Moin zusammen,

hier liegt eine typische Abgrenzung vor. Im alten Jahr hast du (richtig erkannt!) bereits die sonstige Forderung eingebucht. Dabei hast du hoffentlich die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % berücksichtigt, und nicht, wie von "majaohnewilli" geschrieben, 10 %... das rechnet sich zwar leichter, hat aber keinen aktuellen Bezug.

Beim Geldeingang hast du mit der Umsatzsteuer dann nichts mehr zu tun, weil die Versteuerung ja bereits im Jahr der Buchung des Aufwandes geschehen ist. Auch wieder richtig erkannt: Bank an sonstige Forderungen. Die anteilige Miete für das laufende Jahr buchst du dann noch mit Bank an Mieterträge plus USt. Du kannst daraus aber auch gerne einen gemischten Buchungssatz erstellen, dann hast du nur einmal das Konto "Bank" zu buchen. Das ist dir überlassen; beide Wege führen zum selben Ergebnis.

Da in der Aufgabenstellung von "Brutto" Beträgen die Rede ist, gehe ich davon aus, dass die Mieterträge auch tatsächlich versteuert werden sollen. Ansonsten hat der Vermieter (gewerblich) das Wahlrecht, ob er diese Erträge versteuert oder nicht. Falls er das nicht machen möchte, steht ihm allerdings auch kein Recht auf den Vorsteuerabzug zu. Das betrifft dann z.B. auch die gesamten Herstellungskosten des zu vermietenden Objekts.

Ich hoffe, dass ich dir mit den Ausführungen helfen konnte.

Grüße,
der Prof.

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Hallo,

im SAP werden die Abstimmkonten auch Mitbuchkonten genannt. Diese werden in den Debitoren, Kreditoren und Anlagenkonten hinterlegt, das es sich um sog. Nebenbücher handelt und immer auch ein Hauptbuchtkonto gebucht werden muss. Nebenbücher sind nicht verpflichtend zu führen, erleichtern aber die tägliche Arbeit. Nur das Hauptbuch MUSS geführt werden.

Beispiel: Eine Ausgangsrechnung wird gebucht. Klassischer Buchungssatz: Forderungen an Verkaufserlöse plus Umsatzsteuer. In ERP Systemen bucht man aber NIE direkt auf das Konto Forderungen. Technisch funktioniert das auch gar nicht; die Abstimmkonten sind nicht direkt bebuchbar. Also wählt man den "Umweg" über die Auflösung der Forderungen in kundenbezogene Konten, die Debitoren. Wenn nun also der Buchungssatz lautet: Debitor an Verkaufserlöse plus Umsatzsteuer, dann wird automatisch das Konto "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" mitgebucht, welches im Debitorenstammsatz hinterlegt ist. Klassischerweise unterscheidet man hier nach Forderungen Inland, Ausland und an verbundene Unternehmen. Diese werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

Falls eine Anzahlungsrechnung gebucht wird, geschieht das ebenfalls über die Nebenbuchkonten (Debitoren, Kreditoren). Hier wird allerdings die Unterscheidung zu „normalen“ Rechnungen durch ein sog. "Sonderhauptbuchkennzeichen" realisiert, welches als Ergänzung zu den normalen Buchungsschlüssen in der Buchung mitgegeben wird. Beispiel: Eine "normale" Debitorenrechnung wird im Soll (Forderungen/Debitor) mit dem Buchungsschlüssel "01" gebucht. Wenn es sich um eine Anzahlung handelt, wird zusätzlich ein SKBKZ (Sonderhauptbuchkennzeichen) mitgegeben, beispielsweise das "F". Diese SHKBZ kann man selber customizen, oder man nimmt die von SAP voreingestellten.

Zusammenfassend kann man sagen: Forderungen und Verbindlichkeiten werden nie direkt gebucht, sondern über die Nebenbücher. Die notwendige Buchung ins Hauptbuch passiert automatisch.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

Grüße

der Prof.

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Moin,

von "Anschaffungskosten" sprechen wir eigentlich nur, wenn es um das Anlagevermögen geht. Hier bewegen wir uns aber im Umlaufvermögen. Deswegen ist die Bezeichnung "Materialkosten" besser. Im Gegensatz zu dem "Materialaufwand" sprechen wir von Kosten, solange diese Materialien noch nicht aus dem Lager entnommen wurden. Nur, wenn wir "just in time" fertigen, wird der Kauf sofort als Aufwand gebucht.

