Recht beschenkung?

4 Antworten

Vorausgesetzt er hat sich die IMAI-Nr aufgeschrieben, was für mich sehr unwahrscheinlich ist.

Du musst ihn das Handy nicht zurückgeben.

Weil 1) Er ist in der Beweispflicht Beweisen zu können dass das sein Handy ist. (Falls er mit der Polizei drohen sollte)

und 2) Geschenkt ist geschenkt :D


Xearox  20.07.2020, 00:33
Er ist in der Beweispflicht Beweisen zu können dass das sein Handy ist

Nennt sich IMEI-Nummer, darüber kann er es beweisen.

Zu 2. Wenn die Schenkung an Auflagen geknüpft war, kann der Eigentümer das Smartphone zurückfordern §525 BGB. Was hier sicherlich nicht der Fall ist.

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Lumpie100  20.07.2020, 00:39
@Xearox

Vorausgesetzt er hat sich die IMAI-Nr aufgeschrieben, was für mich sehr unwahrscheinlich ist.

(Hab das ausversehen als Antwort gegeben.)

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flauski  20.07.2020, 00:40
@Xearox

§530 könnte man nach anfügen. Grober Undank könnte durchaus gegeben sein. Denn wie ist es denn zur Trennung gekommen?

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flauski  20.07.2020, 00:41
@Lumpie100

Mach Dich nicht lächerlich, natürlich ist die Imei des Gerätes nachvollziehbar und aus der Rechnung ist ersichtlich, wer das Gerät gekauft hat. Der Provider z.B. kennt die Imei auch.

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Xearox  20.07.2020, 00:42
@Lumpie100
Vorausgesetzt er hat sich die IMAI-Nr aufgeschrieben, was für mich sehr unwahrscheinlich ist.

Das muss er sich nicht aufgeschrieben, wenn das Smartphone vom Mobilfunkanbieter ist, dann hat dieser die IMEI Nummer.

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Simysa667 
Beitragsersteller
 20.07.2020, 00:42
@flauski

Er hat mich sehr oft belogen deshalb kam es zur Trennung

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flauski  20.07.2020, 00:47
@Simysa667

Es ist mir ziemlich egal, wie es zur Trennung gekommen ist. Aber wie das klingt, war die Trennung nicht gütlich und da lässt sich sicher an irgendeiner Stelle Undank reininterpretieren. Daher mit dem vorher genannten §525 und §530 BGB hat er schon einen rechtliche Grundlage für einen Anspruch.

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Simysa667 
Beitragsersteller
 20.07.2020, 00:48
@flauski

Aber da ich das Handy nicht mehr besitze

Was dann ?

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flauski  20.07.2020, 00:55
@Simysa667

Dann müsste erst einmal geklärt werden, was aus dem Gerät geworden ist.

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Simysa667 
Beitragsersteller
 20.07.2020, 00:56
@flauski

Ich habe es halt weiter verschenkt da ich mir ein neuen Vertrag gemacht habe und damit n neues Handy bekommen habe.

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Nein hat er nicht, da es ein Geschenk war.


Cedrick200  20.07.2020, 01:44

Falsch, bei grober Undankbarkeit darf er das natürlich zurückfordern

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SentoXHY  20.07.2020, 01:46
@Cedrick200

Jedoch ist sie nicht undankbar, deswegen gilt das hier nicht :)

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SentoXHY  20.07.2020, 01:47
@Cedrick200

Ich ebenfalls nicht, aber im Text hört es sich so an, soweit man Texte hören kann :), dass sie nicht nicht dankbar ist.

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