Rechnungswesen Gutschrift

3 Antworten

1. Gib Dir bei der Formulierung Deiner Frage mal Mühe. Man braucht unheimlich lang um raus zu finden, was Du für welchen Fall überhaupt wissen willst.

2. Nach was für einem Sachverhalt Du tatsächlich suchst ist komplett unklar.

Deshalb 3. Worauf soll sich die Gutschrift beziehen? Auf eine bestellte Menge bei dem Kauf? Auf eine im Laufe einer vereinbarten Zeit abgenommenen Liefermenge? Auf eine Warenrückgabe? Auf eine Mängelrüge wegen später Lieferung oder weil die Ware beschädigt war?

Das alles sind Gründe um eine Gutschrift zu erteilen.

Bei der Frage Kauf von mehreren gleichen Artikeln geht es um einen Rabatt. Bei der Abnahmemenge im Laufe eines Jahres um gewährte Boni. Wird die Ware zurück gegeben, dann wird die Rechnung storniert. Kunde erhält natürlich auch ein Exemplar.

Damit ist Dir vielleicht auch klar: Gutschrift ist eine Überschrift und keine spezielle Form.

Da im Rahmen der Buchhaltung das Saldierungsverbot gilt, führen Korrekturen der ursprünglichen Rechnung zu einer direkten Gegenbuchung. Wurde also Kasse an U'Erlöse an USt gebucht, dann kommt jetzt U'Erlöse per USt an Kasse (wenn der Kunde das Geld bekommt).

Wird mit der Gutschrift nicht der Kauf berichtigt, sondern es gibt eine zusätzliche Vereinbarung, dann ist das ein neuer Geschäftsvorfall. Eine Rabattvereinbarung ist (selbst wenn es heißt kaufe 3 von diesen Hosen und bezahle 2), dann ist die Rabattvereinbarung eigenständig. Es ist der gesamte Umsatz zu buchen. Dann wird Rabatt und USt gebucht. Je nachdem ob auf einem Verrechnungskonto oder direkt in der Kasse ist egal.

Bei Skonto-Abzug kann auf die Erteilung einer Gutschrift verzichtet werden. Da dürfen beide auch sofort den Zahlbetrag verwenden. Weil der Skonto direkt mit diesem einen Geschäftsvorfall in Verbindung steht. Wird erst gegen Forderungen eine Rechnung eingebucht, zum Beispiel in einem automatisierten Verfahren, dann wird der Skonto natürlich extra gebucht um das Forderungskonto auch wirklich ausgleichen zu können. Auch wenn man es nicht braucht: Man sollte einen Überblick über die gezogenen Skontobeträge als Kaufmann behalten. Daher würde ich die immer gesondert buchen.

Hoffe Du verstehst jetzt auch mehr über den eigentlichen Hintergrund Deiner Frage und kannst zukünftig auch bei anderen Fragen besser erläutern worum es Dir eigentlich geht. Wichtig ist auch immer bei solchen Sachen die eigene Meinung/Vermutung zu schreiben, dann kann man Fehler leichter erkennen oder auch den Verständnisfehler ausräumen. Sonst ist Dir nicht geholfen.

Ich weiß nicht, welchen Kontenrahmen du hast, im Großhandel steht das in der Klasse 8, Nachlässe an Kunden.  Dein Konto "Erlösberichtigung" klingt plausibel.

Beim Verkauf buchst du: Forderungen an Umsatzerlös und an Umsatzsteuer. Bei Gutschrift dann : Erlösberichtigung und Umsatzsteuer an Forderungen.

Rabatte sind normalerweise Sofortrabatte und werden auf der Rechnung sofort abgezogen und werden gar nicht gebucht. Eine Gutschrift geschieht nachträglich, etwa wegen kleiner Mängel an der Ware, die aber der Kunde behält, weil sie nutzbar ist.  

Gutschrift ist eine (teilweise) Rückbuchung der ursprünglichen Rechnung.