im Zweifel der Tierarzt oder gar der Pferdehalter, bei Eignung die Entscheidung, auch ohne Zustimmung des Pferdebesitzers.
Es kann nicht jeder machen was er will, auf beiden Seiten des Vertrages, jedoch steht dem Pferdehalter deutlich mehr Rechte zu, wie dem Pferdeeigentümer. Der Nachtteil ist jedoch, der Pferdehalter muss auch bei deutlich mehr Situationen haften und sich sauber erklären können, wie manche annehmen.
Sei es bei dem Weideunfall der stundenlang nicht wahrgenommen wird,
das schlecht angesetzte Zusatzfutter vom Pferdebesitzer, was man leichtfertigt trotzdem reicht,
die Decke wo der Verschluss nicht sauber verschlossen wurde,
die Giftpflanze im Heu.
Auch ist bei vielen Pferdehaltern, noch nicht angekommen, bei Haltungsmängeln gibt es seit geraumer Zeit Beweislastumkehr, hier muss der Halter nachweisen das er allen seiner Pflichten vollumfänglich nachgekommen ist.
Tierarztrechnung an sich:
Je nach Einsatz, kann 1000 Franken oder 1025 Euro schnell erreicht werden.
Der zugefügte § 3a führt eine Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 EUR zzgl. MwSt., entsprechend 59,50 EUR brutto, ein.
– Im tierärztlichen Notdienst muss mindestens der 2-fache und höchstens der 4-fache Gebührensatz berechnet werden. –
Die Nachtzeit beginnt um 18:00 und endet um 8:00 Uhr. Die Wochenendzeit gilt zwischen freitags 18:00 und montags 8:00 Uhr. – Das Wegegeld beträgt nun 3,50 EUR pro Doppelkilometer, mindestens jedoch 13,00 EUR zzgl. MwSt
TA- Besuch: Leider ist das so passiert, ich kann es auch nicht nachvollziehen. Vor allem aber verstehe ich nicht warum sich nicht an den Termin gehalten wird mit dem einen Tierarzt, und dann am nächsten Tag aber der Kollege des Tierarztes zu einer viel früheren Zeit kommt als ausgemacht, bzw der TA dann weg ist, als eigentlich der Termin war. Zudem hätte ich das nie erfahren, hätte ich nicht eigenständig den TA des Notfall angerufen, nachdem ich die Nachricht des Stallbeteibers gelesen habe, dass der TA Kollege schon weg war.
Je nach Organisationsform ist das nicht unüblich. Gerade bei Außeneinsätzen, schaut auch unser Tierarzt spontan vorbei. Für ihn macht es ja keinen Sinn, wenn er um 5 Uhr in den Bullenstall(ob bei uns oder beim Nachbarn) gerufen wird und um 13 Uhr zur Impfung oder Nachkontrolle in den Pferdestall. Da auch hier Wegezeiten nur zu weniger Versorgung führen.
Rechtliche Fragen sollten mit einem Anwalt geklärt werden.
Was ist denn jetzt deine Frage? Ob du zahlen musst?
Sag dem behandelnden Tierarzt, dass du erstmal nichts zahlst weil du nicht einmal genau weißt, was los war. Und weil man sich nicht an den Termin mit dir gehalten hat.
Und was für einen Notfall handelt es sich denn? Ist der Stallbesitzer befugt einen Tierarzt zu beauftragen?
Vielleicht könnt ihr euch auf eine geringere Summe einigen.
Oh, jetzt lese ich, dass die Nachsorge genau so teuer wurde wie der Notfall. Das würde ich auch nicht so hinnehmen.
Hast du keine Rechnungen bekommen? Da muss alles drin stehen. Und beim zweiten Mal war es ja tatsächlich nur die Nachsorge, man soll dir erklären, wieso das wie ein Notfall berechnet wurde.
Ich fürchte, du kommst alleine nicht dagegen an aber Rechtsanwälte wollen auch ihr Geld haben, keiner arbeitet umsonst.
Ich würde erstmal den Rechnungen widersprechen. Als Grund kannst du deine Zweifel an deren Richtigkeit angeben.
Schreibe auch, dass du eine ordentliche und transparente Auflistung aller Posten erwartest. Falls das nicht schon geschehen ist.
Keine Ahnung was ich dir da raten soll, widerspreche erstmal und suche dann das Gespräch mit Tierarzt und Stallbesitzer.
Vielleicht kannst du dadurch etwas an der hohen Rechnung ändern.
Bleib gelassen aber sag auch, ganz höflich, dass du darüber nachdenkst einen Anwalt einzuschalten.
Keine Ahnung ob ich mein Pferd danach noch da lassen würde....
-Sorry Leute, irgendwie will mein Ergänzungsbeitrag nicht: auf jeden Fall hier die Frage:
10) nun meine Frage: rechtlich gesehen, da mein Pferd in einem deutschen Reitstall steht & im notfall ein Schweizer Tierarzt kommt, ist es noch deutsches Recht involviert?
Zu dem Verhalten vom Stallbesitzer: da ich nicht mal eine Notfallnachricht bekommen habe, und fast alles ohne mich als Besitzer entschieden worden ist, kann ich dagegen vorgehen? Wegen den Kosten? Diese kommen mir nämlich sehr hoch vor vor allem 2. Behandlung!
Ich fühle mich nämlich komplett hintergangen, nicht mal genaue Informationen vom Stallbesitzer oder Tierarzt zu bekommen!
immerhin bekomme ich am Schluss die Rechnung von ca. CHF 2000.
(Bitte nicht falsch verstehen, ich bin froh dass überhaupt ein Arzt gekommen ist, aber ich bin über die ganze Vorgehensweise sehr unzufrieden. Es ist wirklich viel Geld, aber was mich am meisten stört ist die Vorgehensweise von dem Stallbesitzer und seinem bekannten Tierarzt!)
Vielen Dank für Hinweise vorab,
Ich weis gerade nicht was ich machen soll, morgen werde ich auf jeden Fall einen Anwalt und meinem Vertrauens- Tierarzt konsultieren.
LG Infashion333
Ich danke jeden für die mögliche Informationen diesbezüglich!
Welches Vorgehen ist für den Notfall im Einstellvertrag festgelegt?