Ich bin echt erstaunt mit wieviel Unwissen im Netz um sich geworfen wird. Natürlich darf man als Privatperson QUITTUNGEN ausstellen und das sollte dem gegenüber reichen, eine richtige Rechnung braucht es nicht, sollte man die doch ausstellen, wird natürlich keine Mehrwertsteuer ausgeschrieben wenn man kein Gewerbe angemeldet hat.
Gewerbesteuerpflichtig ist man erst ab 24.500. Anmeldung wird erst ab 9.408 Euro interessant, bis dahin brauch tman keine weil man erst dann verpflichtet ist das ganze zu versteuern. Fotografen die das als Hobby oder Kunsthandwerk machen, sind im übrigen als FREIBERUFLER beim Finanzamt gemeldet, dann können sie natürlich auch Rechnungen ausstellen. Am sichersten ist, wenn man sich dort dann als Kleinunternehmer meldet, dann kann man auch ganz regulär Rechnungen OHNE Mehrwertsteuer ausstellen.

Bis 2024 durftest du als Gründer*in maximal 22.000 EUR brutto an umsatzsteuerpflichtigem Umsatz in deinem Gründungsjahr erwarten. Für das folgende Geschäftsjahr durfte dein geschätzter Umsatz 50.000 EUR brutto nicht überschreiten. Seit dem 01.01.2025 wurden diese Umsatzgrenzen angehoben. Im ersten Jahr darfst du nun 25.000 EUR netto Umsatz erwarten. da muss man al Hobbyfotograf oder Künstler erstmal hinkommen.

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