Buchen von Gutschriften?

2 Antworten

Die Lösung ist in jedem Fall falsch. Als Du gekauft hast, hieß die Buchung Wareneingang und Bezugskosten und Vorsteuer an Verbindlichkeiten. Wenn schon, müsse es heißen Verbindlichkeiten an Vorsteuer und Bezugskosten.

Aber auch das ist falsch. Da der Betrag dir auf dein Bankkonto überwiesen wird, musst du ja die Eingangsrechnung  bezahlt haben, hast also keine Verbindlichkeiten mehr. Wenn der Bankbeleg mit dem Zahlungseingang vorliegt, heißt dann die Lösung:  Bank an Vorsteuer und Bezugskosten.

Nachdenklich94 
Fragesteller
 17.03.2018, 20:46

Die Lösung ist richtig. Es kann vielleicht sein dass dir Infos fehlen und du die Lösung deswegen als Falsch betrachtest.

Was vor diesem Geschäftsfall vorgefallen ist, spielt in der Aufgabe keine Rolle!

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ist ja kein Beleg von der Bank (Kontoauszug).

Nachdenklich94 
Fragesteller
 17.03.2018, 16:16

Dankeschön. Kann man also davon ausgehen, dass wenn es kein Beleg ist, NIE das Konto Bank betroffen wird?

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freejack75  17.03.2018, 17:20
@Nachdenklich94

wenn es kein Kontoauszug ist, dann ist das Bankkonto nicht betroffen.

Ist ja in dem Beispiel hier einfach das Gegenstück zur Rechnung. Die kann man beim Stellen gleich buchen, nur ist deswegen das Geld noch nicht auf dem Konto (leider ;-) ).

Und hier ist es eben umgekehrt. Nur weil der Beleg Rücksendung/Erstattung existiert, ist das Geld noch nicht vom Konto weg. Das muss man erst überweisen, dann gibt es einen Kontoauszugsbeleg, und wenn man den bucht ist das Bankkonto und das entsprechende Gegenkonto betroffen.

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