Recht auf Asyl?
Warum bekommen Syrer das Recht auf Asyl, wenn sie nicht politisch verfolgt sind? Ich halte ein Referat darüber und verstehe das alles mit dem Asylrecht nicht so ganz...
9 Antworten
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Die Flüchtlinge aus Syrien haben keinen Anspruch auf Asyl nach § 16a GG.
Sie erhalten einen subsidären Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU
Der auf diesen Rechtstitel basierenden Schutz beinhaltet kein Dauerbleiberecht, sondern nur für die Zeit wie der Konflikt andauert.
In der Presse und auch umgangssprachlich wird von Asyl geredet, was aber rechtlich nicht zutrifft.
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Kriegsflüchtlinge, auch Bürgerkriegsflüchtlinge, sind keine Flüchtlinge i.S. der GFK vom 28.7.1951.
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Da auf Kriegsflüchtlinge eigentlich immer eine der dort gesetzten Definitionen zutrifft, sind sie indirekt dadurch durchaus als Flüchtlinge eingestuft.
Bspw.: Angehörige einer bestimmten sozialen Gruppe: Sind sie dem Regime treu, greifen IS und die Rebellen sie an. Andersrum entsprechend umgekehrt.
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Nö. Würde das, was du schreibst, zutreffen, so hätten Kriegsflüchtlinge auch vor 2013 Asyl bekommen müssen, da D die GFK unterzeichnet hatte.
Sie bekamen aber erst dann Asyl nach § 4 AsylG, als durch das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU" das Asylrecht umgeändert und der subsidiäre Schutz hinzugefügt wurde. Karl37 hat durchaus Recht.
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Ja, hätte hätte Fahradkette.
Deutschland hat sich lange Jahre schön durch Dublin III aus der Affäre gezogen und die Mittelmeerstaaten mit dem Problem allein gelassen!
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Gute Frage.
Krieg, auch Bürgerkrieg ist kein Asylgrund nach Art. 16a GG. Um nach Art. 16a GG Asyl gewährt zu bekommen, muss eine politische Verfolgung vorliegen.
"Politisch ist eine Verfolgung dann, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Menschenrechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen. "
(Quelle: BAMF)
Bürgerkriegsflüchtlinge sind keine Flüchtlinge nach Art. 1 GFK (eigentlich Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge) vom 28. Juli1951,
Dennoch wird den Bürgerkriegsflüchtlingen Asyl gewährt. Dieses Asyl fußt nicht auf Art. 16a GG, sondern auf § 4 Abs. 1 Nr. 3 AsylG. Es nennt sich: subsidiärer Schutz.
https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__4.html
Der Grund ist die Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) der EU, worauf Deutschland das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU" im Jahre 2013 in Kraft gesetzt hat. Damit bekamen Kriegsflüchtlinge auch Asyl in Deutschland, es war für sie ausgeschlossen. Vor diesem Gesetz gab es keinen subsidiären Schutz für Kriegsflüchtlinge. Sie wurden, so sie sich in D befanden aber nicht abgeschoben, da Abschiebungshindernisse vorlagen. Jetzt ist das gesamte Verfahren sauberer und rechtlich klarer.
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Anerkannte Flüchtlinge kriegen den Flüchtlingsschutz, sobald sie als politisch verfolgt gelten, bekommen sie auch Asyl.
Was passiert mit den Menschen, die laut GFK keine Flüchtlinge sind? Kriegen sie alle den subsidären Schutz? Es gerät bei mir gerade alles durcheinander. :/
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Genau so ist es und so läuft es auch gerade ab. Die syrischen Bürgerkriegsflüchtlinge bekommen Asyl als subsidiären Schutz nach 4 AsylG. Art. 16a GG ist ihnen verwehrt. Dieser Schutz wird übrigens spätestens alle 3 Jahre überprüft.
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Erstens in Deutschland wird genau geprüft wer ein Asylrecht bekommt z.b Menschen die wegen krieg fliehen oder so dieses Recht gilt aber nur solange wie dort Krieg herrscht aber wen ein Ausländer der Asyl hat eine Straftat begeht verliert er sein Asylrecht und muss warscheinlich in sein Heimat Land zurück Flüchtlinge die nur hier kommen weil es ihnen vom Geld her besser geht bekommen eigentlich kein Asyl
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Erstens in Deutschland wird genau geprüft wer ein Asylrecht bekommt
Ja, wurde auch bekannt. Siehe Bamf.
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Bekommen sie das denn? Nein, es gibt ganz genaue Vorgaben dafür, wann jemand Asyl bekommt. Es gibt aber noch andere Möglichkeiten, ein befristetes Aufenthaltsrecht zu bekommen, z.B. wenn sie als "subsidiär Schutzberechtigte" anerkannt werden nämlich dann wenn ihnen "[..] ein "ernsthafter Schaden" wie die Todesstrafe, Folter oder willkürliche Gewalt in einem Bürgerkrieg droht, bekommen sie nur eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung, die um jeweils zwei Jahre verlängert werden kann. Gleiches gilt für diejenigen, die bloß ein Bleiberecht erhalten, weil ihnen bei einer Abschiebung konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht.[..]" Quelle: http://www.n-tv.de/politik/Wer-darf-bleiben-und-Deutscher-werden-article15859486.html
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Die bekommen den sogenannten subsidiären Schutz! Da ist dann so etwas wie "Asylrecht 2. Klasse".
Eben aus humanitären Gründen!
Als Ergänzung noch Stichwort: Genfer Flüchtlingskonvention.