Dienstleistungen per EBay Kleinanzeigen Gewerbe?

2 Antworten

Egal wo du deine Leistungen anbietest, wenn du das für Geld machst, ist das ein Gewerbe und gemäß § 14 GewO ab dem ersten Inserat anzumelden. Freibeträge oder Testphasen kennt das Gewerberecht nicht.

Weil die Tätigkeit als Uhrmacher ein Gewerbe ist, musst du dich auch in die Handwerksrolle bei deiner Handwerkskammer eintragen lassen. Da es ein zulassungsfreies Handwerk ist (siehe Nr. 5 der Anlage B zur HwO), brauchst du keine Qualifikation.

Ich habe schon 2-3 Aufträge gemacht und auch gesagt das ich ohne Rechnung arbeite.

Ganz dünnes Eis:

Wenn die dafür zuständigen Behörden oder ein gewerblicher Mitbewerber auf Dich aufmerksam werden, dann zahlst Du vierstellig.

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen

Ein falsches Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Um zu wissen das was ich mache ob das okay ist

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