Rechtlich gesehen in Ordnung?

3 Antworten

Habe nun dem Kundenservice geschrieben und der meinte da das Produkt ausverkauft ist, sie mir also kein Ersatz schicken kann aber gerne 15% vom Kaufpreis runtergeht. 

Hast du diese Aussage des Händlers schriftlich?

Wenn die Hose einen Sachmangel aufweist handelt es sich nicht um eine Rabatt-Aktion des Händlers, sondern um einen Gewährleistungsanspruch des Verbrauchers.

Der Händler muss nicht nur für den Sachmangel haften, sondern ggf. auch Schadenersatz leisten, wenn er den Kaufvertrag nicht erfüllen kann.

Angenommen, du hast die Hose für 50,- EUR gekauft. Regulär kostet die Hose jedoch 70,- EUR, dann würde der Schadenersatz 20,- EUR betragen.

Der Händler musst dir als 70,- EUR überweisen. Und natürlich die mangelhafte Ware zurück schicken.

Also das mit den 15 % Nachlass ist nicht nur lächerlich sondern erfüllt wahrscheinlich bereits den Straftatbestand der Täuschung.


SarahHx 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 21:47

Ja habe das schriftlich, eben per Email bekommen. Der Zweiteiler hätte sogar normalerweise 54,99 gekostet, da erwarte ich tatsächlich dass die Naht was aushält. Dann werde ich nun schreiben dass ich mein Geld auf jeden Fall zurück haben möchte

heurekaforyou  07.09.2024, 03:48
@SarahHx

Damit tust du nicht dir, sondern dem Händler einen Gefallen.

Deine Rechte als Verbraucher sehr umfangreich.

§ 437Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,2.nach den §§ 440323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und3.nach den §§ 440280281283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Gut zu wissen:

Können oder wollen Sie als Händler einen Sachmangel nicht beseitigen, können Verbraucher den Kaufpreis mindern. Wie viel sie den Kaufpreis mindern dürfen, gibt die Sachmängelhaftung des BGB nicht vor. Grundsätzlich können sich Käufer jedoch an den Reparaturkosten orientieren.

§ 411 Minderung

(3) 1Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. 2Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.

Angenommen, eine Änderungsschneiderei würde 10,- EUR für die Reparatur verlangen. Dann könntest du den Kaufpreis um diese Kosten mindern

Sieh' es doch mal aus einer anderen Perspektive.

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer grundsätzlich zwischen einer Reparatur und einer Neu-Lieferung.

Der Händler bietet dir ca. 5,-EUR als Ausgleich an. Das ist nicht nur unzulässig, sondern auch unverschämt.

Diesen Betrag zahlt der Verkäufer bereits für den Rückversand, den der Schuldner zu tragen hat.

Dann hat er ein beschädigtes Kleidungsstück, dass nicht mehr im Sortiment ist.

Das heißt: Das gute Stück landet in der Müllverbrennung oder auf dem Kleidermarkt in Afrika. Obwohl wertlos, muss die mangelhafte Ware gelagert und verwaltet werden.

Experten bewerten die Kosten für eine Retoure mit ca. 20,- EUR für den Händler.

Das heißt letztendlich wäre es für den Verkäufer das Beste, den Zwei-Teiler als Mängelexemplar zum nochmals reduzierten Preis abzuverkaufen.

Eine Minderung (wozu du berechtigt bist) um den Betrag, den eine Änderungsschneiderei im Durchschnitt berechnet. Das bedeutet etwa 10,- EUR.

Allerdings hat der Händler auch das Recht, die Reparatur auf eigene Rechnung zu machen. Das halte ich jedoch für ausgeschlossen.

Am Ende des Tages behältst du die Kleidung. Eine Minderung des Kaufpreises um 10,- EUR ist absolut fair und gerechtfertigt.

Ob du die Arbeiten machen lässt oder die Naht selber nähst ist unerheblich.

Ob das für dich eine Option ist, müsstest du dir mal überlegen.

SarahHx 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 04:36
@heurekaforyou

Vielen vielen Dank dass du dir die Zeit genommen hast, werde das definitiv nicht akzeptieren. 10 Euro halte ich auch für passend

heurekaforyou  07.09.2024, 05:36
@SarahHx

Der Händler wäre dumm, wenn er sich darauf nicht einlässt. Dann soll er dir gleich ein Versand-Etikett für den Rückversand schicken. Die Transportkosten für den Hin- und Rückversand muss nämlich auch der Schuldner tragen.

Hier findest du ein Vorlage, wie du die Minderung begründen könntest (Musterschreiben).

https://www.steuertipps.de/download/downloads/B96-Minderung-Kaufpreis.pdf?srsltid=AfmBOopWNHS4Je3swii2cuM4Orlnz5O-L6eK7E-GcBSxIATxFUoUjZwn

Muster-Vorlage Minderung

https://www.advocado.de/files/advocado/content/ratgeber-dokumente/Muster_kaufvertrag_widerrufen_minderung_des_kaufpreises.pdf

Ein simples Ja oder Nein gibt es da nicht. Klingt für mich schon in Ordnung. Wenn du nicht einverstanden bist, kannst du gerne zum Anwalt und klagen. Ob es dir das für 35€ wert ist, bleibt dir überlassen.


SarahHx 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 17:21

Ne dass ich klagen will hab ich ja nirgendwo geschrieben, das sind mir die 35 Euro bestimmt nicht wert.

Es ist einAngebot auf das du eingehen kannst aber nicht musst.

Zwar obliegt es im STATIONEÄREN Handel dem Händler ob er Nachbessert, für Ersatz sorgt oder das Geld zurückzahlt bei einem Mangel.

ONLINE hast du (fast) grundsätzlich ein 14 tägiges Rückgaberecht. Und darfst darauf bestehen, das GEld zurückzubekommen. Was du nicht kannst: Heilen Ersatz fordern. WEnn ausverkauft dann ausverkauft, da kann ja keiner was dafür