Der Wert der RHB unterliegt zusätzlich dem strengen Niederstwertprinzip und muss auch unterjährig ggf. angepasst werden.

Grüße
der Prof.

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Moin zusammen.

Mir wird ganz schlecht, wenn ich diese geballten "Halbwissen Antworten" hier lese. Dieser Buchungssatz ist DER KLassiker, den man im Schlaf beantworten kann.

Vorausgesetzt, dass das Ganze nicht als Fake anzusehen ist, sollte man bitte nur dann antworten, wenn man die Antwort zu 100 % weiß. MrLilienweg hat zwar den Bucungssatz korrekt benannt, aber: der betrag in Höhe von1.904,-- Euro ist bereits BRUTTO, da darf man nicht nocheinmal USt drauf rechen, sondern muss aus dem betrag die UST herausrechnen, um auf den Nettobetrag zu kommen.

Also: Forderungen (1.904,--) an Verkaufserlöse (netto, 1600,--) plus USt (304,--)

Falls noch Erklärungsbedarf vorhanden sein sollte, tut euch bitte keinen Zwang an... *Ironie aus*

Grüße
der Prof.

PS: Falls vom Fragesteller beabsichtigt war, hier Verwirrung zu stiften bzw. das Ganze tatsächlich ein Fake sein sollte: Gut gemacht. Aber nun geh wieder zurük in deine Gruppe und nimm deine Medikamente!

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Hallo,

erstmal @ DocSciences: das stimmt nicht! Warum sollte die "Differenzgröße" (WAS ist das??) immer dem Eigenkapital entsprechen? Dann hättest du ja eine tolle Möglichkeit zur Manipuliation.

Nun zur Frage: Nein, das ist nicht so. Wenn das SBK (heutzutage wird die Bilanz allerdings auch in Staffelform geführt...) Summengleichheit zwischen Aktiva und Passiva aufweist, heißt das lediglich, dass (buchungs)technisch alles korrekt war. Ob die Buchungen inhaltlich stimmen, ob der gesamte Buchungsstoff erfaßt wurde, ob Bewertungen korrekt ausgeführt wurden... kannst du so nicht beurteilen. Man sollte auch immer mindestens dazu die GuV betrachten. Besser noch den gesamten Jahresabschluß, um u. a. über die Bewertungsgrundsätze und -verfahren informiert zu sein etc. Der JA sollte auf jeden Fall von einer unabhängigen Prüfungsgesellschaft geprüft werden. Ja nach Unternehmensform und -größe ist das eh Vorschrift. Und das hat auch seinen Grund.

Grüße
der Prof.

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Moin,

da wirst du in der nächsten Zeit immer weniger Glück haben, denn die "reine Buchhaltertätigkeit" wird immer bedeutungsloser. Durch den Einsatz von ERP Systemen, die mit Archivierungssoftware und OCR Software zusammenarbeiten, werden die meisten Standardvorgänge automatisiert vom System gebucht. Der Buchhalter übernimmt andere Aufgaben, wie Prozessüberwachungen und ~steuerungen, Kontrolle und Auswertungen.

Vielleicht kannst du aber - wie von Arkari geschrieben - versuchen, in einer Kommune oder Gemeinde eine entsprechende Stelle zu finden, oder du probierst es in einem Handwerksbetrieb... aber auch dort gehört immer etwas mehr dazu, als "nur" zu Buchen. Gerade in den kleinen Betrieben wird der Buchhalter oft in die Verantwortung für die gesamte Buchhaltung genommen, also auch für die Abschlüsse und Steuermeldungen etc.

Bei den größeren Firmen wirst du m. E. keinen Erfolg mit deinem Ansinnen haben.

Grüße
der Prof.

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Moin,

es gelten die "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung" (GoB). Diese beinhalten z. B. auch den Satz "keine Buchung ohne Beleg", soweit ist das korrekt, aber auch noch eine ganze Menge anderer Sätze. Einfach Mal googlen bzw. auf Wikipedia nachlesen.

Zusätzlich sollte man sich heutzutage auch noch die GDPdU und die GoBD anschauen. Findest du ebenfalls bei Google oder "Tante Wiki".

Grüße,
der Prof.

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Moin.

Der Kontoauszug ist über die Korrespndenzen zu erstellen. Das klappt nicht über die Einzelposten FBL5N. Du musst das Formular über SAPScript erstellen (oder über Smartforms), dann startest du die Korrespondenz und anschließend den Druck. Das Ganze ist sehr komplex. Schau dir die entsprechenden Dokus an oder such nach Hinweisen im OSS.

