Moin zusammen,
hier liegt eine typische Abgrenzung vor. Im alten Jahr hast du (richtig erkannt!) bereits die sonstige Forderung eingebucht. Dabei hast du hoffentlich die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % berücksichtigt, und nicht, wie von "majaohnewilli" geschrieben, 10 %... das rechnet sich zwar leichter, hat aber keinen aktuellen Bezug.
Beim Geldeingang hast du mit der Umsatzsteuer dann nichts mehr zu tun, weil die Versteuerung ja bereits im Jahr der Buchung des Aufwandes geschehen ist. Auch wieder richtig erkannt: Bank an sonstige Forderungen. Die anteilige Miete für das laufende Jahr buchst du dann noch mit Bank an Mieterträge plus USt. Du kannst daraus aber auch gerne einen gemischten Buchungssatz erstellen, dann hast du nur einmal das Konto "Bank" zu buchen. Das ist dir überlassen; beide Wege führen zum selben Ergebnis.
Da in der Aufgabenstellung von "Brutto" Beträgen die Rede ist, gehe ich davon aus, dass die Mieterträge auch tatsächlich versteuert werden sollen. Ansonsten hat der Vermieter (gewerblich) das Wahlrecht, ob er diese Erträge versteuert oder nicht. Falls er das nicht machen möchte, steht ihm allerdings auch kein Recht auf den Vorsteuerabzug zu. Das betrifft dann z.B. auch die gesamten Herstellungskosten des zu vermietenden Objekts.
Ich hoffe, dass ich dir mit den Ausführungen helfen konnte.
Grüße,
der Prof.