Rausgeschmissen mit 18?
Ich werde in exakt einer Woche von meiner Mutter rausgeschmissen. Was soll ich tun? Eine eigene Wohnung finanzieren kann ich mir nicht... ich habe noch keinen Schulabschluss und mache diesen aus psych. Gründen in einer Fernschule nach. Ich habe allerdings aus hier nicht genannten Gründen lange getrödelt und erst vor einer Weile angefangen, mich richtig zu bemühen. Meine Mutter meint jetzt, da ich in keiner Ausbildung wäre, sei sie nicht zur Unterhalt verpflichtet. Dabei mache ich den Abschluss ja. Was soll ich machen? Im Internet steht alles mögliche
12 Antworten
Abi an der Fernschule... und dann?
Entweder bist du krank und begibst dich in Behandlung, damit du vollständig wieder gesund wirst oder eben nicht.
Und die Fernschule kostet doch auch Geld? Wie bezahlst du das derzeit?
Und wärst du gesund, dann könntest du regulär dein Abi machen, was nicht mit Kosten verbunden ist und eine schulische Ausbildung darstellt und einen Anspruch begründet.
Und gibt es tatsächlich Aussicht auf Erfolg das Abi auf diese Art zu schaffen? Ist es der erste Versuch mit dem Abi?
Fragen die wohl in einem Verfahren auf dich zukommen werden. Schmeißt sie dich raus, was sie generell ja auch machen kann, dann wirst du nicht umhin kommen erstmal irgendwo unter zu kommen und dich dann einen Anwalt wenden, der die Unterhaltssache mit dir zusammen klärt.
Auch das Jobcenter ist ein Ansprechpartner um zu prüfen, ob man dir eine eigene Wohnung finanziert, weil es dir eben nicht möglich ist Zuhause wohnen zu bleiben.
BAföG dürfte es bei dieser Schulform erst im letzten Jahr geben.
Vielleicht hat das Jugendamt auf die Schnelle auch eine Unterbringungsmöglichkeit, bzw. Adresse an die du dich wenden könntest.
Die Frage ist aber eben auch, wie sehr dich die psychischen Gründen hindern werden dich um alles selbst zu kümmern und inwieweit sie dich hindern werden nach Bestehen des Abis in der Berufswelt Fuß zu fassen.
Wie stellt sie sich das denn praktisch vor? Du könntest nicht mal in ner Woche eine Wohnung finden und Umziehen, selbst wenn du das Geld hättest. Will sie dir den Schlüssel wegnehmen oder was will sie machen? Sich hier ans Jugendamt zu wenden halte ich auch für richtig. Klar ist, dass sie dir bis du deine erste Ausbildung abgeschlossen hast Unterhalt zahlen muss.
Ja selbst dann ist es nicht machbar in deiner Situation und tatsächlich auch nicht rechtens. Informiere sie sachlich darüber, dass sie unterhaltspflichtig ist. Dann wende dich ans Jugendamt für eine Beratung. Solange würde ich auch darauf beharren in der Wohnung zu bleiben.
Hier geht es explizit um volljährige Schüler: "Volljährige Kinder bekommen Unterhalt von den Eltern, wenn sie noch zur Schule gehen und nicht verheiratet sind. Wohnt der Schüler im Haushalt von Vater oder Mutter, gelten dieselben Regeln wie für minderjährige Kinder. Wie viel Unterhalt dem Kind zusteht, hängt vom Einkommen der beiden Eltern ab. Es gilt die Düsseldorfer Tabelle in der Altersstufe ab 18 Jahre.Lebt der volljährige Schüler nicht mehr im Haushalt von Vater oder Mutter, gibt es einen festen Bedarfssatz, der unabhängig vom Einkommen der Eltern ist und sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt. Er beläuft sich auf 860 Euro (Stand: Januar 2022). Darin sind bis zu 375 Euro fürs Wohnen enthalten. Den Unterhalt müssen getrennt lebende Eltern im Verhältnis ihres jeweiligen Einkommens aufbringen.
ja, sie aber ist rechtsexpertin und meint, da ich getrödelt habe zählt das alles nicht mehr und ich muss jetzt "halt zusehen" wie ich klarkomme
wollte ich nicht im post schreiben, aber meine eltern sind beide anwälte und haben auch knapp 7 jahre scheidungsprozesse und alles mögliche gegeneinander geführt. folglich bin ich da halt irgendwie nicht so zuversichtlich
also wirklich sich dort melden? was würden die machen bei so kurzfristigen sachen?