Grüße, der Prof.

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Hallo, Besorg dir das Buch "Industrielles Rechnungswesen" von Schmolke Deitermann. Sehr gut zum Selbststudium geeignet. Viel Erfolg! GrüßeChristian

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Moin,

wenn du die Anlage sozusagen verschrotten möchtest, bietet SAP die Transaktion ABAVN an. Schau dir die einmal an; hilfreich ist auch immer die Erklärung zur Transaktion im Menübaum.Falls du einen Abgang mit Erlös oder Kosten buchen möchtest, würde ich die entsprechende Transkationen ABAON wählen.

Grüße

Prof.

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Moin,

was befähigt dich deiner Meinung nach, als SAP-Berater tätig zu werden? 1 Jahr "Erfahrung" als Anwender? Entschuldige bitte meine Offenheit, aber du wirst mit Pauken und Trompeten untergehen, denn du hast in dieser Zeit noch nicht einmal an der Oberfäche der gesamten SAP-Welt gekratzt. Du solltest erstmal zusehen, dass du Berufserfahrung sammelst und danach ist ein Vorbereitungskurs auf die Zertifízierung bei der SAP das Mindeste, was ich dir empfehle. Ohne Zertifikat wird dich kein ernstzunehmender Arbeitgeber als "Berater" einstellen. Aber selbst damit - wenn das alles ist - wirst du eine Bauchlandung hinlegen, so sicher wie das Amen in der Kirche.

Das wäre das Gleiche, als wenn du den "Medikus" gelesen hast und nun behauptest, Arzt werden zu können - OHNE Studium. Vergiss es...

Würde gerne Mal wissen, welcher Arbeitgeber dich mit diesen minimalistischen Kenntnissen vor solch eine Wahl stellt. Die Frage sieht etwas nach "Troll" aus, sorry...

Grüße
der Prof.

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Hallo. Sollte das ein Aufruf zum Betrugsversuch sein? Ich fasse es nicht. Und Sie wollen anschließend SAP Berater sein/werden? Falls Sie - wie es üblich ist - einen Vorbereitungskurs in Walldorf absolviert hätten, erübrigt sich die Frage. Wenn nicht: vergessen Sie es einfach! Oder wollen Sie tatsächlich ohne Fachwissen auf die Menschheit losgelassen werden? Ich fasse es nicht...

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Hallo,

Kaufen Sie sich das Buch "Industrielles Rechnungswesen" von Schmolke / Deitermann. Dazu gibt es auch ein Lösungsheft. Das Buch ist hervorragend zum Selbststudium geeignet. 

Viel Erfolg!! 

@Bakaroo: Kindergartenniveau....

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Klappt auch mit FK03. Dann bekommt man nicht so viele "sonstige" Daten. Ist etwas übersichtlicher. Die BV sieht man trotzdem.

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Moin.

Versuch bitte Mal, für diesen Kreditor einen Zahllauf (F150) durchzufühen. Der sollte die OPs ausgleichen. Wenn das ebenfalls nicht funktionieren sollte: über FK03 die Buchungskreisdaten prüfen: liegt eine Buchungssperre vor? Welche Fehlermeldung kommt bei der F-44? Mit der Meldung könntest du ggf. im OSS weiterkommen... Viel Erfolg!

Grüße, Der Prof.

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Moin!

Ganz einfach:

Wie viel ist ein Hektoliter (hl)? Richtig, 100 l.

1. Röhre - durch sie braucht der Behälter 45 Minuten um leerzulaufen.

2. Röhre - durch sie braucht der Behälter 30 Minuten um leerzulaufen.

Nun rechnest du aus, wie viel Liter pro Minute durchlaufen. Im ersten Fall sind das 3000 (30hl) geteilt durch 45, das ergibt 66,66666...  (rund 66,67) Liter.

Für den zweiten Fall ergibt sich 3000 geteilt durch 30 = 100 Liter.

Wenn du nun beide Röhren anschließt, addieren sich logischerweise die Mengen, so dass pro Minute 166,67 (166,6666666...) Liter durchlaufen.

Nun teilst du das Volumen von 3000 durch die Menge von 166,66666... und kommst so auf 18 ( = Minuten).

Verständlich?

Viel Spaß und Erfolg weiterhin.

 

Grüße,

Der Prof.

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