Recht - Lohnt es sich bei ner Beleidigung ne Anzeige zu machen wenn es keine Zeugen gibt?
Dann wird es auf Aussage gegen Aussage hinauslaufen. Also ich denke mal das die Erfolgsaussichten eher nicht so rosig sind.
5 Antworten
Beleidgung ist eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Knast bedroht ist.
Wenn sich der Straftatbestand nicht beweisen lässt, solltest du tatsächlich von einer Anzeige absehen.
§ 185 StGB BeleidigungDie Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Du schreibst:
Dann wird es auf Aussage gegen Aussage hinauslaufen.
Als ein Unentschieden würde ich die Angelegenheit dennoch nicht sehen.
Wenn du der Unterlegene in diesem Prozess bist, trägst du sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.
Zeigt der Beschuldigte im Gegenzug dich wegen falscher Verdächtigungen an, könnte das noch mal weh tun!
§ 164 StGB Falsche Verdächtigung(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
Gut zu wissen:
Nicht jeder Zickenkrieg erfüllt die Voraussetzungen für den Straftatbestand Beleidigung nach § 164 StGB.
Mein Tipp:
Vor einer Strafanzeige sollte immer eine kompetente und unverbindliche Rechtsberatung durch einen Anwalt erfolgen.
Ich kenne mich nicht aus, aber falls niemand wirklich zu Schaden gekommen ist und es nicht einmal Beweise oder Zeugen gibt, würde ich mir die Frage stellen ob ich mich mit sowas belasten will. So ein Prozess ist nicht Ohne und wenn es “nur” um Beleidigung (ich habe natürlich keine Ahnung wie dein Fall ist also kann mir darüber keine Meinung erlauben) geht, würde ich mir das selbst ersparen wollen, vor Allem weil es keine Hohen Chancen auf Erfolg gibt.
Nein, nicht wirklich. Besser wäre es, sich ein dickeres Fell zuzulegen.
Für Beleidigung würde ich das eh nur in Ausnahmefällen machen.
Das ist doch...weiß nicht, mir doch egal.
Nein lohnt sich nicht