Da kannst du getrödelt haben wie du willst, da gibt es keine Verfallsdatum für, selbst wenn du jetzt 2 Jahre nichts machen würdest und gehst mit 20 Jahren wieder zur Schule, dann sind deine Eltern ab da auch wieder unterhaltspflichtig dir gegenüber. Als Anwältin sollte deine Mutter das auch wissen, lass dir nichts erzählen.
Eltern sind dazu verpflichtet, den Lebensbedarf ihrer Kinder sicherzustellen (§ 1601 BGB). Die Pflicht endet nicht mit dem 18. Geburtstag, auch nicht mit dem 25. Geburtstag wie beim Kindergeld (OLG München, Beschluss vom 29. Februar 2016, Az. 34 Wx 19/16). Erst wenn das Kind in der Lage ist, finanziell auf eigenen Füßen zu stehen, endet die Unterhaltspflicht.
Aber das Kind muss sich dann um eine Ausbildung kümmern. Es gibt auch genug Arbeitsplätze, die ein 18-jähriger annehmen kann. Nur zuhause rum sitzen brauchen die Eltern nicht finanzieren.
Kann da ein anerkannter Abschluss gemacht werden? Wer bezahlt denn die Fernschule? Das müssen die Eltern so nicht finanzieren.
Wahrscheinlich eine wo man das Msa oder das Abitur nachmacht. Die Zeit in der er sich nicht eingeschrieben an einer Schule, Uni, etc. befindet müssen Eltern nicht bezahlen. Ab dem Einschreiben aber schon.
Eine Fernschule müssen Eltern nicht finanzieren. Mit 18 kann er noch in eine öffentliche Schule gehen.
Der Punkt ist, dass er an einer Schule eingeschrieben ist. Wie die bezahlt wird, wissen wir ja nicht. Unterhalt bekommt er trotzdem.
Eine Fernschule die keinen anerkannten Abschluss anbietet, das brauchen Eltern nicht unterstützen.
Es geht um den Unterhalt, nicht um das Bezahlen des Schulgeldes.
Hi, wende dich bitte morgen ans Jugendamt (ja das geht auch mit 18 noch), damit die Situation genau beurteilt werden kann. Spezifisch hinsichtlich des Unterhalts.
Grundsätzlich vor die Türe setzen darf sie dich mit 18 Jahren, aber auch hier muss es eine angemessene Frist geben ("in einer Woche bist du weg", ist keine Frist. Kann aebr sein dass sie dir das schon vor 3 Monaten mitgeteilt hat. Dann schon eher).
Fraglich ist halt primär der Punkt der Finanzierung und ob deine Mutter tatsächlich keinen Unterhalt zahlen muss (da kommt es auf den exakten Sachverhalt an, das lässt sich so schwer beurteilen)
Ja, hat sie angekündigt. Und was genau soll ich da sagen? Traue mich sowas nicht
Unterhaltspflicht besteht ab Vollendung des 18. Lebensjahres gegen BEIDE Eltern. Also wende dich ans Jugendamt, lass dich dort beraten, die helfen dir bei der Berechnung des Unterhaltes, sofern sie feststellen, daß diese Schulform, die du derzeit besuchst, unterhaltsberechtigend ist.
Einfordern musst du diesen dann selbst. Wenn sie dich rausschmeisßt, kannst du das Kindergeld an dich abzweigen lassen, nicht viel, aber 319,-- Euro haben. Dazu findest du die Anträge im Internet.
Hast du die Situation mit deinem Vater besprochen? Vlt., kann er dich zumindest vorübergehend aufnehmen, bis du geklärt hast, ob dir Unterhalt zusteht und du dir dann vlt. ein WG- Zimmer leisten kannst.
Ansonsten bleibt dir nur die Obdachlosenunterkunft, wenn du nicht bei Freunden, Familie oder Bekannten unterkommen kannst.
Und ja, kein Elternteil muss sein volljähriges Kind noch zu Hause wohnen lassen, In Ausbildung muss dann eben der Unterhalt für auswärts wohnende Kinder geleistet werden, wovon das Kind sich eine Unterkunft suchen muss.
Du machst morgen früh einen Termin beim Jugendamt und lösst dich beraten. Die wissen dort, wovon sie reden und können dir auf deine Situation zugeschnittenen Rat geben.
angekündigt hatte es sie es vor zwei monaten. das kam aber so plötzlich, ich dachte nicht, dass sie das so ernst meint. schlüssel habe ich seit jahren nicht mehr