Kann eine Anzeige wegen beleidigung gelten wenn es keine Zeugen gab?
Ein Freund hat von mir eine Anzeige wegen beleidigung bekommen. Dabei hatte an dem Tag die Polizei schon vor Ort dem Kläger gesagt das es keine Zeugen gibt und deshalb nichts gemacht werden kann. Jetzt kam der Brief. Sollte man einen Anwalt einschalten oder einfach die Aussage machen und fertig, oder gar nicht dazu äußern?
8 Antworten
Wenn Aussage gegen Aussage steht, bringt eine Anzeige nichts, aus meiner Sicht brauchst Du keinen Anwalt.
Quatsch mit Soße!!! Der Anzeigende ist der Zeuge. Fraglich ist nur, ob er vom Richter als glaubwürdig angesehen wird.
Anzeigen kann man das sicherlich. Es kann ja auch nicht sein, dass man jemandem ganz leise Ar..... Dr.... Pimberle hinterher ruft und straffrei ausgeht, nur weil das kein anderer gehört hat.
Die Staatsanwaltschaft wird hierbei die Sache entweder einstellen oder jedoch nach Würdigung der Umstände einen Strafbefehl erlassen, nach Widerspruch sieht man sich vor Gericht wieder.
Dort kommt es dann auf die Glaubwürdigkeit der Vorträge an, der Richter wird sich die ganze Geschichte erklären lassen und dann entweder keinen Zweifel mehr hegen und bestrafen oder Zweifel hegen an der Glaubwürdigkeit und/oder Vollständigkeit und Plausibilität der Geschichte und einen Freispruch durchführen.
Dabei wird auch die Vorgeschichte beleuchtet, wenn Dein Kumpel bereits solche Verfahren am Hals hatte, kann ein Richter eher dazu neigen, den zu verknacken.
Nur weil einer angibt, er habe nichts gemacht, heißt das noch lange nicht, das man das glaubt, das sagen nahezu alle Angezeigten "ich bin unschuldig und hab gar nichts gemacht....".
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, da kann alles mögliche rauskommen.
Die Polizei entscheidet nicht, ob ein strafverfahren eingeleitet wird. das macht die Staatsanwaltschaft.
Du kannst hier keine Aussagen zu einem bestimmten Verhalten erwarten. Anwalt einschalten!
Am Besten ist,garnich dazu äußern!!!Es liegt dann bei dem zuständigen Staatsanwalt ob er dann weitere Schritte einleitet,wenn es aber keine Zeugen gibt dann kann es dir eigentlich nix passieren.Das Problem ist auch das keine Rechtschutz wegen Beleidigung einspringt.
In welchem Stadium befindet sich die Anzeige? Kommt die von der Staatsanwaltschaft oder einem trotteligen Zivilkläger, bzw. dessen dann nicht minder trotteligem aber dafür umso geldgeileren Anwalt? Solange kein Verfahren eröffnet wurde, schmeiß den Kram in den Papierkorb! - Ohne Zeugen kein Beweis!