Recht auf ein Ersatzgerät bei Garantie oder nicht

6 Antworten

Auf Grundlage der Media-Markt Garantie wirst du keine Anspruch auf ein Ersatzgerät während der Reparatur haben.

Anders sieht es im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung aus. Hier hast du unter Umständen Anspruch. Es kommt allerdings darauf an, wann das Gerät gekauft wurde und wie drastisch deine Einschränkungen ohne Handy sind.

Du kannst dir natürlich auch die Frage stellen, ob du es nicht doch aushalten kannst, mal 2 Wochen ohne Handy zu sein.


imager761  29.08.2013, 16:36

Anders sieht es im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung aus. Hier hast du unter Umständen Anspruch. Es kommt allerdings darauf an, wann das Gerät gekauft wurde und wie drastisch deine Einschränkungen ohne Handy sind.

Unsinn - wo ist dieser (gesetzliche) Anspruch denn geregelt?

G imager761

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Interesierter  29.08.2013, 16:42
@imager761

Diesen Anspruch kann er gem. BGB § 437 Absatz 3 im Rahmen des Schadenersatzes stellen.

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Demian1955  02.09.2013, 17:27
@Interesierter

@interesierter

um solch einen Anspruch geltend machen zu können, muss ja erst einmal ein Schaden entstanden sein!

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Nein, müssen sie nicht!
Bei Media-Markt gibt es eine Zusatzgarantie, bei der man im Reparaturfall kostenlos ein Ersatz-Leih-Gerät bekommt. Kostet einen geringen Aufschlag! Ob das allerdings auch für Handys gilt, weiß ich nicht.

Nein müssen sie nicht, warum sollten sie auch, dann müssten sie das bei anderen Geräten ja auch tun.

Nein, nur bei einer Handymiete (gibt es nur bei Base).

Frage:Müssen die mir für die Reparaturzeit (2Wochen) kein Ersatzhandy zur verfügung stellen?

Nein außer dies ist in den Garantiebedingungen so aufgeführt, dies wird es aber zu 100% nicht sein.